Update vom 20.09.22: Wir sagen allen Teilnehmenden ein großes DANKE für unser sehr erfolgreich verlaufenes Projekt. In Kürze darüber ein gesonderter Beitrag.

Save the Date: 17.09.22

Am 17.09.22 bitte die Ärmel hochkrempeln und mitmachen! Den Freiwilligentag der Metropolregion möchten die AG Barrierefreiheit und der Badische Blinden- und Sehbehindertenverein erneut nutzen, um zum Thema falsch abgestellte Elektro-Tretroller sensibilisieren. Es sind noch einige Plätze frei, wir freuen uns über jede Mithilfe.

„Ausgebremst, (fast) drüber gestolpert und zum Umweg gezwungen! Wer kennt es nicht: Elektroroller oder Scooter werden in Mannheim wild und ohne System abgestellt und stehen (oder liegen) dabei allzu oft im Weg. Egal, ob auf der Straße, dem Rad- oder dem Gehweg gefährden die Scooter so unser Nervenkostüm die sicherere Verkehrsteilnahme für Alle. Hilf uns / Helfen Sie uns, das zu ändern! Am Freiwilligentag wollen wir eine Bestandsaufnahme dieses Missstands mit deiner / ihrer Hilfe über abgestellte Scooter in der Mannheimer Innenstadt mittels einer Fotodokumentation machen. Alles, was du brauchst / Sie brauchen, sind zwei bis drei Stunden Zeit sowie ein Smartphone (zum Fotografieren und Bilder verschicken).

Wir werden die Bilder sammeln, alles dokumentieren und unsere Dokumentation der Stadt Mannheim übergeben. Wir fordern gegenüber der Stadt Mannheim, dass die Scooter in Mannheim nur an speziell gekennzeichneten Plätzen, so wie Leihfahrräder auch, abgestellt werden können und die Verkehrssicherheit – v.a. auf Gehwegen, aber auch auf Radwegen und Straße – nicht mehr gefährden.“

Anmeldung unter dem nachfolgenden Link: Anmeldung und Projektdetails

Projektbild E-Roller auf Querungsstelle mit den Logos von BBSV und AGB
Mal eben kurz über die Straße? Nicht für Menschen mit Behinderung!

Sehr erfreut hat die AGB der Presse entnommen, dass auch der Bezirksbeirat Feudenheim im zurzeit umgestalteten Eingangsbereich in den Sportpark Feudenheim eine öffentliche Toilettenanlage vermisst. Dies hatte die AGB gegenüber dem Planungsteam bereits im November 2021 kritisch festgestellt. Aus Sicht von Menschen mit Behinderung können wir die Notwendigkeit einer Neuplanung nur bekräftigen. Selbstverständlich muss dann auch eine normgerechte barrierefreie Toilette geplant werden, die für den berechtigten Personenkreis kostenlos und rund um die Uhr mittels Euro-WC-Schlüssels nutzbar ist.

Zum Thema berichtete am 1. Juli 2022 der Mannheimer Morgen:

Zum Artikel „Sportpark in Feudenheim ohne Toiletten?“

Ende letzten Jahres wurde der Spielplatz am Neumarkt in der Neckarstadt West neu eröffnet. Der Mannheimer Morgen berichtete am 27.12.21 über einen frisch renovierten Spielplatz für die Neckarstadt, zentral gelegen und mit Angeboten für Kinder aller Altersgruppen. Unter anderem auch mit einer „neuen Wippe für Kinder im Rollstuhl“, die von Bürgermeisterin Diana Pretzell lobend hervorgehoben wird. Die Geschäftsstelle der AG Barrierefreiheit liegt um die Ecke. Grund genug für einen Kurzbericht über ebenjenes Spielgerät im Selbstversuch.

Wer nicht nur zuschauen möchte, bleibt stecken!

