Der Köperbehinderten Verein Stuttgart lädt am Samstag, den 20. April zu einer Veranstaltung für Menschen mit Behinderung ein. Landesweit beteiligen sich über 50 Gastgeber, um Menschen mit Behinderungen (und deren Familien) kompakt zu informieren über ihre Rechte nach dem Bundesteilhabegesetz. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen. 3 Referenten informieren z.B. über Fragen wie „Wie geht die individuelle Bedarfsermittlung? Wie bereitet man sich darauf gut vor? Was sind die weiteren Schritte?“ Die Referenten werden zentral online zugeschaltet und vor Ort laden die Gastgeber ein, sich gemeinsam die Vorträge anzuhören und vor Ort in den Pausen zu diskutieren. Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. lädt gemeinsam mit dem KBV Stuttgart ins TiK ein. Wir wollen allen, die nicht vor Ort bei uns in Stuttgart oder anderswo dabei sein können, die Möglichkeit geben, online dabei zu sein.
Eine Anmeldung ist auf jeden Fall erforderlich unter: info@lvkm-bw.de
Wir geben hier Auszüge aus der Meldung des Deutschen Institut für Menschenrechte wieder: „…. Am 25. März 2024 hat sich der UN-Menschenrechtsrat abschließend mit der Überprüfung der Menschenrechtslage in Deutschland befasst. In der abschließenden Sitzung am 25. März 2024 begrüßte das Deutsche Institut für Menschenrechte die Annahme einer großen Anzahl an Empfehlungen und rief die Bundesregierung dazu auf, jetzt zu konkretisieren, wie sie diese Selbstverpflichtungen umsetzen will. Das Institut hob fünf Bereiche hervor, in denen es vordringlichen Handlungsbedarf sieht, und rief die Bundesregierung dazu auf, zügig einen Umsetzungsplan mit konkreten Maßnahmen vorzulegen, der sich an den Empfehlungen der UN-Vertragsausschüsse orientiert:
Bekämpfung von Rassismus: Die Bundesregierung ergreift in dieser Hinsicht eine Reihe von Maßnahmen. Wir sind jedoch sehr besorgt darüber, dass sie die anerkannten Konzepte des strukturellen und des institutionellen Rassismus ablehnt. Diese Probleme anzugehen, ist der Schlüssel zur wirksamen Bekämpfung von Rassismus.
Geschlechtsspezifische Gewalt: Wir erkennen das Engagement der Bundesregierung in dieser Hinsicht an. Vorrangig muss sie sicherstellen, dass alle Betroffenen Zugang zu Beratung und Schutz haben.
Wir sind zutiefst besorgt in Bezug auf inklusive Bildung. Rückschrittliche Politiken und Maßnahmen nehmen in den Bundesländern zu und die Bundesregierung hat sogar segregierte Schulen zu einem Element der inklusiven Bildung erklärt.
Die Bekämpfung von Armut, einschließlich von Kinderarmut, sowie von Wohnungslosigkeit und die Sicherheit von Mietverhältnissen müssen zu einer Priorität werden. Dazu gehört auch, dass arme Menschen nicht unverhältnismäßig stark von Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels betroffen sind.
Die Rechte von geflüchteten Menschen sind durch die in der EU und Deutschland diskutierten Pläne bedroht. Wir fordern die Regierung auf, dafür zu sorgen, dass vulnerable geflüchtete Menschen systematisch identifiziert werden, dass Asylsuchende während des Verfahrens nicht de facto inhaftiert werden und dass die Asylverfahren nicht in Drittstaaten ausgelagert werden….“
Inklusion voranbringen: Bundesbehindertenbeauftragter und Menschenrechtsinstitut veröffentlichen Empfehlungen
Wir informieren hier über eine Pressemitteilung des Bundesbehindertenbeauftragter und Menschenrechtsinstitut vom 22. März 2024.
„Berlin. Am 26. März jährt sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zum 15. Mal. Aus diesem Anlass fordern Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel:
„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist nicht verhandelbar, Bund und Länder haben sich mit der Ratifizierung der Konvention dazu verpflichtet. Für Inklusion braucht es einen langen Atem, und der scheint manchem in Deutschland auf halbem Weg schon auszugehen. Die Ampelkoalition hatte zu Beginn der Legislaturperiode einen vielversprechenden Koalitionsvertrag vorgelegt, in dem viel Barrierefreiheit und Inklusion stecken – am Ende wird sich die Regierungskoalition an ihren eigenen Zielvorgaben messen lassen müssen. Eine dieser Zielvorgaben ist, das Bundesprogramm Barrierefreiheit einzusetzen, um Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität, beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei zu machen. In diesem Zusammenhang ist die geplante Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes von größter Wichtigkeit für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, denn hier sollen auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Dieser Schritt ist unerlässlich. Mit freiwilligen Lösungen kommen wir hier nicht weiter, das durften wir in den letzten Jahren lernen. Österreich hat es uns vorgemacht, und wir müssen nun endlich nachziehen.“
Stadtmobil Rhein-Neckar, der regionale Carsharing-Anbieter, bietet seit Februar behindertengerecht ausgestattete Passiv-Fahrzeuge für den Transport von Menschen im Rollstuhl im Carsharing an. „Wir haben es geschafft, mit vereinten Kräften ein barrierefreies Angebot zu schaffen, das aus unserer Sicht eine Lücke in der Region füllt,“ sagt stadtmobil-Vorstand Miriam Caroli. „Darüber freuen wir uns sehr.“
Die drei Fahrzeuge stehen in Mannheim und Heidelberg für Carsharing-Kund:innen zur Verfügung und können wie gewohnt per App reserviert werden. Eine Bedienungsanleitung für die fachgerechte Rollstuhlverladung finden die Kund:innen im Fahrzeug: Kofferraumklappe öffnen, Hebel für die Rampe nach unten drücken und herunterklappen, Fahrzeug vorbereiten (z.B. die Gurte aus der Halterung entfernen und den Schalter für die elektrischen Gurte aktivieren), Gurte am Rollstuhl befestigen und den Rollstuhl ins Fahrzeug schieben, hintere Gurte befestigen und überprüfen, Gurtsystem vorschriftsmäßig anlegen und das Fahrzeug verschließen. Dabei immer prüfen, ob die Klappe korrekt eingerastet ist. Ein Video beschreibt die Arbeitsabläufe im Einzelnen. Es ist wichtig, dass sich die Kund:innen im Vorfeld mit der Materie befassen.
Die Autos stehen in Heidelberg an den Carsharing-Stationen Hebelstraße und Arbeitsagentur (Weststadt); in Mannheim an der Station Trafohaus (Schwetzingerstadt). Weitere Informationen zu stadtmobil erhalten Sie unter www.stadtmobil.de und telefonisch unter 0621 – 12 85 55 85.
Das Bündnis „Mannheim gegen Rechts“ organisiert zum Auftakt seiner Kampagne „Nie wieder ist jetzt! – Wählt demokratisch!“ am Samstag, den 16. März 2024 den „Markt der Vielfalt“. Hierzu werden 22 Organisationen und Gruppen von 11 bis 14 Uhr in der Mannheimer Innenstadt und im Jungbusch Aktionsstände durchführen.
Das gemeinsame Ziel wird an den Infoständen sichtbar gemacht durch Plakate mit den Slogens „ Mannheim: Wir kommen seit 1607 von überall her! – Demokratie und Vielfalt verteidigen! – Demokratisch wählen!“. Neben der Präsentation der einzelnen Gruppen für ihre jeweiligen Ziele wird ein gemeinsamer Flyer verteilt, der zum Wählen gehen und zum Wählen demokratischer Parteien aufruft. Damit möchte das Bündnis „Mannheim gegen Rechts“ mit vielen Menschen zum Auftakt der Kampagne ins Gespräch kommen.
Im Anschluss an die Infostände findet um 15 Uhr eine gemeinsame Demonstration vom Paradeplatz zum Alten Messplatz statt. Zuvor startet aus dem Jungbusch zwischen 14 und 15 Uhr ein Demostrationszug zum Treffpunkt Paradeplatz. Die Demonstration findet im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus mit dem diesjährigen Motto „Menschenrechte für alle“ statt.
Mehr Informationen findet ihr hier auf der Homepage:
Am Donnerstag den 7. März, veranstaltet BiBeZ e.V. in Heidelberg eine Podiumsdiskussion zum internationalen Frauentag. Das Thema der Veranstaltung ist: „Frau. Behindert. Arbeit?“.
Als Frau mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt zu gelangen, ist oft nicht leicht. Oder doch? Welche unterschiedlichen Erfahrungen es zu diesem Thema gibt, dem gehen der BiBeZ e.V. gemeinsam mit Vertreter:innen der Stadt Heidelberg auf den Grund. Auf dem Podium werden verschiedene Expert:innen Rede und Antwort stehen. Im Anschluss wird es Raum für Diskussion geben.
Die Veranstaltung beginnt um 19:00 Uhr und findet im
Kulturhaus Karlstorbahnhof e.V. statt.
Anschritft: Marlene-Dietrich-Platz 3, 69126 Heidelberg
Der Veranstaltungsraum „Club K“ ist barrierearm zugänglich. Einlass ist ab 18:00 Uhr.
Weitere Informationen über BiBeZ e. V. findet Ihr hier.
