Assistenz im Krankenhaus beschlossen
Wenn Menschen mit Behinderungen während eines stationären Krankenhausaufenthaltes auf Unterstützung durch vertraute Bezugspersonen angewiesen sind, werden dadurch entstehende Kosten in Zukunft übernommen. Der Bundesrat hat diesem Gesetzesvorschlag nun Ende letzter Woche am 17.09.21 zugestimmt.
Das Gesetz ist noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet, die Regelungen treten erst ein Jahr nach Verkündung in Kraft.
Weitere Informationen dazu auf der Seite unseres Dachverbandes und des Behindertenbeauftragten des Bundes:
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/assistenz-im-krankenhaus-fuer-menschen-mit-behinderungen-bundesrat-stimmt-regelung-zu/
https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/AS/2021/PM18_AIK_Im_Bundesrat_beschlossen.html