28.04.2016 – Das Bundesverfassungsgericht hat am 24. März 2016, der Verfassungsbeschwerde einer querschnittgelähmten Frau aus Schleswig-Holstein stattgegeben. Die Verfassungsbeschwerde, richtete sich gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig in einem Schadenersatzprozess wegen eines nicht behindertengerecht ausgestalteten Behindertenparkplatzes.
Die Beschwerdeführerin hatte dort im November 2009 am frühen Abend geparkt und war beim Aussteigen aus dem Auto schwer gestürzt, weil ihr Rollstuhl in einer Fuge des Kopfsteinpflasters hängengeblieben war. Sie verletzte sich am Sprunggelenk und musste im Krankenhaus behandelt werden. Ihre Schadenersatzansprüche wurden vom Landgericht Lübeck zurückgewiesen, die dagegen gerichtete Berufung hatte vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht keinen Erfolg. Die Richter sahen ein überwiegendes Mitverschulden der Geschädigten, weil sie die Gefährlichkeit des Pflasterbelages dieses Behindertenparkplatzes gekannt habe.
Gegen diese Entscheidung richtete sich die Verfassungsbeschwerde, der jetzt stattgegeben wurde, weil die Entscheidung des OLG gegen das Benachteiligungsverbot aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG verstoße. Eine verbotene Benachteiligung könne auch bei einem Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten gegeben sein, wenn der nicht durch Fördermaßnahmen hinlänglich kompensiert werde. Eine solche Fördermaßnahme sei die Einrichtung von Behindertenparkplätzen. Wenn dieser aber nicht behindertengerecht gestaltet sei, scheitere damit die beabsichtigte Kompensation, da die Nutzer gefährdet werden würden. In so einem Fall sei von einer Benachteiligung wegen der Behinderung auszugehen. Ein etwaiger Schadenersatzanspruch gegen die Stadt, die für die nicht sachgerechte Anlage des Behindertenparkplatzes Verantwortung trage, könne dann auch nicht an einem überwiegenden Mitverschulden der den Rollstuhl nutzenden Geschädigten scheitern: sie „nutzte doch einen Parkplatz, der gerade für Menschen mit Behinderungen vorgesehen und somit dazu bestimmt war, die gleichberechtigte Teilhabe am Alltagsleben zu ermöglichen. Daraus ist eine entsprechende Verkehrssicherungspflicht der Beklagten abzuleiten, auf deren Erfüllung sich die Beschwerdeführerin verlassen durfte.“
Damit wird die Bedeutung des Benachteiligungsverbots für Menschen mit Behinderungen im Alltag spürbar gestärkt. Das Bundesverfassungsgericht hat hier klargestellt, dass Fördermaßnahmen nicht nur pflichtschuldig irgendwie betrieben werden dürfen, sondern so, dass sie ihr Ziel, die Teilhabe zu erleichtern, auch wirklich erreichen können und dabei niemanden gefährden.
Das Schleswig-Holsteinische OLG muss die Berufung nunmehr unter Beachtung dieser Grundsätze neu verhandeln.
06.04.2016 – Die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit hat zu Eckpunkten für ein Wohnbaubeschleunigungsgesetz an den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann geschrieben.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,
wir sind empört über die Versuche zur Aushebelung des Prinzips Barrierefreiheit im Wohnungsbau durch Wohnungswirtschaft und Kommunale Spitzenverbände in Baden-Württemberg. Entsprechende Formulierungen finden sich in einem Entwurf eines Wohnungsbaubeschleunigungsgesetzes für Baden-Württemberg.
Durch den demografischen Wandel wird in Zukunft erheblich mehr und nicht weniger barrierefreier Wohnraum benötigt. Für Menschen mit Behinderung ist es zur Zeit kaum möglich, bezahlbare Wohnungen zu finden. Wir fühlen uns durch solche Vorschläge diskriminiert.
Es wäre eine Bankrotterklärung an den gesellschaftlichen Fortschritt insbesondere für Menschen mit Behinderung, der seit Verabschiedung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes bis hin zur letzten Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes in Baden-Württemberg erreicht werden konnte.
