Größer könnte die Enttäuschung nicht sein. Die neu gewählte Regierung unter grüner Führung hat nun den folgenden Satz in den Koaliotionsvertrag geschrieben: „Alle Beauftragten des Landes werden abgeschafft, sofern ihre Notwendigkeit nicht zweifelsfrei nachgewiesen wird.“ Das heißt im Klartext, dass der/die Beauftragte für die Belange der Behinderten zukünftig wegfallen könnte.
Das hieße, dass das Thema Barrierefreiheit komplett unter den Tisch fiele, denn ohne ein Eingreifen in unserem Sinne werden diese Maßnahmen stets übersehen. Die Aussage wäre, dass der Landesregierung die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung egal wären. Anders ist das nicht zu verstehen. Tatsächlich ist hierbei eine regelrechte Kettenreaktion zu erwarten, wenn die Behindertenverbände nicht gegenhalten. Die Vorfälle in Stuttgart und Tübingen haben zum Glück ein bundesweites Echo gefunden. Klammheimlich werden wir uns nicht entrechten lassen.
Hans-Josef Hotz, Vorsitzender das VdK hat Folgendes geschrieben: „Knappe Kassen sind kein pauschaler Freibrief – Teilhabe ist kein Gnadenakt, sondern ein Menschenrecht!“ Hans-Josef Hotz, Landesverbandsvorsitzender „Die Pläne der Landesregierung zur Abschaffung der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen sind ein fatales Signal. Wir erleben ohnehin eine Debatte im Land, in der es zunehmend salonfähig wird, über die Abschaffung der Rechte von Menschen mit Behinderungen offen zu diskutieren. Befeuert von Stuttgarts Oberbürgermeister Nopper in seinen Auslassungen zum Schlaraffenland und von Tübingens Oberbürgermeister Palmer im unsäglichen Streit um eine Rollstuhl-Rampe für die Ehrung einer Sportlerin in einer nicht barrierefreien Halle.
Gerade jetzt brauchen wir eine unabhängige starke offizielle Stimme im Land, die Missstände und fehlende Inklusion klar benennt und anprangert. Knappe Kassen sind kein pauschaler Freibrief – Teilhabe ist kein Gnadenakt. Mehr als 1.6 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in Baden-Württemberg, 14 Prozent der Gesamtbevölkerung. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist für Deutschland seit 2009 verbindlich: Teilhabe ist ein Menschenrecht.“ Hans-Josef Hotz Landesverbandsvorsitzender Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Geoffrey-t
Das Forum Inklusion und Barrierefreiheit mit dem Schwerpunkt „Barrierefrei planen, bauen, wohnen“ hat noch einmal deutlich gemacht, was wir schon länger wußten: Das größte Defizit der Barrierefreiheit in Mannheim liegt nicht im Neubau, sondern im Bestand. Gleichzeitig stehen wir vor einer demografischen Entwicklung, die Barrierefreiheit von einer freiwilligen Zusatzleistung zu einer zentralen Voraussetzung städtischer Zukunftsfähigkeit macht. Die Diskussionen haben gezeigt, dass es weniger an Wissen oder gutem Willen mangelt – sondern an verbindlicher Struktur, klaren Zielbildern und strategischer Priorisierung.
Einordnung: Wo stehen wir – und warum reicht das nicht aus?
In Mannheim – wie in vielen Städten – wird Barrierefreiheit im Neubau zunehmend mitgedacht. Das ist wichtig, löst aber das Kernproblem nicht: Die Stadt von 2040 steht heute schon. Der überwiegende Teil des Wohnungsbestands ist nicht barrierefrei nutzbar, während der Anteil älterer und behinderter Menschen deutlich wächst.
Im Forum wurde mehrfach betont, dass Zielkonflikte real sind: Kosten, Denkmalschutz, Brandschutz, Flächenknappheit. Diese Spannungen sind unbestritten. Problematisch wird es jedoch, wenn Barrierefreiheit dadurch systematisch relativiert wird – etwa als „optional“, „später lösbar“ oder nur als Einzelfallreaktion. Evidenz aus Forschung und Praxis zeigt: Reaktive Umbauten sind teurer, langsamer und sozial belastender als vorausschauende Planung. Fehlende Barrierefreiheit führt zu Vereinsamung, frühzeitigen Heimunterbringungen und steigenden Kosten für Pflege- und Sozialsysteme. Das ist für den sowieso schon angespannten Haushalt besonders kritisch. Wer hier noch weiter falsch an Barriefreiheit spart, wird die aktuellen Finanzprobleme in die Zukunft verschleppen und dramatisch erhöhen. Das kann sich Mannheim nicht leisten.
