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AG Barrierefreiheit wendet sich an den neuen Gestaltungsbeirat der Stadt

14.10.2010 – Der neu gegründete Gestaltungsbeirat der Stadt Mannheim hat laut Geschäftsordnung die Aufgabe, als unabhängiges Sachverständigengremium u. a. den Oberbürgermeister und den Gemeinderat zu unterstützen und Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu überprüfen und ihre Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild zu beurteilen.

Die AG Barrierefreiheit hat sich jetzt in einem Schreiben an die berufenen Mitglieder des Gestaltungsbeirates gewandt und darauf hingewiesen, dass auch eine barrierefreie Zugänglichkeit – spätestens seit der UN-Behindertenrechtskonvention – ein wichtiges Kriterium städteplanerischer Prozesse ist. Das Schreiben an die Mitglieder des Gestaltungsbeirates im Wortlaut:

Wie wir den Medien entnehmen, sind Sie berufenes Mitglied im neu gegründeten Gestaltungsbeirat der Stadt Mannheim. Auch von unserer Seite Glückwunsch zu dieser verantwortungsvollen Tätigkeit.
Die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit vertritt Menschen mit Behinderungen im Rhein-Neckar-Raum. Dazu gehören Mobilitäts- und Sehbehinderte, Blinde, Gehörlose, aber auch ältere Menschen und andere Personengruppen. Eine Liste der bei uns mitarbeitenden Verbände sowie unser Aufgabenspektrum finden Sie in dem beiliegenden Flyer.

Wir setzen uns in der Region als Träger öffentlicher Belange seit knapp 10 Jahren für eine bauliche und verkehrliche Umwelt ein, an der alle Menschen teilhaben können. In den vergangenen Jahrzehnten wurde hier einiges erreicht, aber auch manches versäumt. Wir möchten uns im Dialog mit den Verantwortlichen dafür einsetzen, hier zu besseren Resultaten zu gelangen.

Insbesondere die neue Behindertenkonvention der Vereinten Nationen liefert dafür einen zeitgemäßen Rahmen. Die Artikel 3 (wirksame Teilhabe), Artikel 4 (Diskriminierungen beseitigen) und Artikel 9 (Barrierefreiheit) erscheinen uns hervorhebenswert.

Selbstverständlich stehen wir auch für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.