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Bundesteilhabegesetz: Von Selbstbestimmung meilenweit entfernt

Horst Frehe bei seinem Vortrag.06.05.2016 -Auf der von der AG Barrierefreiheit organisierten und gut besuchten Veranstaltung in der Mannheimer Abendakademie gab Horst Frehe vom „Forum behinderter Juristinnen und Juristen” einen umfassenden Überblick zur aktuellen Diskussion um das Bundesteilhabegesetz (BTG). Besonders erfreulich war die große Beteiligung von Menschen mit Behinderung.

Horst Frehe machte in seiner Bilanz deutlich, dass der vorliegende erst vor wenigen Tagen veröffentlichte Entwurf des BTG in fast allen Punkten hinter den Erwartungen der Menschen mit Behinderung und den Verbänden der Behindertenselbsthilfe zurückgeblieben sei. Maßstab für das BTG müssten die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonversation (UN-BRK) sein. Dieses von der Bundesrepublik unterzeichnete internationale Abkommen sei keine Absichtserklärung, sondern müsse von den Unterzeichnerstaaten zwingend umgesetzt werden.

Die UN-Konvention formuliere, dass die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein Menschenrecht darstellt und einen wertvollen Beitrag zum Wohl und der Vielfalt der Gesellschaft insgesamt sowie zur Beseitigung der Armut leistet.

Das BTG erfülle diesen Anspruch nicht. So zeichne sich bereits der Behinderungbegriff im Referentenentwurf durch die Abgrenzung von „behinderten Menschen” und nichtbehinderten Menschen aus statt die Sichtweise in der Definition der UN-BRK in Artikel 1 Satz 2 zu übernehmen. Dies führe weiter dazu, dass dieser Behinderungsbegriff einer erheblichen Teilhabeeinschränkung in der geplanten Eingliederungshilfe gleichkomme.

Zuhörer bei der Veranstaltung am 4. Mai 2016. Zusammenfassend müsse festgestellt werden, dass die Eingliederungshilfe im Fürsorgesystem verhaftet bleibe. Dies zeige sich auch bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Beim Vermögen sollen weiterhin Angehörige herangezogen werden. Die Einkommensanrechnung müsste verbessert werden, u. a. müsse vom zu versteuernden Nettoeinkommen ausgegangen werden. Da es auch beim Vorrang der Pflege bleibe, gelten bei gehandicapten pflegebedürftigen Menschen sogar die alten Sozialhilfegrenzen der Pflege.

Der Entwurf des Gesetzes bleibe deshalb – von punktuellen Ausnahmen wie der unabhängigen Beratung im Bereich der persönlichen Assistenz („peer counceling”) abgesehen – hinter den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung und hinter dem Anspruch der UN-BRK weit zurück.
In der folgenden ausführlichen Einbeziehung des Publikums wurden vorwiegend der Nachteilsausgleich für Betroffene, aber auch die Bezahlung von Assistenzleistungen und die Frage thematisiert, was man noch tun könne um dieses Gesetz zu verhindern. Hier wurde auf die kritischen Stellungnahmen der Behindertenverbände zu dem Gesetzentwurf hingewiesen, die man auf der Internetplattform von „kobinet” nachlesen kann (http://www.kobinet-nachrichten.org/).

Horst Frehe wies bei der Diskussion abschließend auf die aktuellen bundesweiten Proteste und Demonstrationen und auf die Möglichkeiten der Einflussnahme auf den verschiedenen Politikebenen hin.

Die Präsentation von Horst Frehe als pdf-Datei zum Downloaden.