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Getrennte Querungsstellen

Das Bild zeigt einen geteilten Übergang mit erhöhtem Bordstein für Blinde und flacher Fahrbahn für Rollstuhlfahrer.

Der geteilte Übergang an der Kreuzung Bertold-Brecht-Comeniusstraße in Ludwigshafen

 

Am Montag, 19.07.2021 hat die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar eine Begehung von getrennten Querungsstellen in Ludwigshafen-Oggersheim vorgenommen. Das war so im Plenum angesprochen worden.

 

Beim Überqueren einer Straßen-Fahrbahn ist es für Rollstuhlfahrer und Rollator-Nutzer vorteilhaft, wenn Bordsteinkanten möglichst wenig hinderlich sind und möglichst wenig Erschütterung für den Rücken bedeuten. Absenkung auf Null Unterschied bei kantenloser Auffahrt klingt da besser, als die drei Zentimeter, wie sie vor mehr als zehn Jahren als einzig normgerecht galten auch aktuell mancherorts so noch gebaut werden.

 

Manche Blinden und stark Sehbehinderten nutzen den Langstock (Blindenstock) für etwas mehr Selbständigkeit. Für die ist es besonders wichtig, erkennen zu können, wenn der nächste Schritt auf die Fahrbahn führt. Abgesehen von taktilen Bodenindikatoren (wie Leitstreifen) gehört dazu, dass die Kante ertastbar ist. Drei Zentimeter sind für viele Blinde nicht sicher zu ertasten, sechs Zentimeter wären klar besser zu ernennen.

 

Statt wie in manchen Städten noch üblich durchgehend drei Zentimetern, kommen in anderen Städten sogenannte “Getrennte Überquerungsstellen” zum Einsatz. Dabei führt das taktile Leitsystem die Blinden an eine Stelle mit sechs Zentimeter Kante und bietet den Menschen im Rollstuhl und mit Rollator eine Querungsmöglichkeit fast ohne Höhenunterschied und Erschütterung.

 

Blinde mit Langstock, jeweils aus Ludwigshafen und Mannheim, sowie drei Rollstuhlnutzer mit verschiedenen Rollstuhl-Typen haben bei der Begehung auf die jeweils für sie relevanten Eigenschaften der Querungsstellen und ergänzend dazu die angrenzenden baulichen Gegebenheiten des Umfeldes geachtet und das kommentiert. Die zugehörige Dokumentation entsteht derzeit aus den dabei gemachten Aufzeichnungen. Auf dem nächsten Plenum wird berichtet werden.

 



Der neue Fips-Bus der RNV

Der Fips-Bus ist ein elektrisch betriebener Transporter, der auf Anruf Personen transportiert.

Der neue, elektrisch betriebene Fips-Bus

Die RNV  hat ihr Angebot um den sogenannten “Fips-Bus” erweitert.
Gewissermaßen ein Taxi, das allerdings versucht, mehrere Fahrten zu
bündeln. Die Wartezeit wird daher etwas länger sein als beim Taxi.
Allerdings gibt die App sofort einen Zeitpunkt an, wann es vor Ort sein
wird. Man braucht einen gültigen Fahrschein und muss dann zwei Euro
zuzahlen, bei einer Jahreskarte einen Euro.

Hierzu ist ein Smartphone notwendig, Handy genügt nicht.

Der elektrische Fips-Bus ist auch in der Lage, einen Rollstuhlfahrer zu
befördern. Wir begrüßen diese Erweiterung des Mobilitätsangebots
durchaus, allerdings zeigte sich bei der Besichtigung, dass noch ein
paar vermeidbare Hindernissen nicht ausgeräumt wurden. Hier der Bericht
von Bernd Kittendorf .

Besichtigung Fips

Inzwischen liegt eine Antwort der RNV vor, in der es heißt:

“Alle Teilnehmenden auf Seiten der AG Barrierefreiheit und der rnv,

haben den Termin als sehr wertvoll wahrgenommen. Die rnv stimmt im

Nachgang die Umsetzung bzw. Umsetzbarkeit der Verbesserungsvorschläge

zu fips intern ab und informiert die AG Barrierefreiheit über

Weiterentwicklungen. Die relevanten Fahrgastinformationen

werden indie Kommunikation zu fips aufgenommen.”

Unsere Kritik war also berechtigt. Wir sind gespannt auf die Umsetzung.