Die Richtlinien zum Europäischen Behindertenausweis und zum Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen soll es Menschen mit Behinderungen erleichtern, innerhalb der EU zu reisen. “Mit den Richtlinien soll gleichberechtigter Zugang zu Sonderbedingungen oder Vorzugsbehandlungen für Menschen mit Behinderungen während Kurzaufenthalten in der EU gewährleistet werden. Dazu zählen unter anderem ermäßigte Tarife oder freier Eintritt, ein vorrangiger Zugang, Assistenzkräfte und reservierte Parkplätze.”
Weiter heißt es in der Presseerklärung vom 14.10.24 : “Darüber hinaus haben die Ministerinnen und Minister eine Richtlinie angenommen, mit der diese Bestimmungen auf Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem EU-Land aufhalten, ausgeweitet werden, sodass sie ebenfalls imstande sein werden, diese Ausweise während Kurzaufenthalten in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen.