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Warten vor der „barrierefreien“ Toilette am Platzhaus (Alter Messplatz) Foto: M.Schülke
Viele Leute wissen es wahrscheinlich gar nicht. Auf dem Alten Messplatz gibt es in dem Gebäude des „Platzhauses“ eine „barrierearme“ mit dem sogenannten Euroschlüssel und 24/7 zugängliche Toilette. Der Schlüssel wird nur gegen Nachweis an bezugsberechtige Personen ausgegeben. Dies können Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten wie Morbus Chron, Stomaträger*innen oder anderen starken Einschränkungen betroffene Menschen sein. Die Toilette wurde 2007 im Zuge des Messplatzumbaus in Betrieb genommen. Im Erbbauvertrag wurde festgelegt, dass der Erbbauberechtige eine Behindertentoilette zu errichten hat und das diese 24 Stunden zugänglich sein muss.
Seit die Toilette in Betrieb genommen wurde kämpft die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit für die Umsetzung der Barrierefreiheit und für eine würdevolle Nutzungsmöglichkeit dieser Toilette. Seit 18 Jahre ist die Toilette ein Dauerärgernis. Oft ist sie nicht gereinigt, fehlt Toilettenpapier oder ist gar ganz verriegelt und damit nicht zugänglich. Bisher haben alle Besitzer*innen der Immobilie die vertraglich geregelte Verantwortung nicht umgesetzt, aber immer wieder die Umsetzung beteuert. Aktuell ist die Toilette im Besitz der GBG Sonderimmobilien GmbH einem Tochterunternehmen der Stadt Mannheim. In den letzten Wochen hat sich die Situation am Platzhaus leider wieder extrem verschlechtert.
Der für den Unterhalt zuständige Pächter der Gaststätte „Malzhaus“ hat die Reinigung mit der Begründung der Zweckentfremdung der Anlage verweigert. Die GBG hat uns schriftlich mitgeteilt, dass laut dem Pächter die Toilette „in großem Stil insbesondere bei Veranstaltungen missbraucht wird, und zwar nicht von den Gästen der Veranstaltung, sondern von den Gewerbetreibenden, sieht er keine Veranlassung, dass er dafür zuständig ist. Oft würde die Toilette auch für andere offengehalten werden, so dass jeder sie nutzen kann. Da zuletzt Spritzen in der Toilette vorgefunden wurden, sagte er, dass er das seinem Reinigungspersonal nicht zumuten will, sich versehentlich zu verletzten.“
Weiterhin hat uns die GBG am 16.10. angekündigt: „ Die Geschäftsführung der Sonderimmobilien hat nun beschlossen, dass wir die Toilettentür nachts verschließen und nur tagsüber zu einer an der Tür plakatierten Öffnungszeit offenhalten, so dass der Pächter sehen kann, wer sich Zutritt verschafft.“
Wir protestieren gegen die angekündigte Schließung der Anlage. Wir fordern die Besitzer*innen der Anlage auf, die notwendigen Schritte für weiteren Betrieb der Anlage zu garantieren. Das bedeutet, dass die bei einer gemeinsamen Begehung im Januar 2024(!) erstellte „Mängelliste“ weitgehend abgearbeitet wird. Hierzu gehört u.a. auch ein funktionierender Notruf auf eine Leitstelle, die ordnungsgemäße Einstellung des Türdrückers, regelmäßige Reinigung und ein Infoschild mit einer Telefonnummer mit Ansprechpartner*innen für Notfälle und Reklamationen.
Die Situation am Platzhaus macht deutlich, dass im Bereich rund um den Alten Messplatz insgesamt zu wenige öffentliche oder gar barrierefreie Toiletten vorhanden sind. Wir fordern den weiteren Bau von Toiletten, wie sie auch im vom Gemeinderat im Jahr 2023 verabschiedeten Toilettenkonzept beschlossen wurden. Gerade an einem so wichtigen zentralen Platz in Mannheim mit vielfältigen Veranstaltungen, Aktionen, Kultur- und Wirtschaftsangeboten fehlen diese. Ebenso ist die rund um den Alten Messplatz vorhandene Gastronomie und der Einzelhandel in Verantwortung ihre Angebote in Sachen Barrierefreiheit anzupassen oder umzubauen. Selbst einfache Lösungen wie mobile Rampen kosten nicht viel und ermöglichen Teilhabe. Mit Förderprogrammen wie sie die Stiftung „Aktion Mensch“ anbietet können weitere Lösungen umgesetzt werden.