Eine Umfrage zur Entlastung von Familien mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung in Baden-Württemberg 2024
Familien mit schweren Behinderungen leisten täglich Pflege- und Betreuungsarbeit, oft über ihre Belastungsgrenze hinaus und das über viele Jahre. Dringend benötigte stationäre Entlastungsangebote gibt es nicht (mehr) oder kaum. Zum Jahresende 2023 haben weitere stationäre Kurzzeiteinrichtungen ihr Angebot für minderjährige Kinder und Jugendliche mit Behinderungen geschlossen.
Um ein aktuelles Stimmungsbild über die Art und den Umfang des Entlastungsbedarfs der Familien zu erhalten, hat der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Verein Rückenwind und der Landesstelle Baden-Württemberg (Wegbegleiter für Familien mit einem schwer kranken Kind) am Hospiz Stuttgart gemeinsam eine Online-Umfrage zur Entlastung von Familien mit einem Kind mit Behinderung erstellt.
Ihre Antworten helfen uns, herauszufinden, ob, wo und welche Lücken es bei der Entlastung von Familien mit einem Kind mit Behinderung in Baden-Württemberg gibt. Wir wollen die Ergebnisse der Umfrage nutzen als Basis für einen Austausch mit den Stadt- und Landkreisen. Diese sind als Träger der Eingliederungshilfe zuständig, ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Bitte untertützen Sie die Online-Umfrage bis zum 8. April 2024!
Die Umfrage ist anonym.
Hier kommen Sie zu der Umfrage:
https://www.umfrageonline.com/c/hbi3zygq
Der Bundesgerichtshof stärkt die Barrierefreiheit für Wohnungseigentümer*innen. Im Jahr 2020 wurde das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz geändert. Wohnungseigentümer*innen mit Behinderungen können nun unter Umständen verlangen, dass die Eigentümergemeinschaft einer baulichen Veränderung zustimmt. Bedurfte es nach alter Rechtslage der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, wenn man zum Beispiel einen Aufzug einbauen wollte oder eine Rampe, um Barrierefreiheit zu schaffen, besteht nach neuer Rechtslage ein Anspruch darauf, hier zwei Entscheidungen des BGH vom 09.02.2024:
Themenschwerpunkt „Kommunikation in der inklusiven Stadt: Das Reden übereinander – miteinander“
Menschen mit Behinderungen werden oft in Schubladen gesteckt und unbewusst oder bewusst ungerecht und abwertend behandelt. Eine wichtige Frage ist, wie man sich dagegen als Einzelperson und Gesellschaft wehren kann. Ein neues Wort für dieses diskriminierende Verhalten ist „Ableismus“. Wir wollen erklären, was das heißt und wie wir in Zukunft damit umgehen können.
Zeitpunkt: Freitag, den 1. März 2024 von 15:00 bis 17:00 Uhr
Ort: Ratssaal, 1. OG, N 1 (Stadthaus), 68161 Mannheim
Informationen zur Barrierefreiheit der Veranstaltung:
• Die Veranstaltung wird durch Gebärdensprachdolmetscher*innen übersetzt.
• Schriftdolmetscher*innen werden Untertitel zur Verfügung stellen.
• Eine induktive Höranlage steht zur Verfügung.
• Barrierearme WC’s sind vor Ort.
• Der Ratssaal ist mit Aufzug erreichbar.
Eine Veranstaltung organisiert von der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Mannheim.
Das „Deutsche Institut für Menschenrechte“ und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung laden am Dienstag, den 27. Februar, zur UN-Behindertenrechtskonvention-Konferenz nach Berlin ein. Aufgrund der hohen Nachfrage ist nur noch eine Teilnahme am Livestream möglich.
Weitere Informationen und den Link für den Livestream finden Sie hier:
Die zweite Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist erfolgt. Die Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen von Behinderungen aus Genf liegen vor.
• Wie soll der Umsetzungsprozess der UN-BRK weiter vorangetrieben werden?
• Welche Auswirkungen haben die abschließenden Bemerkungen auf Rechtsprechung, Gesetzgebung und Politik?
• Wie sollen die Impulse aus Genf aufgegriffen werden und welche Aufgabenstellungen ergeben sich hieraus für Bund, Länder und Kommunen?
Über diese und weitere Fragen möchten wir mit Ihnen diskutieren!
Die Veranstaltung richtet sich vornehmlich an Entscheidungsträger*innen aus Politik, Verwaltung und Justiz und an Expert*innen in eigener Sache und andere Expert*innen aus den Reihen zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 27. Februar 2024 von 10:30 bis 18:00 Uhr statt.
Veranstaltungsort: bcc Berlin Congress Center, Alexanderstr. 11, 10178 Berlin