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Gesetz zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen veröffentlicht

31.12.2008 – Heute wurde das “Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 35 vom 31.12.2008 veröffentlicht.

Abrufen kann man eine Nur-Leseversion auf der Seite des Bundesanzeiger Verlages.


Barrieren in der Neckarstadt für RollstuhlfahrerInnen

04.12.2008 – Am 20. September 2008, dem Tag des ehrenamtlichen Engagements, hat die AG Barrierfreiheit gemeinsam mit MitarbeiterInnen der Fuchs Petrolub AG die Neckarstadt “getestet”. Wegen der knappen Zeit haben wir uns auf Kreuzungen, Gehwege und Bordsteinabflachungen konzentriert, und dennoch gab es viel zu notieren und von markanten Punkten Fotos zu machen.

Dazu wurde die Neckarstadt in 6 Regionen eingeteilt, ein Team pro Region wurde gebildet, wobei in jedem Team jeweils 1 Rollstuhlfahre/in der AG Barrierfreiheit vertreten war. Herausgekommen ist eine interessante Dokumentation, die dann übrigens bei der diesjährigen Preisverleihung von Fuchs Petrolub Herrn Oberbürgermeister Dr. Kurz überreicht wurde. Dies war uns sehr wichtig, weil wir das Ziel haben, dass Hindernisse abgebaut werden, um konkrete Fortschritte für mobilitätseingeschränkte Personen zu erreichen.


Jetzt Zuschüsse für barrierefreie Wohnungsmaßnahmen in Mannheim

03.07.2008 – Seit der Fachtagung “Barrierefrei Planen, Bauen und Wohnen in Mannheim” 2003 fordert die AG Barrierefreiheit u. a. ein kommunales Wohnförderprogramm. Jetzt können auch in Mannheim Inhaber von Mietwohnungen/Mieter sowie Hauseigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen, Zuschüsse bei der Stadt erhalten:

Für den barrierefreien Umbau bei einer Bestandsmietwohnung bis zu maximal 15.000 € pro Wohnung.
Bei Bau bzw. Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen 1.000 € bei einem Neubau und 2.000 € bei einem Altbau. Ebenfalls 2.000 € gibt es für den barrierefreien Umbau des selbst genutzten Wohneigentums.

Näheres sowie Informationen zum Programm und zur Antragstellung kann man erhalten bei: Fachbereich Wohnen und Stadterneuerung unter Telefon (0621) 293-7854/7853.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Mannheim.


Barrierefreie Mobilität macht Teilhabe erst möglich

Dr. Volker Sieger u. Edmund Riethmüller“Wir sind auf dem richtigen Weg”, betonte Edmund Riethmüller von der AG Barrierefreiheit, “und haben in Mannheim schon viel erreicht”. Die zukünftige Aufgabe skizzierte er mit den Worten, noch bestehende Barrieren im öffentlichen Verkehr aufzulisten und dies gegenüber und mit den verkehrspolitisch Verantwortlichen zu diskutieren. Der nächste Nahverkehrsplan sei eine gute Gelegenheit, erneut die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen in die Entscheidungsfindung einzubringen und sich für deren Durchsetzung zu engagieren. Dabei spiele die Rückkoppelung mit betroffenen Menschen eine wichtige Rolle und man sei dabei, mit allen Behindertengruppen in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Standards für eine barrierefreie Mobilität zu formulieren.

Dr. Volker Sieger vom Institut für barrierefreie Mobilität Mainz referierte zu den gesetzlichen Grundlagen. In seinem kompetenten Vortrag beleuchtete er die vielfältigen Bestimmungen für einen barrierefreien (Nah-) Verkehr, die sowohl in Landes- wie Bundesgesetzen als auch in europäischen Vorschriften (z. B. in der EU-Busrichtlinie) niedergelegt sind. Er gab den örtlichen Akteuren ein paar wichtige Hinweise, worauf sie beim nächsten Nahverkehrsplan besonders achten sollten. Was bisher beim letzten Nahverkehrsplan in Mannheim (2004-2008) erreicht wurde, sei im Vergleich zu anderen Städten bemerkenswert. Besonders müsse man dafür Sorge tragen, daß die bisherigen Bestimmungen zur Barrierefreiheit im Nahverkehrsfinanzierungsgesetz im Nachfolgegesetz nicht aufgeweicht werden.

Der Vertreter der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV), Herr Thomas Czech, gab zu den an ihn gestellten Fragen bereitwillig Auskunft und nahm die in der Aussprache geäußerte Kritik sehr ernst.

Neben dem Hauptthema konnten sich die Anwesenden am Stand der AG Barrierefreiheit auch über die “UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen” informieren und sich in einer Unterschriftenliste eintragen, in der von der Bundesregierung die Ratifizierung dieses Dokuments verlangt wird.

Am Schluß der erfolgreichen Veranstaltung wurde schließlich an alle Anwesenden appelliert, sich bei der AG Barrierefreiheit zu melden, wenn sie auf bestehende Mobilitätsbarrieren im Rhein-Neckar-Raum aufmerksam machen wollen (Tel. 0621-3367499, info@barrierefrei-mannheim.de).

Hier kann die Präsentation (PDF, 292 KB) von Dr. Volker Sieger heruntergeladen werden, die er am 05. Mai 2008 bei seinem Vortrag “Nahverkehr für ALLE” gezeigt hat.


Europäischer Protesttag

04.05.2008 – Wenn heute in vielen Städten Deutschlands Protestaktionen zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen stattfinden, hat dies mittlerweile eine über 16jährige Geschichte. Wenn wir in den Geschichtsbüchern der Behindertenbewegung kramen können wir die Entwicklung des mittlerweile traditionellen Protesttages nachzeichnen.

Die Anfänge des Europäischen Protesttages reichen zurück auf eine Tagung der ISL (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland) im August 1991. Es wurde die Einführung eines Europäischen Protesttages für die Gleichstellung Behinderter beschlossen. Der 5. Mai wurde deshalb gewählt, weil dies gleichzeitig der Europatag ist und die Behindertenbewegung deutlich machen wollte, dass wir ein Europa für alle brauchen.

Auf dieser Basis koordinierte die ISL dann in den nächsten Jahren den Europäischen Protesttag und trug damit dazu bei, dass die Forderung nach der Aufnahme eines Benachteiligungsverbotes für Behinderte in das Grundgesetz und das Gleichstellungsgesetz für Behinderte auf die Tagesordnung kam.

Last but not least beschäftigen sich mittlerweile auch immer mehr behinderte Menschen mit der UN Menschenrechtskonvention. Denn diese hat wichtige Grundsätze und Rechte behinderter Menschen formuliert, die auch hierzulande viele längst überfällige Verbesserungen bringen können/müssen. Am 03. Mai 2008 ist die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen in Kraft getreten. Nachdem die erforderlichen 20 Länder der Welt die Konvention ratifiziert haben, hat die Konvention nun in diesen Ländern Gesetzeskraft. Insgesamt haben mittlerweile 25 Staaten die Konvention und 15 Staaten das Zusatzprotokoll ratifiziert. Deutschland gehört nicht zu diesen Staaten.

Hierbei seien nur die schulische Integration, die Mobilität und das Leben behinderter Menschen in der Gemeinde erwähnt.