Jegliche „Flexibilisierung der Barrierefreiheit“ durch Relativierung des § 35 Landesbauordnung halten wir für einen Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes sowie gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und lehnen dies deshalb strikt ab.
Wir fordern Sie, Herr Ministerpräsident, die Landesregierung Baden-Württemberg sowie die beteiligten Akteure inklusive der politisch Verantwortlichen auf, solche Überlegungen von vornherein außer Betracht zu ziehen und diesen Vorschlägen energisch entgegenzutreten.
Wir betonen gleichzeitig, dass wir FÜR die Schaffung bezahlbarer und barrierefreier Wohnungen und FÜR die längst überfällige Reaktivierung und Förderung des sozialen Wohnungsbaus eintreten. Den Aufbau einer Willkommenskultur für Flüchtlinge ist für uns menschenrechtlich ebenfalls geboten. Und wir unterstreichen bereits gemachte Vorschläge, die im wesentlichen für die Schaffung neuer bezahlbarer Wohnungen für ALLE eintreten, die also zunächst auch von Flüchtlingen genutzt werden können, später dann für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden sollen. Den regelmäßigen Verweis auf fehlende finanzielle Ressourcen wenn es um wichtige soziale Infrastrukturmaßnahmen geht halten wir angesichts der bestehenden Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen für nicht nachvollziehbar. Dies um so mehr, wenn durch Vorschläge an anderer Stelle Mehrausgaben entstehen, z. B. durch die Unterbringung von Menschen in Pflegeeinrichtungen, weil sie wegen fehlender Barrierefreiheit nicht mehr in ihrem angestammten Wohnraum klarkommen.
Wir und die Menschen mit Behinderung in unserem Netzwerk lehnen es ab, die Fortschritte bei der Barrierefreiheit und beim Brandschutz auf dem Altar wohnungswirtschaftlicher und vermeintlicher Sparzwangideologien zu opfern.
Wir bitten Sie deshalb, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter auszubauen statt diese einzuschränken. Erteilen Sie bitte deshalb den „Eckpunkten für ein Wohnungsbaubeschleunigungsgesetzes“ in dieser Form eine klare Absage.
Wir bitten um Ihre Unterstützung und freuen uns auf Ihre Antwort, die uns sehr interessiert.
Mit freundlichen Grüßen
AG Barrierefreiheit im Auftrag
24.03.2016 -Was muss im neuen Bundesteilhabegesetz stehen? Es muss der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen. Die Persönliche Unterstützung und Assistenz muss als umfassender Anspruch bedarfsdeckend und bundeseinheitlich überall verankert werden. Ein neues Bundesteilhabegeld muss als Nachteilsausgleich geschaffen werden. Es darf nicht auf Einkommen und Vermögen angerechnet werden. Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung sind von Anfang an inklusiv und aus einer Hand zu erbringen. Barrieren auf dem Weg aus Sondereinrichtungen in das normale gesellschaftliche Leben für Menschen mit Behinderung müssen beseitigt werden. Unabhängige Beratungen und barrierefreie Informationen müssen für alle Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt werden.
am 04. Mai 2016 Abendakademie Mannheim U1, 16-19 Einlass: 17:30 Uhr Beginn: 18:00 Uhr Mit Gebärdesprachdolmetscher_innen und barrierefreier Toilette.
Nichts über uns ohne uns!
Bei der Erstellung des Gesetzes müssen Expert_innen und Verbände von Menschenmit Behinderung effektiv und umfassendeinbezogen werden.
Horst Frehe ist Rollstuhlfahrer.
Er war an der Krüppelbewegung beteiligt und engagierte sich in der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung. Er ist im Forum behinderter Juristinnen und Juristen. Er war Richter am Sozialgericht Bremen und Staatsrat bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Bremen.
Veranstalter:
AG Barrierefreiheit Rhein-Neckar e.V. mit Unterstützung des Paritätischen Kreisverbandes Mannheim.
AG Barrierefreiheit (AGB) erntet viel Lob nicht nur von der Kommunalpolitik
25.05.2015 – Unter dem Titel „UN-Behindertenrechtskonvention – Wie weit ist Mannheim?“ hatte die AG Barrierefreiheit mit Unterstützung der Regionalgeschäftsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Mannheim und des Behindertenbeauftragten der Stadt in die Mannheimer Abendakademie eingeladen. Weit über 100 Besucher und Besucherinnen waren der Einladung gefolgt und zeigten ihr großes Interesse. Darunter auch nahezu alle Fraktionen und Gruppen des Mannheimer Gemeinderates: Marianne Bade (SPD), Konrad Schlichter (CDU), Elke Zimmer (Bündnis 90/Die Grünen), Roland Weiß (Freie Wähler/ML), Thomas Trüper (Die Linke) und Dr. Birgit Reinemund (FDP). Stadträtin Marianne Bade überbrachte stellvertretend für den Schirmherrn Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz das Grußwort für die Stadt Mannheim.
Die Referentin Dr. Sigrid Arnade machte in Ihrem beeindruckenden Referat deutlich, dass es sich bei der UN-Konvention um keine Absichtserklärung, sondern um ein geltendes Menschenrecht handele. Die Bestimmungen der Konvention und die entsprechenden Standards zu Barrierefreiheit und Inklusion und deren Einhaltung seien als unmittelbares Recht auch in den Kommunen anzuwenden.
An der anschließenden Podiumsdiskussion mit Mannheimer Gemeinderäten, die von Gerhard Mandel vom Südwestrundfunk moderiert wurde, schilderten die Politiker und Politikerinnen ihre Positionen zur kommunalen Behindertenpolitik und zu den Forderungen der AG Barrierefreiheit bei der konkreten Umsetzung von Barrierefreiheit – insbesondere was die Konflikte (Denkmalschutz und Barrierefreiheit) betraf waren sich alle einig, dass hier die Barrierefreiheit den Vorrang haben muss.
Elke Campioni von der AG Barrierefreiheit trug auf dem Podium die wichtigsten Forderungen der AG Barrierefreiheit vor, zu denen insbesondere ein besseres und effektiveres Controlling bei der barrierefreien Umsetzung baulicher Maßnahmen im Bereich der Stadt Mannheim zähle. Notwendig, so die AGB, sei ebenso mehr fachplanerische Kompetenzen in den jeweiligen Fachbereichen sowie beim Behindertenbeauftragten der Stadt anzusiedeln. Für die Umsetzung des Mannheimer Aktionsplans müssten mehr finanzielle Mittel in den Haushalt eingestellt werden.
Die Politiker und Politikerinnen zeigten sich im Nachgang zu der Veranstaltung offen für den Vorschlag, gemeinsam mit der AG Barrierefreiheit und weiteren interessierten Behindertenverbänden anstehende Probleme (Parteiübergreifend) anzugehen und gemeinsam dafür im Gemeinderat zu stimmen. Die AG Barrierefreiheit will dahingehend initiativ werden.
Der Vortrag von Dr. Sigrid Arnade kann bei der AG Barrierefreiheit hier herunter geladen werden per E-Mail info@barrierefrei-mannheim.de oder telefonisch (0621) 3367499 angefordert werden.
06.05.2015 – Bei einer Veranstaltung im Rahmen des Agenda Diploms ihr könnt lernen, wie man mit einem Rollstuhl kleine Hindernisse bewältigt und wie man sich mit verbundenen Augen mit Hilfe eines Langstockes (Blindenstockes) auf einer kurzen Strecke bewegt. Menschen mit einem Handicap brauchen manchmal Hilfsmittel, damit sie wie andere Personen auch überall hinkommen können. Ob in den Kindergarten, in die Schule oder später an den Arbeitsplatz. Damit alle gleichberechtigt am Leben teilhaben können.
Wenn ihr die Aufgaben bewältigt, bekommt ihr eine Urkunde verliehen.
