Die Nachricht vom Tod von Stephanie Aeffner hat uns tief betroffen gemacht. Die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar verliert eine Kollegin und Weggefährtin, die mit Expertise und sehr großen Engagement für die Behindertenbewegung aktiv war. Sei es als Abgeordnete, als Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg oder als Aktivistin im Zentrum Selbstbestimmt Leben Stuttgart (ZsL). Sie hat als Bundestagsabgeordnete viele behindertenpolitische Themen in den Koalitionsvertrag der Ampelregierung hineinverhandelt. Ihr Einsatz für Selbstvertretung, Barrierefreiheit und Selbstbestimmung führte auch zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Baden-Württemberg. Für Stephanie Aeffner war gute Sozialpolitik wichtig, damit auch Menschen mit Behinderungen in Freiheit und Würde gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilhaben können.
Unsere Anteilnahme gilt ihren Angehörigen und Freund*innen.
Einen ausführlichen Nachruf findet Ihr auf der Seite des Kobinet unter:
Meldung des Deutschen Insituts für Menschenrechte vom 20.12.2024
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes. Doch was bedeutet das konkret? Was ist Inklusion und was ist der Unterschied zur Integration? Ist Inklusion ein Menschenrecht? Und was war die Krüppelbewegung?
In Kooperation mit der Berliner Landeszentrale für politische Bildung hat das Institut die Broschüre „Was ist Inklusion?“ erstellt, die 28 Fragen rund um Inklusion und die Rechte von Menschen mit Behinderungen kurz und allgemein verständlich beantwortet. Die Broschüre richtet sich an alle Interessierten und ist kostenfrei. Sie steht online und (ab Februar) als gedruckte Version in Alltagssprache und Leichter Sprache zur Verfügung. Sie soll der Information und Sensibilisierung dienen. Denn eine inklusive Gesellschaft braucht nicht nur gesetzliche Rahmenbedingungen und politische Maßnahmen, sie braucht Bewusstsein.
Themen: Menschenrechtsbildung, Rechte von Menschen mit Behinderungen Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte, Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Internationaler Tag der Menschenrechte Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Bochumer Zentrum für Disability Studies fordern anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen.
„Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland können viele Menschen mit Behinderungen immer noch nicht selbst entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Laut UN-Konvention haben sie zwar das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen und selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Faktisch werden aber insbesondere für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen kaum Alternativen zu stationären Wohnformen angeboten“, sagt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Deshalb hat sich die Zahl der Menschen, die in Sondereinrichtungen leben, in den letzten 15 Jahren nicht verringert. Heute lebt immer noch knapp die Hälfte der Menschen, die Eingliederungshilfe beziehen, in institutionalisierten Wohneinrichtungen.
„Das Bundesteilhabegesetz hat bisher nicht zur erhofften Deinstitutionalisierung geführt. Für stationäre Wohnformen werden nach wie vor deutlich mehr öffentliche Mittel aufgewendet als für Assistenz im eigenen Haushalt oder in Pflegefamilien“, kritisiert Kathrin Römisch, Professorin für Heilpädagogik und Inklusive Pädagogik an der Evangelischen Hochschule Bochum und Leiterin des Bochumer Zentrum für Disability Studies. Sie fordert mehr Unterstützungs- und Assistenzleistungen, damit behinderte Menschen selbstbestimmt leben können.
Dazu haben auch die Vereinten Nationen immer wieder aufgefordert. 2022 sprach sich beispielsweise der UN-Sonderberichterstatter für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Gerard Quinn, für eine Umgestaltung der Leistungserbringung für Menschen mit Behinderungen aus. Auch der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen formulierte 2022 klare Leitlinien zur Deinstitutionalisierung und empfahl Deutschland bei der Staatenprüfung 2023, diese Leitlinien mit hoher Priorität und einer klaren Strategie umzusetzen.
Wie Menschen mit Behinderungen mit Assistenz und ambulanter Unterstützung selbstbestimmt leben können, zeigen praktische Beispiele vielerorts in Deutschland. Einige von ihnen werden am 10. Dezember bei einer Online-Konferenz der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts und des Bochumer Zentrums für Disability Studies vorgestellt.
Online-Konferenz: „15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – das Recht auf selbstbestimmtes Leben und Wohnen endlich umsetzen!“
Zur Unterstützung bei eingeschränktem Sehvermögen oder Blindheit gibt es eine Vielzahl von Hilfsmitteln – von der klassischen Lupe bis zur IT-Lösung. Mit einem neuen Internetangebot möchten PRO RETINA, der DBSV und der DVBS den Betroffenen auf dem Weg zum Hilfsmittel weiterhelfen. Wenn man sich im Hilfsmittelrecht nicht auskennt, kann der Weg zum Hilfsmittel schnell zum Hindernislauf werden. Das DBSV-Rechtsreferat hat deshalb hilfreiche Informationen rund um dieses Thema zusammengestellt. Der DBSV ist die Selbsthilfevereinigung für Menschen mit Sehverlust und ihre Angehörigen. Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) ist eine Selbsthilfeorganisation von blinden und sehbehinderten Menschen, die trotz ihrer Behinderung selbstbestimmt leben und beruflichen Erfolg haben wollen. Der DVBS ist bundesweit tätig.
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) ist ein Aktionsbündnis der maßgeblichen Verbände chronisch kranker und behinderter Menschen. Unter anderem ist es Aufgabe des DBR, die Interessen behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen verbandsübergreifend offensiv zu vertreten.
Offener Brief an die verantwortlichen Personen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv), der Mannheimer Verkehr GmbH, dem Regierungspräsidium Karlsruhe und der Stadt Mannheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit November 2023 läuft das Planfeststellungsverfahren für den Umbau und die Kapazitätserweiterung Käfertal Bahnhof und Betriebshof. Beantragt wurde dies durch die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) und die Mannheimer Verkehr GmbH. In der Projektbeschreibung heisst es: „Der Bahnhof wird für die Ansprüche eines zeitgemäßen und attraktiven ÖPNV Angebotes ausgebaut.“*
Standort der ehemaligen öffentlichenToilette am OEG Bahnhof Käfertal – Aufnahme vom Oktober 2024
Die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e. V. hat als Träger öffentlicher Belange (TÖB) hierzu Stellungnahmen mit baulichen Anregungen für den geplanten Umbau an das dafür zuständige Regierungspräsidium verfasst. Ein Vorschlag von unserer Seite war, dass im unmittelbaren Bahnhofsbereich eine barrierefreie Toilettenanlage nach DIN 18040-1 realisiert werden muss, um die „wesentlich erhöhten Fahrgastpotenziale“* bedienen zu können.
Die Menschenrechte auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung sind zwar universell anerkannt, es mangelt jedoch an der notwendigen Umsetzung. Sanitäre Versorgung muss sicher, hygienisch, sozial und kulturell annehmbar und bezahlbar sein, gleichzeitig sollen dabei Privatsphäre und Würde des Einzelnen geschützt werden.
Aus diesen Gründen setzt sich die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar auch für die Verbesserung der Situation von barrierefreien öffentlichen Toiletten im Stadtgebiet Mannheim ein.
Wir sind davon ausgegangen, dass unser Vorschlag im Rahmen des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt wird. Alleine schon aus dem Grund, da eine vormals vorhandene und nicht barrierefreie Toilettenanlage im Bahnhofbereich entfernt wurde. Aktuell ist somit keine öffentliche Toilettenanlage mehr im Stadtteil Käfertal vorhanden. Die laut Geoinformationssystem der Stadt Mannheim aufgeführten barrierefreien Toiletten befinden sich in Einrichtungen und sind damit nicht öffentlich rund um die Uhr zugänglich.
In einer ersten Antwort des Regierungspräsidium vom 30. Juli 2024 auf unsere Stellungnahme wurde unser Vorschlag mit folgendem Hinweis abgelehnt: „Im Bereich des Bahnhofs existiert bereits eine öffentliche Toilette, eine Anlage der Stadt Mannheim. Diese wird im Rahmen des gegenständlichen Vorhabens nicht ge- oder verändert. Soweit hier Forderungen seitens der Stellungnehmer bestehen, die auf eine Modifikation der bestehenden Anlage abzielen, ist hier die Stadt Mannheim anzusprechen.“**
Wir haben unseren Augen nicht getraut und haben einen Vorortermin im August 2024 durchgeführt, um zu prüfen ob die dort angegebene Toilette wirklich wieder vorhanden ist. Natürlich war keine Toilette vorhanden! Wir haben Fotos der Örtlichkeiten aufgenommen, um die Situation zu dokumentieren.
Vom Regierungspräsidium erhielten wir eine Aufforderung zu einer Stellungnahme für die Nachanhörung. Hierzu haben wir am 26.9.2024 nochmals unsere Forderung für den Bau einer barrierefreien Toilettenanlage im Bahnhofsbereich erneuert und betont, dass die dort erwähnte Toilettenanlage nicht mehr vorhanden ist!
Am 10. Oktober wurde uns eine zusammenfassende Erwiderung des Vorhabenträgers auf die in der Nachanhörung zur 1. Planänderung eingegangenen Stellungnahmen vom Regierungspräsidium zugesandt. In dieser heißt es „ Die Anlage befindet sich auf der Nordostseite des Bahnhofbereichs, in unmittelbarer Nähe zur vorhandenen Bike+Ride-Anlage hinter dem Bahnhofsgebäude. Diese Anlage wird durch die Stadt Mannheim betrieben. Ob und inwieweit die Stadt Mannheim nach dem Neubau des Käfertaler Bahnhofes diese Toilettenanlage neugestaltet, liegt uns als Information nicht vor.“** Zu dem Text wurde noch ein Foto mit der nicht vorhandenen Toilettenanlage angefügt.
Fakt ist. Es gibt aktuell keine Toilette im Bereich des Bahnhof Käfertal. Ebenso ist die Situation der öffentlichen Toiletten in Käfertal ein Trauerspiel. Wir fragen uns auch, ob wir wirklich als TÖB noch ernst genommen werden, oder ob die MitarbeiterInnen der rnv die Situation vor Ort noch nicht realisiert haben?
Wir fordern weiterhin im Rahmen der Kapazitätserweiterung des Bahnhofs Käfertal die konsequente Umsetzung einer barrierefreien Toilettenanlage nach DIN 18040-1.
Wir bitten um eine Stellungnahme von den verantwortlichen Aufsichtsräten, den verantwortlichen Personen der umsetzenden Unternehmen wie rnv, Mannheimer Verkehr GmbH sowie den verantwortlichen Personen in der Mannheimer Stadtverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen, Vorstand und Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e.V.
Mannheim, 24. Oktober 2024
*Zitate aus dem Erläuterungsbericht Planfeststellung Bahnhof Käfertal – Regierungspräsidium Karlsruhe ** Synopse Planfeststellungsverfahren Umbau und Kapazitätserweiterung Käfertal Bahnhof und Betriebshof – Antwort auf die Einwendung vom 25.01.24 – Regierungspräsidium Karlsruhe *** 240925_Zusammenfassung offene Punkte Nachanhörung – Regierungspräsidium Karlsruhe
Die Richtlinien zum Europäischen Behindertenausweis und zum Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen soll es Menschen mit Behinderungen erleichtern, innerhalb der EU zu reisen. „Mit den Richtlinien soll gleichberechtigter Zugang zu Sonderbedingungen oder Vorzugsbehandlungen für Menschen mit Behinderungen während Kurzaufenthalten in der EU gewährleistet werden. Dazu zählen unter anderem ermäßigte Tarife oder freier Eintritt, ein vorrangiger Zugang, Assistenzkräfte und reservierte Parkplätze.“
Weiter heißt es in der Presseerklärung vom 14.10.24 : „Darüber hinaus haben die Ministerinnen und Minister eine Richtlinie angenommen, mit der diese Bestimmungen auf Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem EU-Land aufhalten, ausgeweitet werden, sodass sie ebenfalls imstande sein werden, diese Ausweise während Kurzaufenthalten in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen.