Die Wippe an sich ist eine schöne Idee, bietet ausreichend Platz und kann sowohl sitzend und liegend benutzt werden. In der Praxis müssen wir aber feststellen: Wer den gepflasterten Bereich für Eltern und andere Zuschauer verlässt, kommt mit einem manuellen Rollstuhl auf eigene Faust nicht weit. Insbesondere die kleinen Vorderräder versinken tief in Hackschnitzeln. Im schlechtesten Fall geht es ohne eine kräftige Begleitperson weder vorwärts noch zurück, obwohl das Ziel nur wenige Meter entfernt ist!

Barrierefreiheit wurde hier leider nicht zu Ende gedacht

Vielleicht wurden diese wichtigen Fragen der Zugänglichkeit für Alle gegenüber optischen Aspekten in der Planung zwischendurch einfach wieder vergessen?

Das Thema Fallschutz allein kann jedenfalls auch anders gelöst werden, unter anderem mit befahrbaren Gummiböden. (siehe z.B. Pfaffengrunder Terrasse, Heidelberg). Ein gewisses urbanes Aussehen im Bereich um die Wippe herum hätten wir im Falle eines städtischen Kinderspielplatzes für verkraftbar gehalten.

Fotos: Martin Köhl

Mit großem Interesse verfolgt die AGB die Entwicklungen um einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 09. Februar 2022. Der Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen hatte beantragt, den Geschäftsbetrieb mit E-Tretrollern im „free-floating-System“ im Stadtgebiet zu untersagen. Der vollständigen Untersagung wurde nicht stattgegeben, allerdings wurden im Rahmen der Ermessensentscheidung zum Antrag Rechtsfehler entdeckt. Nun muss die Stadt Münster erneut über den Antrag entscheiden – diesmal mit einer nachvollziehbaren Ermessensentscheidung und rechtsfehlerfrei.

Zunächst wurde der Antrag seitens der Stadt mit Verweis auf vorhandene Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichts fehlen jedoch Erwägungen zur Belastbarkeit und Tragfähigkeit ebendieser Erklärungen. Teilweise fehlen konkrete Regelungen oder Absprachen im Fall von behindernd abgestellten E-Tretrollern.

Über die negativen Auswirkungen auf die Barrierefreiheit frei abgestellter E-Tretroller im öffentlichen Raum berichtete die AGB Barrierefreiheit Rhein-Neckar und andere Interessensvertreter in den letzten Jahren regelmäßig.

Ähnlich wie auf dem folgenden Bild im Bereich einer Straßen- und Schienenquerung finden sich (nicht nur) in Mannheim leider zahlreiche dieser Blockaden. Beispielsweise in verengten Gehwegbereichen, an abgesenkten Bordsteinen, mitten auf Blindenleitstreifen oder auch vor Aufzügen. Diese Art Vorfälle sind leider keine Ausnahme, sondern werden uns regelmäßig berichtet.

3 geparkte E-Tretroller stehen im Gehbereich einer Straßen- und Schienenquerung. Der Zugang zur rnv-Haltestelle ist blockiert.
Durch diese drei E-Tretroller wird das gefahrlose Überqueren von Straße und Schiene zur Herausforderung. Foto: Heinrich Schaudt

In Mannheim wurde dieses Thema u.a. während der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung vom 02.12.21, TOP 8 behandelt. Anträge zur Festlegung des Gebrauchs von E-Scootern als sog. Sondernutzung sowie zum Einrichten fester Stellplätze werden zur Zeit von der Verwaltung geprüft.

Die AGB hat dies in einem entsprechenden Schreiben an die Stadtverwaltung ausdrücklich unterstützt.

Ein Rollstuhltransportrad mit Elektro-Unterstützung kann ab sofort kostenfrei in Mannheim ausgeliehen werden.

Getestet und für gut befunden! Nachdem die AG Barrierefreiheit bereits im Sommer 2021 in erste Überlegungen und Testfahrten eingebunden war, freuen wir uns nun sehr über das brandneue  Rollstuhltranportrad, dass der gemeinnützige Verein LaMa-Dein Lastenvelo Mannheim e.V. („LaMa“) mithilfe einer Crowdfunding und Spendenkampagne anschaffen konnte. Ausleihstation des Rades ist das DRK Quartiersbüro in der Schwetzingerstadt, Schwetzinger Straße 130.