Ein weiterer zentraler Punkt der Diskussion war die Rolle von Normen. Die fachlichen Grundlagen der Barrierefreiheit – etwa in der DIN 18040 – sind seit über einem Jahrzehnt weitgehend stabil. Der von einem Architekten geäußerte Eindruck ständiger Änderungen entsteht vor allem durch Verwaltungsvorschriften und Ausnahmen. Daraus abzuleiten, Barrierefreiheit sei „verhandelbar“, ist fachlich nicht haltbar und gefährdet Rechtsklarheit, Planungssicherheit und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Mannheim im demografischen und baulichen Kontext
Mannheim hat aktuell rund 330.000 Einwohner:innen. Bereits heute sind etwa 20 % der Bevölkerung 65 Jahre und darüber (s. Statistikatlas Mannheim). Laut Destatis wird der Anteil der über 67-Jährigen bundesweit bis Ende der 2030er-Jahre auf rund 25 % steigen. Für Großstädte wie Mannheim ist davon auszugehen, dass dieser Anteil mindestens ebenso hoch, eher höher liegen wird – unter anderem aufgrund steigender Lebenserwartung und der städtischen Altersstrukturen.
Gleichzeitig zeigen die amtlichen Zahlen: In der Altersgruppe ab 64 Jahren liegt der Anteil schwerbehinderter Menschen bereits heute bei rund 25 % (Quelle: Destatis). Überträgt man diese Quote auf Mannheim, bedeutet das schon heute zehntausende Menschen, deren selbstständige Teilhabe unmittelbar von barrierefreien Wohn- und Umweltbedingungen abhängt.
Dem steht der bauliche Bestand gegenüber: Beim größten kommunalen Wohnungsanbieter Mannheims sind nur rund 1,5 % der Wohnungen barrierefrei und lediglich 0,15 % rollstuhlgerecht. Der Neubau kann diese Lücke nicht schließen, denn über 90 % der Stadt von 2040 stehen bereits heute. Ohne eine systematische Weiterentwicklung des Bestands entsteht ein wachsender Widerspruch zwischen demografischer Realität und baulicher Nutzbarkeit
Unser konstruktiver Ausblick und Appell: Was jetzt zu tun ist
Das Forum hat zugleich gezeigt, wo die Hebel liegen – und dass es keinen radikalen Bruch, sondern eine klare strategische Neuausrichtung braucht:
Barrierefreiheit als demografische Infrastruktur begreifen Sie ist keine Sonderanforderung, sondern vergleichbar mit Energie- oder Wasserversorgung: Voraussetzung dafür, dass Menschen in der Stadt bleiben können.
Verbindliche Mindeststandards im Neubau Neubau muss grundsätzlich barrierefrei geplant werden – nicht barrierearm, nicht optional. Das erhöht Nutzungsflexibilität und reduziert spätere Umbaukosten.
Strategische Bestandsentwicklung statt Einzelfalllösungen Förderprogramme und Einzelumbauten sind wichtig, ersetzen aber keine systematische Umbau-Roadmap für den Bestand.
Klare Sprache und klare Begriffe Unklare Kategorien wie „barrierearm“ verwässern Ziele. Was Barrierefreiheit ist – und was nicht – muss eindeutig benannt werden.
Frühe Einbindung von Betroffenenkompetenz Nicht als Korrektiv am Ende, sondern als integraler Bestandteil von Planung, Ausbildung und Genehmigung.
Schlussgedanke
Barrierefreiheit entscheidet darüber, wer in Mannheim in Zukunft wohnen kann – und wer nicht. Das Forum hat wertvolle Impulse geliefert. Entscheidend wird nun sein, diese in verbindliche Praxis zu übersetzen. Die AG Barrierefreiheit wird diesen Prozess weiterhin kritisch-konstruktiv begleiten – im Dialog mit Verwaltung, Politik, Wohnungswirtschaft und Planenden.
Mannheim, den 2. Juli 2025
Lieber Herr Schnellbach,
vielen Dank noch einmal für Ihre Teilnahme an unserem Plenum Anfang des Jahres. Vielen Dank auch für Ihre Unterstützung bei der Lösung mit dem Ausgang für Rollstuhlfahrer*innen. Wir haben jetzt festgestellt, dass Rollstuhlfahrer*innen neuerdings mit einem Euro WC Schlüssel nach 19:00 Uhr den Park durch Öffnung der Türen von innen verlassen können.
Leider können wir uns darüber nicht richtig freuen, denn mit der Erledigung dieses alten Problems hat die Parkleitung leider gleich ein neues geschaffen:
Die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e.V. protestiert entschieden gegen die Einführung der Jahreskartengebühr für Menschen mit den Merkzeichen H oder B. Diese Maßnahme stellt aus unserer Sicht einen erheblichen Rückschritt für die Inklusion und soziale Teilhabe in Mannheim dar.