Die nationalen Behörden werden für die Ausstellung physischer und digitaler europäischer Behindertenausweise in einem barrierefreien Format zuständig sein. Die Ausweise werden in der gesamten EU als Nachweis für eine Behinderung oder einen Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung anerkannt werden. Die Europäischen Parkausweise für Menschen mit Behinderungen werden in physischer Form ausgestellt, aber die Mitgliedstaaten werden auch die Möglichkeit haben, sie digital auszustellen.“
Alle weiteren Informationen und die Richtlinien findet Ihr auf der Homepage der Europäischen Union unter:
Vor einem Jahr hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine jüngsten Empfehlungen zum Umsetzungsstand der UN-BRK in Deutschland veröffentlicht. Seit kurzem ist auch eine deutsche Übersetzung der sogenannten Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses vom 3. Oktober 2023 verfügbar.
Wir würden uns freuen, wenn Sie dabei helfen, dieses für die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland so wichtige Dokument bei allen relevanten Akteur*innen in Bund, Ländern und Kommunen bekannt zu machen und damit den Empfehlungen des UN-Fachausschusses zu größtmöglicher Resonanz im deutschen Rechtsraum zu verhelfen.
Bis Ende August 2024 wurde inzwischen immerhin in Mannheim Luzenberg an der bisher für Menschen im Rollstuhl schwer- oder unzugänglichen Bus-Haltestelle am Steig G für den Schienenersatzverkehr auf der Riedbahn eine Bordstein-Absenkung eingebaut. Beeindruckend, nach wie viel Einsatz von Menschen mit Behinderungen und auch Abgeordneten dieser große Wurf schon Wochen nach dem Anlaufen des Ersatzverkehr gelungen ist. Eine! Bordsteinabsenkung! Eine grundsätzliche Lösung (über diesen Einzelfall hinaus) ist – natürlich – nicht mal im Gespräch.
Der orange Pfeil deutet auf die neu gebaute Absenkung des Bussteigs G der SEV-Haltestelle Mannheim Luzenberg. Diese Haltestelle ist tagsüber der südliche Ausgangspunkt der Linien ab Mannheim. Hier erfolgt der Umstieg von der Straßenbahn.
Die Bilder sind bei einer Begehung an der Haltestelle in Mannheim Luzenberg am 04.09.2024 entstanden. Teilgenommen haben der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar André Neu sowie die Mitstreiterin Beate Kenngott (auf dem Bild in ihrem Ersatz-Rollstuhl) sowie als ÖPNV-Experte Bernd Kittendorf im Elektro-Rollstuhl und seine Frau Claudia Kittendorf-Wolf mit ihrem Rollator.
Beate während der Begehung in ihrem Rollstuhl vor der neu gebauten Absenkung. Der Zugang im Rollstuhl zum Bussteig ist nun machbar. Allerdings muß man auf andere dort fahrende Busse (links im Hintergrund) achten.
Die Absenkung ist berollbar, auch wenn sie von der Haltestelle der Straßenbahnlinie 3 aus nicht einfach zu erreichen ist. Der Fahrgastunterstand mit dem Betonsockel, der ein Unterstellen von Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator unmöglich macht oder erschwert, soll nach vorliegenden Informationen nun bis Ende September 2024 ersetzt werden. Barrierefrei ist der Bussteig natürlich auch dann nicht – es fehlt unter anderem das Leitsystem für Blinde zu den Bahnsteigen der Straßenbahn und ein spurführendes Busbord, das ein dichtes Heranfahren der Busse an den Bussteig ermöglichen könnte.
Beate in ihrem Rollstuhl vor dem neuen Fahrgastunterstand. Der massive Betonsockel (hergestellt am 11.06.2024 in Groot-Ammers in Zuid-Holland) macht ein Unterstellen für Rollstuhlfahrer unmöglich – ganz im Gegensatz zu dem, was die Deutsche Bahn (DB) gemäß der Mitteilung an den Sender Rhein-Neckar Fernsehen (RNF) eigentlich damit erreichen wollte.Der seitliche Abstand zwischen Bus und Bussteigkante ist ein mögliches Problem für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Nach DIN 18040-3 sollen das bis höchstens fünf Zentimeter sein, damit das als barrierefrei gelten kann – es sind ganz offensichtlich deutlich mehr.
Kundgebung am 10. September 2024 um 10:00Uhr an der Westseite des Brandenburger Tor mit rollender Demo von 11:00 bis ca. 13:00 Uhr!
Ein breites Bündnis von Organisationen fordert die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP auf, ihre Versprechen im Koalitionsvertrag einzuhalten und unverzüglich Gesetzentwürfe zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorzulegen. Denn wir brauchen Barrierfreiheit jetzt! Mit einer über 5 Meter großen Freiheitsstatue im Rollstuhl demonstrieren wir für mehr Barrierefreiheit. Ob mit Auto, Fahrrad, Tandem, mit Rollstühlen oder zu Fuß – kommt ans Brandenburger Tor und begleitet die rollende Demo durch Berlin zu den zuständigen Ministerien!
In ihrem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 hat die Ampelregierung versprochen: „Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität, … beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird.“ Und konkret heißt es weiter: „Dazu überarbeiten wir unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.“
Barrierefreiheit ist im Alltag für viele Millionen Menschen unverzichtbar: für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, für ältere Menschen, für zeitweise mobilitätsbeeinträchtigte Menschen oder auch für Eltern mit Kinderwagen. Denn alle Menschen müssen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, zum Beispiel den Bus, ein Kino, ein Restaurant, ein Hotel, eineArztpraxis oder eine Webseite zu nutzen. Die Bundesregierung muss daher Gesetze ändern, damit sie ihr Versprechen halten kann und alle, auch private Anbieter*innen von Gütern und Dienstleistungen, zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Die Zeit drängt, denn in dieser Legislaturperiode bleiben nur noch wenige Monate – und bisher ist so gut wie nichts passiert!
In seinem aktuellen Newsletter (06/24) fordert der Deutsche Behindertenrat (DBR) eine zeitnahe Umsetzung der angekündigten Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die Ampelregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode längst überfällige Reformen angekündigt, damit „Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität (u. a. bei der Deutschen Bahn), beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird.“ Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hat hierzu einen Entwurf vorliegen, der bisher nicht verabschiedet wurde.
„Barrierefreiheit ist eine wesentliche Grundlage dafür, dass in Deutschland über 13 Mio. Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am Leben teilhaben können. Von Barrierefreiheit profitiert die ganze Gesellschaft. Die Abschaffung baulicher, kommunikativer und digitaler Barrieren hilft auch älteren Menschen, Kindern, Eltern oder allen, die zeitweise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind“, so Verena Bentele, VdK-Präsidentin und aktuelle Vorsitzende des DBR-Sprecherinnenrats. „Deutschland liegt hinter Österreich fast 20 Jahre zurück. Dort wurde bereits 2006 die Verpflichtung Privater mit einer Übergangsfrist beschlossen. Auch international blamiert sich Deutschland. Die Zeit drängt, die Novellierung des BGG muss in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht und beschlossen werden.“
Der DBR hat zur dringend notwendigen Reform ein Forderungspapier mit konkreten Änderungsvorschlägen verabschiedet. Kernforderungen sind die Verpflichtung privater Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall sowie Verbesserungen der Rechtsschutzmöglichkeiten.