Patrick Hammel (v.r.), Daniel Bockmeyer, Anika Nöske und Martin Köhl. Bild: B. Kirst

Anika Nöske, ein Mitglied des seit 2017 aktiven Lastenradvereins, erläutert die Anfänge (MM, 05.01.2022):

„Für ein verlängertes Wochenende haben wir das Rad getestet, waren mit interessierten RollstuhlfahrerInnen aus Behindertenwohnheimen, Pflegeheimen sowie Familien unterwegs. Mit einem Jungen nahmen wir sogar an der Fahrraddemo Kidical Mass teil. Es war schön zu sehen, wie er den Fahrtwind und die Fahrt mitten in der radelnden Masse genoss. Die Resonanz war so positiv, dass wir beschlossen haben, über unseren Verein ein solches Rad anzuschaffen. Wir wollen es Einrichtungen als auch Privatpersonen kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung stellen.“

Besondere Vorkenntnisse oder körperliche Vorausstzungen zur Benutzung sind dank Elektromotor nicht nötig, nach einer kurzen Einweisung zur Sicherung von Rollstuhl und PassagierIn sowie zur Fahrweise des Rades kann der gemeinsame Ausflug auch schon losgehen. Bei manuellen Stühlen mit leichten elektrischen Zusatzantrieben (e-fix etc.) ist eine vorherige Abklärung allerdings besonders wichtig. „NutzerInnen von manuellen Rollstühlen bietet das Rad eine andere Form der Mobilität und ist eine schöne Möglichkeit, gemeinsam etwas zu unternehmen.“, meint unser Geschäftsführer Martin Köhl.

Interesse? Um das Rollstuhltransportrad Billie zu nutzen, ist eine seperate Einweisung (ca. 1 Stunde) erforderlich. Die nächsten Termine hierzu finden Sie auf www.lastenvelomannheim.de (Reservieren -> #Billie)

Im Anschluss können Privatpersonen tageweise oder übers Wochenende buchen, Einrichtungen können das Rad auch wochenweise ausleihen.

Porträtfoto von Hans-Joachim Weinmann

Hans-Joachim Weinmann, Foto: Thomas Troester

Mit großer Betroffenheit nimmt die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e.V. Abschied von unserem langjährigen Mitstreiter Hans-Joachim Weinmann, der am 08. November 2021 verstorben ist.

Hans-Joachim Weinmann, seit 2014 auch ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Stadt Ludwigshafen, ist Barrierefreiheit stets ein Herzensanliegen gewesen. Bis zuletzt sorgte er mit seiner aufrichtig-ehrlichen Art für einen konstanten Austausch der beiden Nachbarstädte und setzte sich auch überregional für die Belange von Menschen mit Behinderung ein. Besonders wichtig waren ihm dabei Möglichkeiten zur selbstständigen, barrierefreien Mobilität – in Ludwigshafen ebenso wie in der Metropolregion.

Bei den monatlichen Plenumsversammlungen unserer Arbeitsgemeinschaft war Hans-Joachim Weinmann ein gerngesehener Gast, viele von uns haben ihn hier kennengelernt. An der letzten Sitzung im Jahr 2021, die am Montag, den 13.12. stattgefunden hat, konnte er nun leider nicht mehr teilnehmen.

Vorstand, Sprecherkreis und PlenumsteilnehmerInnen werden ihn als Fachmann wie auch als Mensch vermissen. Wir werden ihn in guter Erinnerung behalten.

