Teilnehmende an einer Kundgebung vor dem Mannheimer Ratssaal für mehr öffentliche und barrierefreie Toiletten.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat am 13. Mai eine Analyse über die Partei AfD veröffentlicht. Sozial- und Behindertenverbände haben bereits mehrfach eindringlich davor gewarnt, dass die AfD für Menschen mit Behinderungen eine Gefahr darstellt. Der Autor Hendrik Cremer folgert hierzu: „dass die Abwertung von Menschen mit Behinderungen im Gedankengut der AfD fest verankert ist – und damit die Ablehnung der Garantie der gleichen Würde aller Menschen, die das Fundament unseres Grundgesetzes bildet.“

Die Analyse ist als PDF unter folgendem Link auf der Homepage des Instituts abrufbar:

Analyse – Die AfD eine Gefahr für Menschen mit Behinderungen

Die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit ist traditionell wieder mit einem Informationsstand auf der 1. Mai-Kundgebung des DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) vertreten. Wir freuen uns auf Euren Besuch und sind für Euch von 10:00 Uhr bis 13:30 Uhr ansprechbar. Wir freuen uns auf gute Gespräche rund um die Themen Barrierefreiheit und Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Für Kulturprogramm, Essen,  Getränke, Toiletten und Sitzmöglichkeiten ist vom Veranstalter gesorgt.
Veranstaltungsort ist in diesem Jahr der Alte Messplatz! Eine barrierefreie Haltestelle ist direkt am Platz.

Alle weiteren Informationen findet ihr auf der Homepage des DGB unter:

https://bw.dgb.de/mitmachen/termine-und-aktionen/termin/1-mai-2026-in-mannheim

Liebe Freunde der Barrierefreiheit,

am Dienstag, den 28. April 2026 plant die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit ab 15 Uhr – vor der ab 16 Uhr stattfindenden Sitzung – vor dem Ratssaal im Stadthaus (N1) die symbolische Übergabe von 2111 Unterschriften an den Oberbürgermeister und die Fraktionen im Mannheimer Gemeinderat.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns aus diesem Anlass vor Ort unterstützen könntet.

Zum Hintergrund: Bereits im Jahr 2019 hatte der Fachbereich „Bau- und Immobilienmanagement“ gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft ein strategisches Konzept für 20 neue öffentliche Toilettenanlagen inklusive Trinkwasserspender erarbeitet. Der Gemeinderat hat dieses Konzept am 5.12.2023 beschlossen, ohne allerdings Finanzmittel zu verabschieden. Seither wurde keine einzige beschlossene Toilette von der Stadt gebaut.

Wir möchten deshalb die Fraktionen im Gemeinderat auffordern, die geplanten und verabschiedeten Toiletten sukzessive mit Finanzmitteln im nächsten Doppelhaushalt auszustatten, um den Beschluss damit endlich umzusetzen. Diese Forderung haben 2111 Menschen auf der Petitionsplattform „openpetition“ unterstützt.

„Es geht darum, eine bessere Grundversorgung zu ermöglichen. In Mannheim können nur 13 öffentliche Toiletten einigermaßen das Label Barrierefreiheit erfüllen“, führt Heinrich Schaudt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft, die auch Träger öffentlicher Belange ist, aus. Weiter erläutert Schaudt: „Auch wenn die Städte in schlechter Finanzlage sind, ist die Umsetzung von Menschenrechten, wie die im Jahr 2009 verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention, zu gewährleisten.“

„Nur dadurch kann auch eine wirkliche gesellschaftliche Teilhabe von mobillitätseingeschränkten Menschen gewährleistet werden. In Mannheim hat jede zehnte Person eine Schwerbehinderung und der Anteil wird mit zunehmendem Alter steigen“, ergänzt Elke Campioni, die zweite Vorsitzende des Vereins.

Deshalb bitten wir die Gemeinderäte, die eigenen Beschlüsse ernst zu nehmen und alle Möglichkeiten auszuloten, ob hier nicht doch Handlungsspielraum vorhanden ist.

Weiterhin bitten wir die Verwaltung, die zur Verfügung stehenden Landesfördermittel für barrierefreie Toiletten in Höhe von 220.000.- € pro Toilette umgehend beim Regierungspräsidium zu beantragen und zu prüfen, welche Möglichkeiten der Umsetzung durchführbar sind. Dies betrifft multimodale Knoten im ÖPNV. Hier werden explizit auch barrierefreie Toiletten gefördert.

Mannheim, 23.4.2026

Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit

Eine Bitte an Euch. Untersützt die Online-Petition von Uwe Stegman zum persönlichen Busdget. Hier geht es darum den Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX uneingeschränkt zu erhalten und nicht in eine Ermessensleistung umzuwandeln! Das Persönliche Budget ist ein zentrales Instrument der Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung – seit 2008 besteht ein verbindlicher Rechtsanspruch.

Mehr Infos findet findet Ihr bei Change.Org unter:

https://www.change.org/p/pers%C3%B6nliches-budget-retten-selbstbestimmung-von-menschen-mit-behinderung-sichern

Kundgebung der AG Barrierefreiheit für mehr öffentliche und barrierefreie Toiletten am Paradeplatz

Das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentliche am 30. März folgende Meldung:

“ Im Anschluss an das Projekt „UN-BRK in den Kommunen“ veröffentlicht die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte gemeinsam mit dem Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen Handlungsempfehlungen für die Unterstützung von Kommunen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Im Mittelpunkt steht die Frage, wie kommunale Planungsprozesse gefördert und gestaltet werden müssen, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Die Kommune als Gestaltungsort für Inklusion

Ein inklusives Gemeinwesen verbessert nicht nur die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen, sondern kommt allen Menschen zugute. Kommunen haben hier die Möglichkeiten und die menschenrechtliche Verpflichtung, Bereiche wie Bildung, Wohnen oder Mobilität inklusiv zu gestalten. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen formuliert aus menschenrechtlicher Perspektive hierfür notwendige Rahmenbedingungen und staatliche Verpflichtungen, auch auf kommunaler Ebene. In vielen Kommunen in Deutschland sind bereits unterschiedliche Akteure mit Fragen der Inklusion befasst. Aber nicht nur kommunale Entscheidungsträger*innen nehmen Einfluss auf die Gelingensbedingungen von Inklusion. Auch Bund und Länder tragen Verantwortung und können die lokale Umsetzung der UN-BRK fördern. Für weitere Informationen empfehlen wir unsere FAQ unten bei „Weitere Informationen“.
Systematisches Vorgehen entscheidend für gelungene Umsetzung

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat schon 2015 in seinen Abschließenden Bemerkungen zum ersten Staatenbericht Deutschlands die Erarbeitung von Aktionsplänen zur Umsetzung der Konvention auf allen politischen Ebenen empfohlen. Im Sommer 2023 bekräftigte der Ausschuss diese Empfehlung und verwies auf die Notwendigkeit, die Planungen an den menschenrechtlichen Verpflichtungen auszurichten. Das Forschungs- und Entwicklungsprojekt „UN-BRK in den Kommunen“ hat zwischen 2022 und 2025 deutschlandweit entsprechende Planungsaktivitäten auf kommunaler Ebene untersucht und Gelingensbedingungen für erfolgreiche Planungen sowie Beispiele für gelungene Strategien identifiziert.
Handlungsmöglichkeiten bestehen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene

Die aktuelle Veröffentlichung „Die UN-Behindertenkonvention in den Kommunen umsetzen“ basiert auf den Ergebnissen des Projekts und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen für Bund, Länder, Kommunen sowie weitere Akteure wie kommunale Spitzenverbände, Selbstvertretungsorganisationen und Rehabilitationsträger. Besonders betont wird die Bedeutung koordinierter Planungsprozesse und der aktiven Beteiligung von Menschen mit Behinderungen. Nur wenn alle politischen Ebenen gemeinsam handeln, ausreichende Ressourcen bereitstellen und gute Praxis verbreiten, kann die Umsetzung der UN-BRK vor Ort nachhaltig gelingen und der Weg zu einem inklusiven Gemeinwesen weiter vorangebracht werden.“

Den ganzen Beitrag inklusive weiterer Informationen und Handlungsmöglichkeiten für Akteure in Bund, Länder und Kommunen findet ihr auf der Homepage des Institut für Menschenrechte unter:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/neue-empfehlungen-zur-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention-in-kommunen

Plakat für den Kinoabend „Vielen Dank für Nichts“ am 2. April

Plakat für den Kinoabend „Vielen Dank für Nichts“ am 2. April PDF

Wir zeigen die Filmkomödie „Vielen Dank für Nichts!“ des Regie-Duos Stefan Hillebrand und Oliver Paulus aus dem Jahr 2013. Das Kinofenster schrieb hierzu: „Eine mitreißende Tragikomödie zum Thema Behinderung und Inklusion, welche einen nicht ohne Schmunzeln zurücklässt . In der Behandlung eines schwierigen Themas schlägt die Komödie einen bewusst frechen Ton an. „Raus aus der Opferrolle“, lautet das Motto. In witzigen, aber auch provokanten Dialogen fallen Beleidigungen wie „Spasti“, der Sprachcomputer des spastisch gelähmten Lukas wird mehrmals humorvoll zweckentfremdet.“

Ein Filmabend mit Popcorn organisiert von der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e. V. und dem Verein Wandelmutig e. V. . In Kooperation mit der bermuda.funk-Redaktion „Einfach reden!“.

Wann: Donnerstag, 2. April 2026

Beginn: 19:00 Uhr – Einlass 18:30 Uhr
Ort: Haus der Vielfalt, Alphornstraße 2a , 68169 Mannheim

Barrierefreiheit:
Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.
Eine Induktionsanlage für Menschen mit Hörgeräten ist vorhanden.

Eintritt: Der Eintritt kostet 3 Euro.

Bitte anmelden unter 0621-40188688 (Anrufbeantworter)

Veröffentlicht am 17. März 26 – AN

Noch ist das Gesetz nicht spruchreif, aber was im Vorfeld zu hören war, lässt aufhorchen. Es sollte unbedingt verhindert werden, dass hier durch die Hintertür deutliche Verschlechterungen eintreten. Deshalb ist es wichtg, im Vorfeld schon die Öffentlichkeit wach zu rütteln. Dazu dient der folgende Link, auf dem erklärt wird, was kommen könnte. Dort auch Gelegenheit zum Unterschreiben der Petition.

Zur Petition

Kundgebung für mehr öffentliche und barrierefreie Toiletten in Mannheim – 6.9.25 – Bildquelle: Claudia Kittendorf-Wolf

Die von der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e. V angestoßene Petition „Haushaltsmittel für barrierefreie Toiletten“ kann noch bis zum 26. März 2026 gezeichnet werden. Aktuell haben über 2000 Menschen die Petition gezeichnet. Wir würden uns freuen, wenn weitere Menschen unsere Forderung zur Verbesserung der Situation von öffentlichen und barrierefreien Toiletten in Mannheim unterstützen. Speziell für Menschen mit Einschränkungen oder besonderen Bedürfnissen gibt es zu wenige geeignete Orte. Die Unterschriften sollen im April dem Mannheimer Gemeinderat übergeben werden.

Uns ist die finanzielle Situation der Kommunen bewusst. Deshalb unterstützen wir auch die Forderung von Sozialverbänden, dass die Kommunen für die vom Land und Bund für übertragenen Aufgaben entlastet werden müssen. Die soziale Infrastruktur der Städte muss besser ausgestattet werden.

11. März 2026 – AN

Gibt es Fälle, in denen die AGB an ihre Grenzen kommt? Ja, das Thema Menschen mit besonderen Bedürfnissen ist so umfangreich, dass wir es nicht komplett abdecken können. EUTB ist eine staatlich geförderte Einrichtung, die als beratende Stelle fungiert. Die AGB arbeitet mit der EUTB seit Jahren erfolgreich zusammen. Auf dem Plenum am vergangenen Dienstag wurde die Organisation von Frau Kettner nochmals vorgestellt.

In Kürze: wer immer eine Frage zum Thema Barrierefreiheit oder Beginderung hat, kann sich an die „Lotsen“ von EUTB wenden. Das Angebot ist kostenlos.

Kontaktdaten und Tätigkeit sind dieser Präsentation zu entnehmen:

https://barrierefrei-mannheim.de/wp-content/uploads/2026/03/EUTB-Vorstellung.pdf

Demonstration am Samstag, den 28. Februar um 14 Uhr – Treffpunkt Toulonplatz

Flyer zur Mobilisierung für die Demonstration „Kommunen am Limit!

Im Aufruf heisst es: „Unsere Kommunen geraten zunehmend an ihre Grenzen. Sie stemmen rund 25 % aller staatlichen Aufgaben, erhalten aber nur 14 % der gesamtstaatlichen Steuereinnahmen. Diese Schieflage gefährdet die Demokratie und Lebensqualität von uns allen. Die bestehende Steuerungerechtigkeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen muss dringend aufgelöst werden.
Anstatt auf Sparhaushalte zu setzen, brauchen wir entschlossene Investitionen in die soziale Infrastruktur: in Kitas und Schulen, in Jugendarbeit und Sozialarbeit, in Pflege, bezahlbares Wohnen, Kunst und Kultur, einen funktionierenden ÖPNV, Sport und Vereine. Diese Bereiche sind das Rückgrat einer solidarischen Gesellschaft. Ausreichend Geld für ein gutes Leben aller ist vorhanden – es ist aber nicht sozial gerecht verteilt.
Deshalb sei auch du dabei – laut, solidarisch und sichtbar für Demokratie, soziale Gerechtigkeit und eine lebenswerte Zukunft
für ALLE.“

Der Aufruf wird auch von unserem Dachverband dem Paritätischen Baden-Württemberg unterstützt. Weitere Informationen zu dem landesweiten Bündnis „Kommunen am Limit“ gibt es hier:

Kommunen am Limit