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Barrierefreie Mobilität macht Teilhabe erst möglich

Dr. Volker Sieger u. Edmund Riethmüller“Wir sind auf dem richtigen Weg”, betonte Edmund Riethmüller von der AG Barrierefreiheit, “und haben in Mannheim schon viel erreicht”. Die zukünftige Aufgabe skizzierte er mit den Worten, noch bestehende Barrieren im öffentlichen Verkehr aufzulisten und dies gegenüber und mit den verkehrspolitisch Verantwortlichen zu diskutieren. Der nächste Nahverkehrsplan sei eine gute Gelegenheit, erneut die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen in die Entscheidungsfindung einzubringen und sich für deren Durchsetzung zu engagieren. Dabei spiele die Rückkoppelung mit betroffenen Menschen eine wichtige Rolle und man sei dabei, mit allen Behindertengruppen in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Standards für eine barrierefreie Mobilität zu formulieren.

Dr. Volker Sieger vom Institut für barrierefreie Mobilität Mainz referierte zu den gesetzlichen Grundlagen. In seinem kompetenten Vortrag beleuchtete er die vielfältigen Bestimmungen für einen barrierefreien (Nah-) Verkehr, die sowohl in Landes- wie Bundesgesetzen als auch in europäischen Vorschriften (z. B. in der EU-Busrichtlinie) niedergelegt sind. Er gab den örtlichen Akteuren ein paar wichtige Hinweise, worauf sie beim nächsten Nahverkehrsplan besonders achten sollten. Was bisher beim letzten Nahverkehrsplan in Mannheim (2004-2008) erreicht wurde, sei im Vergleich zu anderen Städten bemerkenswert. Besonders müsse man dafür Sorge tragen, daß die bisherigen Bestimmungen zur Barrierefreiheit im Nahverkehrsfinanzierungsgesetz im Nachfolgegesetz nicht aufgeweicht werden.

Der Vertreter der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV), Herr Thomas Czech, gab zu den an ihn gestellten Fragen bereitwillig Auskunft und nahm die in der Aussprache geäußerte Kritik sehr ernst.

Neben dem Hauptthema konnten sich die Anwesenden am Stand der AG Barrierefreiheit auch über die “UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen” informieren und sich in einer Unterschriftenliste eintragen, in der von der Bundesregierung die Ratifizierung dieses Dokuments verlangt wird.

Am Schluß der erfolgreichen Veranstaltung wurde schließlich an alle Anwesenden appelliert, sich bei der AG Barrierefreiheit zu melden, wenn sie auf bestehende Mobilitätsbarrieren im Rhein-Neckar-Raum aufmerksam machen wollen (Tel. 0621-3367499, info@barrierefrei-mannheim.de).

Hier kann die Präsentation (PDF, 292 KB) von Dr. Volker Sieger heruntergeladen werden, die er am 05. Mai 2008 bei seinem Vortrag “Nahverkehr für ALLE” gezeigt hat.


Europäischer Protesttag

04.05.2008 – Wenn heute in vielen Städten Deutschlands Protestaktionen zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen stattfinden, hat dies mittlerweile eine über 16jährige Geschichte. Wenn wir in den Geschichtsbüchern der Behindertenbewegung kramen können wir die Entwicklung des mittlerweile traditionellen Protesttages nachzeichnen.

Die Anfänge des Europäischen Protesttages reichen zurück auf eine Tagung der ISL (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland) im August 1991. Es wurde die Einführung eines Europäischen Protesttages für die Gleichstellung Behinderter beschlossen. Der 5. Mai wurde deshalb gewählt, weil dies gleichzeitig der Europatag ist und die Behindertenbewegung deutlich machen wollte, dass wir ein Europa für alle brauchen.

Auf dieser Basis koordinierte die ISL dann in den nächsten Jahren den Europäischen Protesttag und trug damit dazu bei, dass die Forderung nach der Aufnahme eines Benachteiligungsverbotes für Behinderte in das Grundgesetz und das Gleichstellungsgesetz für Behinderte auf die Tagesordnung kam.