Anlässlich der nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen am 14. September 2025 hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) die partizipativen Strukturen für Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene im Land in den Blick genommen. In einer Veröffentlichung hat sie Empfehlungen ausgesprochen, welche Rahmenbedingungen auf Kommunal- und Landesebene umgesetzt oder verbessert werden müssen, um die wirksame politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.“
Dort heist es weiter: „Grundlage einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen der Kommunalverwaltung und Menschen mit Behinderungen und der sie vertretenden Organisationen sind institutionalisierte Beteiligungsstrukturen, die flächendeckend sicherstellen, dass vorgebrachte Berichte und Stellungnahmen einen leichten Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen haben. Solch ein Zugang muss von Barrierefreiheit und aufrichtigen Arbeitsbeziehungen geprägt sein. Dazu gehört auch, Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen frühzeitig an transparenten Vorhabenplanungen der Verwaltung zu beteiligen und qualifizierte Rückmeldungen mit Begründungen zur (Nicht-)Berücksichtigung von Eingaben zu geben. Gleichzeitig müssen die Kommunen ihrer Verpflichtung nachkommen, den Aufbau der Kapazitäten von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen zu fördern, zum Beispiel über die Finanzierung eines Geschäftsstellenbetriebs oder Fortbildungen der Mitglieder über ihre Beteiligungsrechte und die Funktionsweise der Verwaltung. Dies sollte durch unabhängige und selbstverwaltete Finanzmittel erfolgen. Auch der Kapazitätsaufbau innerhalb der Kommunalverwaltung ist unerlässlich, um Wissen zu vermitteln, wie gute Partizipation gelingt.“
Die komplette Meldung vom 1.10.25 ist hier zu finden.
Die Publikation „Wie gelingt gute politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene?“ gibt es hier als PDF-Download.
Aus unseren Reihen gab es den Wunsch, auch auf unserer Homepage auf den Beitrag von Jan Böhmermann im „ZDF-Magazin Royal“ zu mangelnder Inklusion aufmerksam zu machen. Die Sendung wurde im Dezember 2024 ausgestrahlt. „Inklusion – Mangelhaft! Menschen mit Behinderung sind in Deutschland oft mit Barrieren konfrontiert. Sie können an selbstverständlichen Dingen nicht teilnehmen. Einrichtungen wie Förderschulen und Werkstätten tragen häufig weiter zur Ausgrenzung bei“ heißt es im Ankündigungstext.
Blick in die Veranstaltung“ Behindertenrechte in die Verfassung!“ mit dem Aktivisten Hans Günter Heiden im Stadthaus N1 am 29. April 2025
Im Rahmen unserer Veranstaltung zum europaweiten Protesttag für „Gleichstellung und gegen Diskriminierung“ der Behindertenbewegung am 5. Mai hat der Aktivist und Autor Hans Günter Heiden sein Buch „Behindertenrechte in die Verfassung!“ in Mannheim vorgestellt. Der Untertitel des Vortrages lautet: Der Kampf um die Grundgesetzergänzung 1990-1994. Auf der Veranstaltung im Mannheimer Stadthaus N1 am 29. April berichtete Heiden, dass die Ergänzung des Grundgesetzes in Artikel 3 um den Satz »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden« Anfang der 1990er Jahre hart umstritten war. Mit dem Argument, das Grundgesetz dürfe nicht zum »Warenhauskatalog« verkommen, wurde die Forderung der Behindertenbewegung von der Regierung abgelehnt.
Wir danken der bermuda.funk Redaktion „Einfach reden!“ und Hans Günter Heiden, für die Aufzeichnung des Beitrages und der Möglichkeit diesen hier zu verlinken. Der komplette Beitrag von Hans Günter Heiden ist hier auf dem Audioportal der freien Radios zu Nachhören bereitgestellt:
Kundgebung auf dem Mannheimer Paradeplatz für mehr öffentliche und barrierefreie Toiletten. Foto: Bernd Kittendorf
Toll war sie die Kundgebung der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit für mehr öffentliche und barrierefreie Toiletten in Mannheim. Aktuell haben circa 1300 Menschen die Petition gezeichnet, in dem der Mannheimer Gemeinderat aufgefordert wird, sein 2023 beschlossenes Toilettenkonzept mit Haushaltsmitteln auszustatten und diese Toiletten endlich zu bauen. „Die Nichtumsetzung mit Begründung auf die prekäre Haushaltslage ist nicht haltbar. Der Mannheimer Haushalt ist hunderte Millionen Euro schwer. Es ist eher eine Frage der Priorisierung von notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung von elementaren Menschenrechten. Ausreichende Versorgung mit Toiletten und Trinkwasser halten wir in einer lebenswerten Stadt für dringend geboten. Nicht nur die Kommune ist hier in der Verantwortung – auch die Privatwirtschaft hat durch die Schaffung ausreichender und barrierefreier Infrastruktur für die Gewährleistung elementarer Bürgerrechte zu sorgen“ fordert Elke Campioni zweite Vorsitzende des Trägers öffentlicher Belange.
Ganz herzlich wollen möchten wir uns bei allen Unterstützer:innen bedanken, die uns den schönen Mittag auf dem Mannheimer Paradeplatz ermöglicht haben. Der Auftritt des Beschwerdechors aus Heidelberg mit den passenden Songs zum Thema haben unsere Forderung eindrücklich untermauert. Danke noch an unsere Freund:innen von „Mannheim Solidarisch“ bei der technischen und organisatorischen Hilfe. Danke alle Menschen, die Redebeiträge vorbereitet haben, Unterschriften gesammelt haben oder Videos und Fotos gemacht haben. Bitte sammelt noch weiter Unterschriften für unsere Petition „Haushaltsmittel für öffentliche und barrierefreie Toiletten“ veröffentlicht bei OpenPetition.
„Wir appellieren an die künftigen Koalitionspartner, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich im künftigen Regierungsprogramm zu verankern und umzusetzen“, sagt Dr. Martin Danner, Koordinator des DBR.
Für Samstag, den 6. September 2025 lädt die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e. V. zu einer Kundgebung auf den Mannheimer Paradeplatz ein. Um 12:00 Uhr starten wir mit einem kleinen musikalischen Beitrag vom Beschwerdechor Heidelberg. Anlass für die Kundgebung ist unsere Petition „Haushaltsmittel für barrierefreie Toiletten in Mannheim“. Bisher haben über 1000 Menschen die Petition gezeichnet und wir möchten die Kundgebung nutzen, um noch mehr Menschen anzusprechen. Hintergrund ist, dass der Mannheimer Gemeinderat Ende 2023 ein strategisches Konzept für öffentliche Toilettenanlagen inklusive Trinkwasserspender für 20 neue Standorte beschlossen hat, ohne die notwendigen Haushaltsmittel zu verabschieden!
Jede/r zehnte Bewohner*in hat eine Schwerbehinderung und der Anteil von Schwerbehinderung liegt bei über 65-Jährigen bei 24 %! Deshalb fordern wir den Gemeinderat auf, die Infrastruktur öffentlicher und barrierefreier Toiletten umgehend auszubauen. Kommt vorbei und unterstützt uns.
Die UN-BRK verpflichtet Länder zur Umsetzung von Maßnahmen. Doch wo steht hier Mannheim und die Rhein-Neckar-Region? In einem spannenden Vortrag hat Prof. Dr. Sigrid Arnade uns spannende Einblicke geschenkt.
Kommunen, die ausreichend barrierefreie Wohnungen bereitstellen, deren Ämter und Schulen für Menschen mit und ohne Behinderungen sowie jeden Alters gleichermaßen zugänglich sind und in denen flexible Unterstützungsdienste ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen: Laut UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) müsste das in Deutschland überall der Fall sein. Seit 2009 ist die Konvention hierzulande geltendes Recht. Doch die Realität sieht vielerorts anders aus.
Wie setzen deutsche Kommunen die UN-BRK tatsächlich um, wie gelingt Inklusion vor Ort und zu welchen Maßnahmen sind Kommunen rechtlich verpflichtet? Diese Fragen untersucht das Forschungsprojekt „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen” des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Universität Siegen, dessen finale Untersuchungsergebnisse veröffentlicht wurden.
„Ob Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, entscheidet sich maßgeblich auf kommunaler Ebene. Kommunen haben die Möglichkeiten und die menschenrechtliche Verpflichtung, Bereiche wie Bildung, Wohnen oder Mobilität inklusiv zu gestalten. Dass dies mit guter Planung und mit dem nötigen politischen Willen gelingen kann, hat unser Forschungsprojekt eindrucksvoll gezeigt“, so Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechts-konvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
„Derzeit haben nur 41 Prozent der Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern und der Kreise Pläne zur Umsetzung der UN-BRK in Arbeit oder abgeschlossen. Das reicht bei Weitem nicht aus“, sagt Albrecht Rohrmann, Sprecher des Zentrums für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Universität Siegen. Wesentliche Erfolgsfaktoren sind eine systematische Planung von Anfang an, eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung sowie eine umfassende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen. „Angesichts knapper Kassen zögern viele Kommunen bei Investitionen in Barrierefreiheit. Anpassungen im Nachhinein sind allerdings sehr viel teurer, als Barrierefreiheit bei der Planung von öffentlichen Gebäuden, Straßen oder digitalen Angeboten von Anfang an zu berücksichtigen“, so Rohrmann weiter.
„Eine barrierefreie Infrastruktur in den Kommunen ist kein Nice-to-have. Sie erleichtert den Alltag sehr vieler Menschen vor Ort und ist Voraussetzung dafür, dass Menschen aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Nicht zuletzt angesichts des demografischen Wandels besteht akuter Handlungsbedarf in den Städten und Gemeinden“, ergänzt Palleit.
„Damit Planungsprozesse nicht ins Leere laufen, ist es wichtig, Menschen mit Behinderungen von Anfang an aktiv bei Entscheidungen einzubeziehen. Dies ist bislang nur in 40 Prozent der untersuchten Kommunen der Fall“, so Rohrmann. Partizipative Planungsprozesse führen nicht nur dazu, dass praxistaugliche Lösungen gefunden werden, sondern machen Demokratie erlebbar und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort.
Das Forschungsprojekt hat die planerische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in deutschen Städten, Gemeinden und Kreisen bundesweit analysiert. Die Untersuchungsergebnisse sind seit heute auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte öffentlich zugänglich. Wer mit der Planung und Umsetzung von Inklusion auf kommunaler Ebene betraut ist oder seine Kommune von einem solchen Vorhaben überzeugen möchte, findet hier Praxisbeispiele, rechtliche Vorgaben und konkrete Hilfestellungen für die Entwicklung inklusiver Gemeinwesen.
Quelle: Pressemitteilung vom 16. Juni 2025 – Deutsches Institut für Menschenrechte
Die Pressemitteilung und das Factsheet mit den wichtigsten Forschungsergebnisse findet Ihr hier.
Mannheim, den 2. Juli 2025
Lieber Herr Schnellbach,
vielen Dank noch einmal für Ihre Teilnahme an unserem Plenum Anfang des Jahres. Vielen Dank auch für Ihre Unterstützung bei der Lösung mit dem Ausgang für Rollstuhlfahrer*innen. Wir haben jetzt festgestellt, dass Rollstuhlfahrer*innen neuerdings mit einem Euro WC Schlüssel nach 19:00 Uhr den Park durch Öffnung der Türen von innen verlassen können.
Leider können wir uns darüber nicht richtig freuen, denn mit der Erledigung dieses alten Problems hat die Parkleitung leider gleich ein neues geschaffen:
Die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e.V. protestiert entschieden gegen die Einführung der Jahreskartengebühr für Menschen mit den Merkzeichen H oder B. Diese Maßnahme stellt aus unserer Sicht einen erheblichen Rückschritt für die Inklusion und soziale Teilhabe in Mannheim dar.
Die Gebührenerhebung riskiert:
Räumliche Exklusion: Für viele Menschen mit Behinderung, insbesondere für einkommensschwache Haushalte, bedeuten die zusätzlichen Kosten eine reale Hürde. Weniger Parkbesuche sind die Folge, wodurch wichtige Möglichkeiten zur Naherholung, Begegnung und gesellschaftlichen Teilhabe verloren gehen.
Psychologische Effekte: Die Umstellung von einem kostenfreien auf ein kostenpflichtiges Angebot für eine besonders vulnerable Gruppe führt zu Stigmatisierung und dem Gefühl, weniger wert zu sein. Dies steht im Widerspruch zu den Prinzipien von Gleichstellung und Wertschätzung.
Widerspruch zur Inklusionspolitik: Das Mannheimer Handlungskonzept (2022) betont ausdrücklich die „selbstbestimmte Teilhabe“ aller Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben. Die neue Gebühr schafft jedoch eine zusätzliche Barriere und widerspricht damit den eigenen Zielen der Stadt Mannheim.
Wir fordern Sie daher auf, die Entscheidung zur Einführung der Gebühr für Menschen mit Merkzeichen H oder B umgehend zu korrigieren und den freien Zugang zu den Mannheimer Parks für diese Personengruppe weiterhin zu gewährleisten. Die potentiellen finanziellen Mehreinnahmen stehen in keinem Verhältnis zum gesellschaftlichen Schaden und zur Ausgrenzung, die durch diese Regelung entsteht.
Wir finden es bedauerlich, dass gerade im Jahr des 50 Jubiläums der Bundesgartenschau in beiden Parks die positive Regelung für Menschen mit Behinderungen gestrichen wurden.
Wir freuen uns auf Ihre zeitnahe Antwort.
Mit herzlichen Grüßen, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e. V.
P. S. Falls eine vollständige Wiedereinführung des kostenfreien Zugangs für alle Menschen mit den Merkzeichen H oder B nicht möglich sein sollte, fordern wir zumindest eine soziale Staffelung, die finanzielle Benachteiligung berücksichtigt. Menschen mit Behinderung, die zusätzlich Transferleistungen wie Grundsicherung, Eingliederungshilfe oder Bürgergeld beziehen, oder Inhaber des Mannheim-Passes sind, sollten in jedem Fall von der Gebühr befreit werden. Gleichzeitig sollte diese soziale Komponente auch für Menschen ohne Behinderung gelten, die sich in vergleichbarer finanzieller Lage befinden, um einer doppelten Benachteiligung vorzubeugen und echte Inklusion zu fördern.