Zur Pressemitteilung der Stadt Ludwigshafen:

https://www.ludwigshafen.de/presse/detail/news/2021/11/15/stadt-trauert-um-ehrenringtraeger-hans-joachim-weinmann?cHash=1d6a4cce9305bf6eee6bb00fccd94f04

Wenn Menschen mit Behinderungen während eines stationären Krankenhausaufenthaltes auf Unterstützung durch vertraute Bezugspersonen angewiesen sind, werden dadurch entstehende Kosten in Zukunft übernommen. Der Bundesrat hat diesem Gesetzesvorschlag nun Ende letzter Woche am 17.09.21 zugestimmt.

Das Gesetz ist noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet, die Regelungen treten erst ein Jahr nach Verkündung in Kraft.

Weitere Informationen dazu auf der Seite unseres Dachverbandes und des Behindertenbeauftragten des Bundes:

https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/assistenz-im-krankenhaus-fuer-menschen-mit-behinderungen-bundesrat-stimmt-regelung-zu/
https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/AS/2021/PM18_AIK_Im_Bundesrat_beschlossen.html
Zwei Personen in futuristischer Verkleidung stehen zu beiden Seiten eines Plakats mit der Forderung nach Barrierefreiem Nahverkehr.
Diese Besucher aus fernen Galaxien wissen es bereits: Barrierefreier Nahverkehr ist die Zukunft!

Auf dem Gelände der Bundesgartenschau 2023 kehrt Leben ein. Im Rahmen des Spinelli-Fests am 12. September 2021 wurde eine Baustelle kurzerhand zum Festplatz. Auch wenn Barrierefreiheit unter diesen Umständen schwer herzustellen ist – Schotter und Wiese, Kabelbrücken sowie schwierige Beschilderung wurden desöfteren zum Hindernis – hatte die AGB hier einen Stand besetzt. Als Angebot zum gegenseititigen Kennenlernen sind viele Interessierte, aber auch Mitwirkende erstmalig auf unsere Arbeit aufmerksam geworden.

Bei strahlendem Spätsommerwetter kamen wir ins Gespräch mit ganz unterschiedlichen vorbeischlendernden (oder rollenden) Gästen. Einmal mehr durften wir feststellen, wie wichtig es ist, persönlich als Ansprechpartner und Experte in eigener Sache zur Verfügung zu stehen.

Am 26.09.2021 ist Bundestagswahl: Die Aktion Mensch hat sich aus dem Blickwinkel von Menschen mit Behinderung durch die Parteiprogramme gelesen und möchte Betroffenen wie Interessierten einen ersten Überblick erleichtern. Unter nachfolgendem Link finden Sie kurze Analysen und Hintergründe zur Wahl (auch in leichter Sprache):

https://www.aktion-mensch.de/inklusion/bundestagswahl

Wer in Deutschland mit Behinderung Bahn fahren möchte, sollte lieber nicht zu spontaner Laune sein: Schlechte Infrastruktur, kein Personal oder falsche Fahrzeuge können solchen Unternehmungen auch 2021 noch ein jähes Ende setzen. Abhilfe schafft hier eine Anmeldung (bis spätestens 20 Uhr des Vortages) bei der Mobilitätszentrale der DB (MSZ). Diese ist online und seit April 2021 auch unter folgender neuen Telefonnummer erreichbar.

030 65212888

Gerade Menschen im Rollstuhl haben immer mal wieder Kontakt mit der MSZ, z.B. damit ein Zug mit nicht ebenerdigem Einstieg überhaupt betreten werden kann. Ob eine neue Nummer allein lange Wartezeiten in der Telefon-Warteschleife, nicht verfügbare Rollstuhlplätze oder plötzliche Planänderungen wegen unterschrittener Mindestumsteigezeit verhindert, darf allerdings dennoch bezweifelt werden. Aber immerhin: Die neue Nummer ist zum Festnetztarif erreichbar – nicht wie früher zu 14 ct/min oder seit 2013 zu 20 ct/Anruf.

Wer mit Festnetz-Flatrate telefoniert, wird sich also in Zukunft zumindest nicht mehr über hohe Telefonkosten wundern müssen.

(Geschäftsstelle)