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Anforderungen an einen barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehr

Einstig einer Rollstuhlfahrerin in eine Straßenbahn mit Hilfe eines Gabelstaplers.04.12.2016 – Die von der AG Barrierefreiheit Mannheim im April 2008 gegründete „Arbeitsgemeinschaft Barrierefreie Mobilität Rhein-Neckar” hat ihre Forderungen an einen barrierefreien ÖPNV mit Stand 24.11.2016 aktualisiert vorgelegt. In der AG Mobilität arbeiten sowohl betroffene Personen mit körperlicher oder Sinneseinschränkung als auch die Behindertenbeauftragten der Metropolregion Rhein-Neckar mit.
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Bundesteilhabegesetz: Von Selbstbestimmung meilenweit entfernt

Horst Frehe bei seinem Vortrag.06.05.2016 -Auf der von der AG Barrierefreiheit organisierten und gut besuchten Veranstaltung in der Mannheimer Abendakademie gab Horst Frehe vom „Forum behinderter Juristinnen und Juristen” einen umfassenden Überblick zur aktuellen Diskussion um das Bundesteilhabegesetz (BTG). Besonders erfreulich war die große Beteiligung von Menschen mit Behinderung.
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Schadenersatzansprüche wegen eines mangelhaften Behindertenparkplatzes

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde

28.04.2016 – Das Bundesverfassungsgericht hat am 24. März 2016, der Verfassungsbeschwerde einer querschnittgelähmten Frau aus Schleswig-Holstein stattgegeben. Die Verfassungsbeschwerde, richtete sich gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig in einem Schadenersatzprozess wegen eines nicht behindertengerecht ausgestalteten Behindertenparkplatzes.
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Eckpunkte für ein Wohnbaubeschleunigungsgesetz

06.04.2016 – Die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit hat zu Eckpunkten für ein Wohnbaubeschleunigungsgesetz an den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann geschrieben.
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Hält das Bundesteilhabegesetzwas es verspricht?

Horst Frehe24.03.2016 -Was muss im neuen Bundesteilhabegesetz stehen? Es muss der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen. Die Persönliche Unterstützung und Assistenz muss als umfassender Anspruch bedarfsdeckend und bundeseinheitlich überall verankert werden. Ein neues Bundesteilhabegeld muss als Nachteilsausgleich geschaffen werden. Es darf nicht auf Einkommen und Vermögen angerechnet werden. Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung sind von Anfang an inklusiv und aus einer Hand zu erbringen. Barrieren auf dem Weg aus Sondereinrichtungen in das normale gesellschaftliche Leben für Menschen mit Behinderung müssen beseitigt werden. Unabhängige Beratungen und barrierefreie Informationen müssen für alle Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt werden.
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