Die Gebührenerhebung riskiert:
Räumliche Exklusion: Für viele Menschen mit Behinderung, insbesondere für einkommensschwache Haushalte, bedeuten die zusätzlichen Kosten eine reale Hürde. Weniger Parkbesuche sind die Folge, wodurch wichtige Möglichkeiten zur Naherholung, Begegnung und gesellschaftlichen Teilhabe verloren gehen.
Psychologische Effekte: Die Umstellung von einem kostenfreien auf ein kostenpflichtiges Angebot für eine besonders vulnerable Gruppe führt zu Stigmatisierung und dem Gefühl, weniger wert zu sein. Dies steht im Widerspruch zu den Prinzipien von Gleichstellung und Wertschätzung.
Widerspruch zur Inklusionspolitik: Das Mannheimer Handlungskonzept (2022) betont ausdrücklich die „selbstbestimmte Teilhabe“ aller Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben. Die neue Gebühr schafft jedoch eine zusätzliche Barriere und widerspricht damit den eigenen Zielen der Stadt Mannheim.
Wir fordern Sie daher auf, die Entscheidung zur Einführung der Gebühr für Menschen mit Merkzeichen H oder B umgehend zu korrigieren und den freien Zugang zu den Mannheimer Parks für diese Personengruppe weiterhin zu gewährleisten. Die potentiellen finanziellen Mehreinnahmen stehen in keinem Verhältnis zum gesellschaftlichen Schaden und zur Ausgrenzung, die durch diese Regelung entsteht.
Wir finden es bedauerlich, dass gerade im Jahr des 50 Jubiläums der Bundesgartenschau in beiden Parks die positive Regelung für Menschen mit Behinderungen gestrichen wurden.
Wir freuen uns auf Ihre zeitnahe Antwort.
Mit herzlichen Grüßen, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e. V.
P. S. Falls eine vollständige Wiedereinführung des kostenfreien Zugangs für alle Menschen mit den Merkzeichen H oder B nicht möglich sein sollte, fordern wir zumindest eine soziale Staffelung, die finanzielle Benachteiligung berücksichtigt. Menschen mit Behinderung, die zusätzlich Transferleistungen wie Grundsicherung, Eingliederungshilfe oder Bürgergeld beziehen, oder Inhaber des Mannheim-Passes sind, sollten in jedem Fall von der Gebühr befreit werden. Gleichzeitig sollte diese soziale Komponente auch für Menschen ohne Behinderung gelten, die sich in vergleichbarer finanzieller Lage befinden, um einer doppelten Benachteiligung vorzubeugen und echte Inklusion zu fördern.
Auch in diesem Jahr waren wir wieder mit einem Stand auf der 1.Mai-Veranstaltung des DGB, die diesmal auffallend gut besucht war. Wir waren selbst erstaunt, wie schnell wir Unterschriften für unser Anliegen für barrierefreie Toiletten zusammen hatten. Das ist richtig gut gelaufen!
Wer online unterschreiben will, findet die Seiten im Beitrag unter diesem.
Internationaler Tag der Menschenrechte Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Bochumer Zentrum für Disability Studies fordern anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen.
„Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland können viele Menschen mit Behinderungen immer noch nicht selbst entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Laut UN-Konvention haben sie zwar das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen und selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Faktisch werden aber insbesondere für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen kaum Alternativen zu stationären Wohnformen angeboten“, sagt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Deshalb hat sich die Zahl der Menschen, die in Sondereinrichtungen leben, in den letzten 15 Jahren nicht verringert. Heute lebt immer noch knapp die Hälfte der Menschen, die Eingliederungshilfe beziehen, in institutionalisierten Wohneinrichtungen.
„Das Bundesteilhabegesetz hat bisher nicht zur erhofften Deinstitutionalisierung geführt. Für stationäre Wohnformen werden nach wie vor deutlich mehr öffentliche Mittel aufgewendet als für Assistenz im eigenen Haushalt oder in Pflegefamilien“, kritisiert Kathrin Römisch, Professorin für Heilpädagogik und Inklusive Pädagogik an der Evangelischen Hochschule Bochum und Leiterin des Bochumer Zentrum für Disability Studies. Sie fordert mehr Unterstützungs- und Assistenzleistungen, damit behinderte Menschen selbstbestimmt leben können.
Dazu haben auch die Vereinten Nationen immer wieder aufgefordert. 2022 sprach sich beispielsweise der UN-Sonderberichterstatter für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Gerard Quinn, für eine Umgestaltung der Leistungserbringung für Menschen mit Behinderungen aus. Auch der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen formulierte 2022 klare Leitlinien zur Deinstitutionalisierung und empfahl Deutschland bei der Staatenprüfung 2023, diese Leitlinien mit hoher Priorität und einer klaren Strategie umzusetzen.
Wie Menschen mit Behinderungen mit Assistenz und ambulanter Unterstützung selbstbestimmt leben können, zeigen praktische Beispiele vielerorts in Deutschland. Einige von ihnen werden am 10. Dezember bei einer Online-Konferenz der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts und des Bochumer Zentrums für Disability Studies vorgestellt.
Online-Konferenz: „15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – das Recht auf selbstbestimmtes Leben und Wohnen endlich umsetzen!“
Auf der Fußverkehrskonferenz in Ulm hat Minister Hermann (Verkehrsministerium Baden-Württemberg) erstmals den Landespreise für Fußverkehr verliehen.
Der erste Preis in der Kategorie Partizipation und Kommunikation geht an die Kampagne Umsichtig unterwegs in Mannheim – aufpassen und anpassen, die von den drei Vereinen Badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins V.m.K., der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e. V. und dem Gehörlosen-Verein Mannheim 1891 e.V. getragen und von der Stadt finanziell unterstützt wird. Die Kampagne wirbt für Rücksichtnahme auf unterschiedliche Bedürfnisse im Verkehr, insbesondere von Menschen mit Einschränkungen.
Der Preis wurde von Karlheinz Schneider Vorsitzender des Badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins V.m.K., Dr. Klaus G. Wolff, Geschäftsführer des Badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins V.m.K., Heinrich Schaudt, Vorsitzender Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e. V. so wie Ursula Frenz, Behindertenbeauftragte der Stadt Mannheim, und Chämy dem Chamäleon (Maskottchen der Kampagne) entgegengenommen.
Kattun von: https://www.animierte-gifs.net/
Erste Plenumssitzung der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit im Jahr 2024 am 9. Januar 17:30 Uhr im
Die Technik schreitet fort: inzwischen ist es möglich, mit wenigen Sätzen ein Bild zu beschreiben und daraus ein hochwertiges Bild zu generieren. Wir wollen dieses Instrument im Rahmen unserer Kampagne „“Umsichtig unterwegs in Mannheim” zu nutzen. Gezeigt werden Bilder in ungewohnten Umgebungen mit behinderten Menschen.
Gern dürft ihr uns auch eigene Kreationen zuschicken. Schreibt uns dann, ob ihr anonym bleiben wollt, oder als Autor/in erwähnt werden wollt. Anbei zwei Beispielbilder:
Die Bundesregierung gibt bekannt, was sich für die Pflege im Jahr 2024 ändert. Das sind durchweg erfreuliche Verbesserungen und Entlastungen:
Ist damit eine insgesamt zufriedenstellende Lösung gefunden? Die Sozialverbände stimmen dem eher nicht zu. Zitat:
„Eine solche Pflegevollversicherung müsse alle pflegebedingten Kosten übernehmen – unabhängig davon, ob es sich um stationäre oder ambulante Pflege handle: „Sämtliche durch einen unabhängigen pflegerischen-medizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen müssen in vollem Umfang und ohne Eigenanteile vollständig von den Kassen finanziert werden“, so die gemeinsame Forderung des vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di initiierten Bündnisses mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Sozialverband Deutschland (SoVD), Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen, Deutschen Frauenrat, BIVA-Pflegeschutzbund, Volkssolidarität und AWO.“
Mitte des Jahres teilte uns der CBF Darmstadt mit, dass er ab sofort keine Euro-Schlüssel für Toiletten an uns ausgibt. Diese seien ab sofort nur noch über den CBF selbst erhältlich. Das war mit Schwierigkeiten verbunden. Erstens war der CBF schwer erreichbar und es dauerte oft sehr lang, bis der Schlüssel dann endlich verschickt wurde.
Wir haben uns mit dem CBF in Verbindung gesetzt und erreicht, dass die AGB jetzt wieder Schlüssel bekommt. Grund für die Maßnahme war, dass es zu Missbrauch gekommen war und Schlüssel an Personen ausgegeben wurden, die keine Berechtigung haben. Wir als AGB konnten diesen Verdacht ausräumen. Der Schlüssel kann jetzt während unserer Sprechstunden persönlich abgeholt werden. Einen Wermutstropfen allerdings gibt es: der Euro-Schlüssel kostet jetzt 26,90 Euro, er ist damit deutlich teurer als bisher.
Nochmal die Kriterien für den Erhalt eines Schlüssels:
Der Schlüssel wird ausschließlich an Menschen ausgehändigt, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind.
Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt als Berechtigung, wenn
• das Merkzeichen: aG, B, H, oder BL
• oder das Merkzeichen G und der GdB ab 70 und aufwärts enthalten ist.