Wann? 19. September 2015, 14 – 18 Uhr
Wie viele können mit machen? 30 Kinder
Veranstaltungsort / Treffpunkt:
Am Freizeithaus im Luisenpark Mannheim
Was müsst ihr mitbringen? Wetterfeste Kleidung, Stempelkarte
Wer kann mit machen? Geeignet auch für Kinder mit Sinneseinschränkung, körperlicher Einschränkung, kognitiver Einschränkung nur mit Begleitperson. Höreinschränkung bitte unbedingt bei der Anmeldung mit angeben
Anmeldeadresse: AG Barrierefreiheit Rhein-Neckar e.V. in Zusammenarbeit mit dem Badischen Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. Bezirksgruppe Mannheim Alphornstr. 2a 68169 Mannheim Horst Hembera Fax: 0621 / 3367499 E-Mail: info[ät]barrierefrei-mannheim.de Internet: www.barrierefrei-mannheim.de
Anmeldung möglich: per Post, per E-Mail, per Fax Bitte bis Montag, 9. September anmelden!
04.05.2015 – Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) hat am 17. April seine Abschließenden Bemerkungen zum Staatenprüfungsverfahren Deutschlands veröffentlicht:
04.05.2015 – Die AG Barrierefreiheit lädt Alle Interessierten recht herzlich zu dieser Veranstaltung ein. Sie findet am Freitag, 8. Mai ab 16:30 Uhr in der Mannheimer Abendakademie (U 1, 16 – 19, 68161 Mannheim-Innenstadt, Vortragssaal Erdgeschoss) statt.
In der Veranstaltung soll über den Mannheimer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention gesprochen werden und welche Möglichkeiten es für die Zukunft gibt, Barrierefreiheit als Gestaltungsprinzip stärker in der lokalpolitischen Landschaft zu verankern. Es sollen Vorschläge diskutiert werden, wie die Zusammenarbeit zwischen kommunalpolitischen Akteuren und Behindertenorganisationen in Zukunft aussehen könnte. Barrierefreiheit als Querschnittsthema muss dabei auch in die politischen Entscheidungsstrukturen besser eingebunden und die Umsetzung muss regelmäßig kontrolliert werden.
Dr. Sigrid Arnade von der „Interessengemeinschaft Selbstbestimmt Leben“ wird einen Überblick zu den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention geben.
An der späteren, von Gerhard Mandel (SWR) geleiteten Podiumsdiskussion teilnehmen werden seitens des Gemeinderates Stadträtin Marianne Bade (SPD), die auch ein Grußwort für die Stadt Mannheim sprechen wird, sowie die Stadträtinnen und Stadträte Konrad Schlichter (CDU), Elke Zimmer (Bündnis 90/Die Grünen), Roland Weiß (Freie Wähler/Mannheimer Liste), Dr. Birgit Reinemund (FDP) und Thomas Trüper (Die Linke). Mitdiskutieren werden die Referentin Dr. Sigrid Arnade, der Beauftragte der Stadt für Menschen mit Behinderung, Klaus Dollmann, sowie die Vorsitzende der AG Barrierefreiheit, Elke Campioni.
Am 14. Juni 2015 werden alle Mannheimer Bürgerinnen und Bürger zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters aufgerufen. Aufgrund der Zusammenarbeit von Badischem Blinden- und Sehbehindertenverein und der Stadt Mannheim können nach dem Bürgerentscheid zur Bundesgartenschau blinde und sehbehinderte Mannheimer bereits zum zweiten Mal auf Kommunalwahlebene mit Hilfe einer Stimmzettelschablone und einer Audio-CD bei einer Wahl ihr Votum selbst bestimmt und barrierefrei abgeben. „Dass unsere Personengruppe ohne fremde Hilfe ihr Kreuz machen kann, ist ein weiterer, wichtiger Schritt zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben“, so Karlheinz Schneider, Vorsitzender des Badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins.
12.09.2014 – Am Samstag, 20. September zwischen 14:00 und 18:00 Uhr werden die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit und der Badische Blinden- und Sehbehindertenverein mit Unterstützung des Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt sowie dem Behindertenverband roll in e. V. wieder einen Geschicklichkeitstest für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren durchführen – diesmal am Freizeithaus im Luisenpark.
Die Kinder werden von einem Profi des Sanitärhauses Fuchs & Möller, der auch die Kinder-Rollstühle zur Verfügung stellt, in die Handhabung des Rollstuhls eingewiesen.
