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Assistenz im Krankenhaus beschlossen

Wenn Menschen mit Behinderungen während eines stationären Krankenhausaufenthaltes auf Unterstützung durch vertraute Bezugspersonen angewiesen sind, werden dadurch entstehende Kosten in Zukunft übernommen. Der Bundesrat hat diesem Gesetzesvorschlag nun Ende letzter Woche am 17.09.21 zugestimmt.

Das Gesetz ist noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet, die Regelungen treten erst ein Jahr nach Verkündung in Kraft.

Weitere Informationen dazu auf der Seite unseres Dachverbandes und des Behindertenbeauftragten des Bundes:

https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/assistenz-im-krankenhaus-fuer-menschen-mit-behinderungen-bundesrat-stimmt-regelung-zu/

https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/AS/2021/PM18_AIK_Im_Bundesrat_beschlossen.html


AGB Rhein-Neckar e.V. beim Spinelli-Fest

Auf dem Gelände der Bundesgartenschau 2023 kehrt Leben ein. Im Rahmen des Spinelli-Fests am 12. September 2021 wurde eine Baustelle kurzerhand zum Festplatz. Auch wenn Barrierefreiheit unter diesen Umständen schwer herzustellen ist – Schotter und Wiese, Kabelbrücken sowie schwierige Beschilderung wurden desöfteren zum Hindernis – hatte die AGB hier einen Stand besetzt. Als Angebot zum gegenseititigen Kennenlernen sind viele Interessierte, aber auch Mitwirkende erstmalig auf unsere Arbeit aufmerksam geworden.

Bei strahlendem Spätsommerwetter kamen wir ins Gespräch mit ganz unterschiedlichen vorbeischlendernden (oder rollenden) Gästen. Einmal mehr durften wir feststellen, wie wichtig es ist, persönlich als Ansprechpartner und Experte in eigener Sache zur Verfügung zu stehen.

Zwei Personen in futuristischer Verkleidung stehen zu beiden Seiten eines Plakats mit der Forderung nach Barrierefreiem Nahverkehr.

Diese Besucher aus fernen Galaxien wissen es bereits: Barrierefreier Nahverkehr ist die Zukunft!


Bundestagswahl 2021: Wahlprogramme im Inklusions-Check

Am 26.09.2021 ist Bundestagswahl: Die Aktion Mensch hat sich aus dem Blickwinkel von Menschen mit Behinderung durch die Parteiprogramme gelesen und möchte Betroffenen wie Interessierten einen ersten Überblick erleichtern. Unter nachfolgendem Link finden Sie kurze Analysen und Hintergründe zur Wahl (auch in leichter Sprache):

https://www.aktion-mensch.de/inklusion/bundestagswahl


20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e.V. – und kein Ende

 

Eine der ersten Aktionen der AGB auf dem Marktplatz

Eine der ersten Aktionen der AGB auf dem Marktplatz

Grund zum Feiern, wie unser Gründungsmitglied Johann Radak meint. Machen wir, sobald es die Corona-Lage zulässt. Hier der Inhalt von Johanns Brief:

 

Liebe Freunde und Alle in der AGB,

Vor 20 Jahren gründeten eine kleine Gruppe von Menschen mit Behinderung in Mannheim die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e.V. (kurz: AGB).

Daraus entwickelte sich eine Interessenvertretung für behinderte Menschen und ihre Bedürfnisse hinsichtlich Barrierefreiheit. Das Ziel: Umfassende Teilhabe am öffentlichen Leben in Mannheim und Umgebung. Es gab zwar verschiedene Verbände / Vereine usw., doch die vertraten eher  die Interessen der eigenen Mitglieder. Eine Bündelung aller Kräfte, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen, gab es nicht. Dies gelang erst der AGB.

Wir warben auf großen Festen und auf Veranstaltungen für unsere Ideen. Bald darauf konnten wir in Mannheim eine große Tagung mit Ausstellung im Stadthaus organisieren. Einen kompletten Tag haben Fachleute wie auch Betroffene die großen Themen „Barrierefrei Planen, Bauen und Wohnen in Mannheim“ in den Mittelpunkt gestellt  Hier gelang es, die breite Öffentlichkeit auf uns aufmerksam zu machen.

 

In den darauffolgenden Jahren konnten wir in der Öffentlichkeit und im politischen Leben von Mannheim eine breite Zustimmung und Unterstützung unserer Ziele erreichen. Großen Einfluss hatten wir auf die Einrichtung der Stelle einer/eines Beauftragten für Menschen mit Behinderung in Mannheim. In gemeinsamer Arbeit mit der Stadt-gelang es, die AGB zum „Träger öffentlicher Belange“ zu benennen. Somit hatten wir Zugang zu allen öffentlichen Baumaßnahmen in Mannheim und konnten dazu Stellungnahmen abgeben.

Ein weiterer großer Kongress mit dem Titel „Mannheim – die behindertenfreundliche Stadt“ führte im Dezember 2010 die Mannheimer Verwaltung, Behindertenverbände und Betroffene über zwei volle Tage zusammen und lieferte einen wichtigen Impuls in der Öffentlichkeit und im politischen Leben.

Viel gemeinsame Ziele wurden in den letzten Jahren erreicht. Nach wie vor gibt es noch viel zu tun, um ein gemeinschaftliches und gleichberechtigtes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung in Mannheim und der Metropole Rhein-Neckar zu erreichen.

Ich glaube fest daran, dass sich auch in Zukunft viele Menschen dazu entscheiden werden, aktiv in der AGB mitzuwirken und für echte Teilhabe in der Metropolregion zu streiten.

 

Deswegen möchte ich mit euch allen auf weitere 20 Jahre im Sinne der Satzung, auf gelungene Zusammenarbeit und die ein oder andere gemeinsame Feier anstoßen. Ja, Feiern ist ausdrücklich auch ein wichtiger Aspekt der AGB. Denn Menschen, die etwas so Großes wie die AGB über einen so langen Zeitraum geschaffen, mit Leben gefüllt und immer weiterentwickelt haben, haben es zu Recht verdient, das auch zu feiern.

 

Grüße und alles Gute für die Zukunft

 

euer Johann Radak.

Eine öffentliche Aktion auf dem Marktplatz

Eine öffentliche Aktion auf dem Marktplatz


Getrennte Querungsstellen

Das Bild zeigt einen geteilten Übergang mit erhöhtem Bordstein für Blinde und flacher Fahrbahn für Rollstuhlfahrer.

Der geteilte Übergang an der Kreuzung Bertold-Brecht-Comeniusstraße in Ludwigshafen

 

Am Montag, 19.07.2021 hat die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar eine Begehung von getrennten Querungsstellen in Ludwigshafen-Oggersheim vorgenommen. Das war so im Plenum angesprochen worden.

 

Beim Überqueren einer Straßen-Fahrbahn ist es für Rollstuhlfahrer und Rollator-Nutzer vorteilhaft, wenn Bordsteinkanten möglichst wenig hinderlich sind und möglichst wenig Erschütterung für den Rücken bedeuten. Absenkung auf Null Unterschied bei kantenloser Auffahrt klingt da besser, als die drei Zentimeter, wie sie vor mehr als zehn Jahren als einzig normgerecht galten auch aktuell mancherorts so noch gebaut werden.

 

Manche Blinden und stark Sehbehinderten nutzen den Langstock (Blindenstock) für etwas mehr Selbständigkeit. Für die ist es besonders wichtig, erkennen zu können, wenn der nächste Schritt auf die Fahrbahn führt. Abgesehen von taktilen Bodenindikatoren (wie Leitstreifen) gehört dazu, dass die Kante ertastbar ist. Drei Zentimeter sind für viele Blinde nicht sicher zu ertasten, sechs Zentimeter wären klar besser zu ernennen.

 

Statt wie in manchen Städten noch üblich durchgehend drei Zentimetern, kommen in anderen Städten sogenannte “Getrennte Überquerungsstellen” zum Einsatz. Dabei führt das taktile Leitsystem die Blinden an eine Stelle mit sechs Zentimeter Kante und bietet den Menschen im Rollstuhl und mit Rollator eine Querungsmöglichkeit fast ohne Höhenunterschied und Erschütterung.

 

Blinde mit Langstock, jeweils aus Ludwigshafen und Mannheim, sowie drei Rollstuhlnutzer mit verschiedenen Rollstuhl-Typen haben bei der Begehung auf die jeweils für sie relevanten Eigenschaften der Querungsstellen und ergänzend dazu die angrenzenden baulichen Gegebenheiten des Umfeldes geachtet und das kommentiert. Die zugehörige Dokumentation entsteht derzeit aus den dabei gemachten Aufzeichnungen. Auf dem nächsten Plenum wird berichtet werden.