Last but not least beschäftigen sich mittlerweile auch immer mehr behinderte Menschen mit der UN Menschenrechtskonvention. Denn diese hat wichtige Grundsätze und Rechte behinderter Menschen formuliert, die auch hierzulande viele längst überfällige Verbesserungen bringen können/müssen. Am 03. Mai 2008 ist die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen in Kraft getreten. Nachdem die erforderlichen 20 Länder der Welt die Konvention ratifiziert haben, hat die Konvention nun in diesen Ländern Gesetzeskraft. Insgesamt haben mittlerweile 25 Staaten die Konvention und 15 Staaten das Zusatzprotokoll ratifiziert. Deutschland gehört nicht zu diesen Staaten.

Hierbei seien nur die schulische Integration, die Mobilität und das Leben behinderter Menschen in der Gemeinde erwähnt.


Inklusion ist mehr als Integration!

Engagierter Vortrag von Manfred Froese

01.05.2008 – Sichtlich beeindruckt zeigte sich das anwesende Publikum am 16. April im Paritätischen Zentrum. Zu der Veranstaltung mit dem Titel „Auf dem Weg zur Inklusion? Ein Werkstattbericht über Entwicklungen in der Eingliederungshilfe (Bund, Land, Kommune)” hatte der Paritätische eingeladen.

Der Referent gab einen hervorragenden Überblick zur allgemeinen Situation von Menschen mit Behinderungen. Bewußt stellte Manfred Froese das Wort „Inklusion” ins Zentrum seiner Ausführungen. Darunter verstehe man die „volle gesellschaftliche Teilhabe” von Menschen mit Behinderungen. Der Begriff Inklusion (englisch „inclusive”) stammt aus dem „UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen”, das in der UN-Generalversammlung im Dezember 2006 verabschiedet und von 80 Staaten, darunter auch der Bundesrepublik, unterzeichnet wurde. Da mittlerweile 20 Unterzeichnerstaaten über ihr nationales Parlament die Konvention ratifiziert haben, wird sie im Mai in Kraft treten (die Bundesrepublik ist leider noch nicht darunter).

Inklusion beinhalte für Menschen mit Behinderungen u. a.:

  • Achtung der Autonomie, auch für schwerstbehinderte Menschen
  • Garantie sozialer Anspruchsrechte (z. B. Recht auf Assistenz)
  • Beseitigung aller Barrieren (auch in den Köpfen)
  • Wahlrecht auf Kindergarten- und Schulbesuch
  • Verpflichtung auf integrativen Arbeitsmarkt
  • Diskriminierungsschutz.

Nach Ratifizierung hat der jeweilige Staat eine Berichtspflicht gegenüber der UN, und er muß eine nationale Stelle zur Überwachung der Konvention schaffen. Um diesen Prozeß auf Bundesebene zu beschleunigen, gibt es eine Kampagne samt Unterschriftenliste der Aktion Mensch und der Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und –selbsthilfe mit der Aufforderung an die Bundesregierung, die UN-Menschenrechtskonvention zu ratifizieren.

Bezüglich der Entwicklung des Persönlichen Budgets (PB) sprach der Referent eher von einer „betrüblichen” Entwicklung. Hier gelte es, die Kostendeckelung aufzuheben und endlich ein einheitliches Verfahren zur Ermittlung des Hilfebedarfs zu entwickeln (momentan gibt es über 60). Im Rahmen des PB plädierte er für eine unabhängige Beratung und für Betroffenenbeteiligung, die Budgetberatung dürfe nicht aus dem Budget selbst bezahlt werden.

=> Die Deutsche Arbeitsübersetzung der UN-Konvention (40 S.) oder eine Broschüre mit einer Zusammenfassung dieser UN-Regelungen kann im Büro des Paritätischen als pdf-Datei angefordert werden. Am 5. Mai auf einer Veranstaltung der AG Barrierefreiheit zum Thema Mobilität im Collinicenter wird die Broschüre ebenfalls ausliegen.