Im Anschluss an die Rollstuhl-„Rallye“ lernen die Kinder durch Übungen, wie sich blinde Menschen orientieren können. Wenn beide Prüfungen erfolgreich bestanden sind, erhalten die Kids anschliessend eine Urkunde als „Meister_in der Barrierefreiheit“ verliehen.
Die Aktion wird im Rahmen des „Mannheimer Agenda-Diploms 2014“ für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren durchgeführt und will Kindern verdeutlichen, dass man mit Rollstuhl und Blindenstock bei entsprechenden Rahmenbedingungen gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben kann. Kinder und Eltern sollen auch dafür sensibilisiert werden, wie wichtig barrierefreie Mobilität gerade für körperlich und sinneseingeschränkte Menschen ist. Mit der Aktion wollen wir helfen eine inklusive Gesellschaft aufzubauen und an die UN-Behindertenrechtskonvention erinnern. Im 11. Jahr dieses Projekts können wir die Aktion diesmal gemeinsam mit dem Stadtjugendring am „Tag der Familie“ im Luisenring durchführen. Für die Unterstützung bedanken wir uns beim Stadtjugendring, insbesondere aber auch bei Herrn Joachim Költzsch, dem Geschäftsführer der Stadtpark GmbH.
Am Informationsstand gibt es auch diesmal wieder Materialien und man kann sich über die Aktivitäten behinderter Menschen für ein barrierefreies und inklusives Mannheim unterhalten.
Am Samstag, 14. September zwischen 14:00 und 18:00 Uhr werden die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit und der Badische Blinden- und Sehbehindertenverein mit Unterstützung des Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt sowie dem Behindertenverband roll in e. V. wieder einen Geschicklichkeitstest für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren durchführen – diesmal am Freizeithaus im Luisenpark. Die Kinder werden von einem Profi des Sanitärhauses Fuchs & Möller, der auch die Kinder-Rollstühle zur Verfügung stellt, in die Handhabung des Rollstuhls eingewiesen. Im Anschluss an die Rollstuhl-„Rallye“ lernen die Kinder durch Übungen, wie sich blinde Menschen orientieren können. Wenn beide Prüfungen erfolgreich bestanden sind, erhalten die Kids anschliessend eine Urkunde als „Meister_in der Barrierefreiheit“ verliehen. Die Aktion wird im Rahmen des „Mannheimer Agenda-Diploms 2014“ für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren durchgeführt und will Kindern verdeutlichen, dass man mit Rollstuhl und Blindenstock bei entsprechenden Rahmenbedingungen gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben kann. Kinder und Eltern sollen auch dafür sensibilisiert werden, wie wichtig barrierefreie Mobilität gerade für körperlich und sinneseingeschränkte Menschen ist. Mit der Aktion wollen wir helfen eine inklusive Gesellschaft aufzubauen und an die UN-Behindertenrechtskonvention erinnern. Im 11. Jahr dieses Projekts können wir die Aktion diesmal gemeinsam mit dem Stadtjugendring am „Tag der Familie“ im Luisenring durchführen. Für die Unterstützung bedanken wir uns beim Stadtjugendring, insbesondere aber auch bei Herrn Joachim Költzsch, dem Geschäftsführer der Stadtpark GmbH. Am Informationsstand gibt es auch diesmal wieder Materialien und man kann sich über die Aktivitäten behinderter Menschen für ein barrierefreies und inklusives Mannheim unterhalten.
Die Öffentlichkeit ist herzlich eingeladen.
17.05.2014 – Zu den am 25. Mai stattfindenden Kommunalwahlen hat die AG Barrierefreiheit an die Fraktionen und Gruppen des bestehenden Mannheimer Gemeinderates Wahlprüfsteine verschickt. Fünf von sieben möglichen Parteien haben uns geantwortet.
Die Wünsche und Anforderungen fanden darin durchgehend positive Aufnahme. In einer Synopse haben wir die Antworten zusammengefasst. Natürlich muss man auch zwischen den Zeilen lesen, um durchaus vorhandene unterschiedliche Wertungen zu erkennen. Aber das überlassen wir unseren leserInnen: