Teilnehmende an einer Kundgebung vor dem Mannheimer Ratssaal für mehr öffentliche und barrierefreie Toiletten.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat am 13. Mai eine Analyse über die Partei AfD veröffentlicht. Sozial- und Behindertenverbände haben bereits mehrfach eindringlich davor gewarnt, dass die AfD für Menschen mit Behinderungen eine Gefahr darstellt. Der Autor Hendrik Cremer folgert hierzu: „dass die Abwertung von Menschen mit Behinderungen im Gedankengut der AfD fest verankert ist – und damit die Ablehnung der Garantie der gleichen Würde aller Menschen, die das Fundament unseres Grundgesetzes bildet.“

Die Analyse ist als PDF unter folgendem Link auf der Homepage des Instituts abrufbar:

Analyse – Die AfD eine Gefahr für Menschen mit Behinderungen

Kundgebung auf dem Mannheimer Paradeplatz für mehr öffentliche und barrierefreie Toiletten. Auf dem Bild ist der Beschwerdechor und ein Redner der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit zu sehen
Kundgebung auf dem Mannheimer Paradeplatz für mehr öffentliche und barrierefreie Toiletten. Foto: Bernd Kittendorf

Toll war sie die Kundgebung der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit für mehr öffentliche und barrierefreie Toiletten in Mannheim. Aktuell haben circa 1300 Menschen die Petition gezeichnet, in dem der Mannheimer Gemeinderat aufgefordert wird, sein 2023 beschlossenes Toilettenkonzept mit Haushaltsmitteln auszustatten und diese Toiletten endlich zu bauen. „Die Nichtumsetzung mit Begründung auf die prekäre Haushaltslage ist nicht haltbar. Der Mannheimer Haushalt ist hunderte Millionen Euro schwer. Es ist eher eine Frage der Priorisierung von notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung von elementaren Menschenrechten. Ausreichende Versorgung mit Toiletten und Trinkwasser halten wir in einer lebenswerten Stadt für dringend geboten. Nicht nur die Kommune ist hier in der Verantwortung – auch die Privatwirtschaft hat durch die Schaffung ausreichender und barrierefreier Infrastruktur für die Gewährleistung elementarer Bürgerrechte zu sorgen“ fordert Elke Campioni zweite Vorsitzende des Trägers öffentlicher Belange.

Ganz herzlich wollen möchten wir uns bei allen Unterstützer:innen bedanken, die uns den schönen Mittag auf dem Mannheimer Paradeplatz ermöglicht haben. Der Auftritt des Beschwerdechors aus Heidelberg mit den passenden Songs zum Thema haben unsere Forderung eindrücklich untermauert. Danke noch an unsere Freund:innen von „Mannheim Solidarisch“ bei der technischen und organisatorischen Hilfe. Danke alle Menschen, die Redebeiträge vorbereitet haben, Unterschriften gesammelt haben oder Videos und Fotos gemacht haben. Bitte sammelt noch weiter Unterschriften für unsere Petition „Haushaltsmittel für öffentliche und barrierefreie Toiletten“ veröffentlicht bei OpenPetition.

Kommunen, die ausreichend barrierefreie Wohnungen bereitstellen, deren Ämter und Schulen für Menschen mit und ohne Behinderungen sowie jeden Alters gleichermaßen zugänglich sind und in denen flexible Unterstützungsdienste ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen: Laut UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) müsste das in Deutschland überall der Fall sein. Seit 2009 ist die Konvention hierzulande geltendes Recht. Doch die Realität sieht vielerorts anders aus.

Wie setzen deutsche Kommunen die UN-BRK tatsächlich um, wie gelingt Inklusion vor Ort und zu welchen Maßnahmen sind Kommunen rechtlich verpflichtet? Diese Fragen untersucht das Forschungsprojekt „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen” des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Universität Siegen, dessen finale Untersuchungsergebnisse veröffentlicht wurden.

„Ob Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, entscheidet sich maßgeblich auf kommunaler Ebene. Kommunen haben die Möglichkeiten und die menschenrechtliche Verpflichtung, Bereiche wie Bildung, Wohnen oder Mobilität inklusiv zu gestalten. Dass dies mit guter Planung und mit dem nötigen politischen Willen gelingen kann, hat unser Forschungsprojekt eindrucksvoll gezeigt“, so Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechts-konvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

„Derzeit haben nur 41 Prozent der Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern und der Kreise Pläne zur Umsetzung der UN-BRK in Arbeit oder abgeschlossen. Das reicht bei Weitem nicht aus“, sagt Albrecht Rohrmann, Sprecher des Zentrums für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Universität Siegen. Wesentliche Erfolgsfaktoren sind eine systematische Planung von Anfang an, eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung sowie eine umfassende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen. „Angesichts knapper Kassen zögern viele Kommunen bei Investitionen in Barrierefreiheit. Anpassungen im Nachhinein sind allerdings sehr viel teurer, als Barrierefreiheit bei der Planung von öffentlichen Gebäuden, Straßen oder digitalen Angeboten von Anfang an zu berücksichtigen“, so Rohrmann weiter.

„Eine barrierefreie Infrastruktur in den Kommunen ist kein Nice-to-have. Sie erleichtert den Alltag sehr vieler Menschen vor Ort und ist Voraussetzung dafür, dass Menschen aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Nicht zuletzt angesichts des demografischen Wandels besteht akuter Handlungsbedarf in den Städten und Gemeinden“, ergänzt Palleit.

„Damit Planungsprozesse nicht ins Leere laufen, ist es wichtig, Menschen mit Behinderungen von Anfang an aktiv bei Entscheidungen einzubeziehen. Dies ist bislang nur in 40 Prozent der untersuchten Kommunen der Fall“, so Rohrmann. Partizipative Planungsprozesse führen nicht nur dazu, dass praxistaugliche Lösungen gefunden werden, sondern machen Demokratie erlebbar und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort.

Das Forschungsprojekt hat die planerische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in deutschen Städten, Gemeinden und Kreisen bundesweit analysiert. Die Untersuchungsergebnisse sind seit heute auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte öffentlich zugänglich. Wer mit der Planung und Umsetzung von Inklusion auf kommunaler Ebene betraut ist oder seine Kommune von einem solchen Vorhaben überzeugen möchte, findet hier Praxisbeispiele, rechtliche Vorgaben und konkrete Hilfestellungen für die Entwicklung inklusiver Gemeinwesen.

Quelle: Pressemitteilung vom 16. Juni 2025 – Deutsches Institut für Menschenrechte

Die Pressemitteilung und das Factsheet mit den wichtigsten Forschungsergebnisse findet Ihr hier.

Mannheim, den 2. Juli 2025

Lieber Herr Schnellbach,

vielen Dank noch einmal für Ihre Teilnahme an unserem Plenum Anfang des Jahres. Vielen Dank auch für Ihre Unterstützung bei der Lösung mit dem Ausgang für Rollstuhlfahrer*innen. Wir haben jetzt festgestellt, dass Rollstuhlfahrer*innen neuerdings mit einem Euro WC Schlüssel nach 19:00 Uhr den Park durch Öffnung der Türen von innen verlassen können.

Leider können wir uns darüber nicht richtig freuen, denn mit der Erledigung dieses alten Problems hat die Parkleitung leider gleich ein neues geschaffen:

Die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e.V. protestiert entschieden gegen die Einführung der Jahreskartengebühr für Menschen mit den Merkzeichen H oder B. Diese Maßnahme stellt aus unserer Sicht einen erheblichen Rückschritt für die Inklusion und soziale Teilhabe in Mannheim dar.

Die Gebührenerhebung riskiert:

  1. Räumliche Exklusion: Für viele Menschen mit Behinderung, insbesondere für einkommensschwache Haushalte, bedeuten die zusätzlichen Kosten eine reale Hürde. Weniger Parkbesuche sind die Folge, wodurch wichtige Möglichkeiten zur Naherholung, Begegnung und gesellschaftlichen Teilhabe verloren gehen.
  2. Psychologische Effekte: Die Umstellung von einem kostenfreien auf ein kostenpflichtiges Angebot für eine besonders vulnerable Gruppe führt zu Stigmatisierung und dem Gefühl, weniger wert zu sein. Dies steht im Widerspruch zu den Prinzipien von Gleichstellung und Wertschätzung.
  3. Widerspruch zur Inklusionspolitik: Das Mannheimer Handlungskonzept (2022) betont ausdrücklich die „selbstbestimmte Teilhabe“ aller Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben. Die neue Gebühr schafft jedoch eine zusätzliche Barriere und widerspricht damit den eigenen Zielen der Stadt Mannheim.

Wir fordern Sie daher auf, die Entscheidung zur Einführung der Gebühr für Menschen mit Merkzeichen H oder B umgehend zu korrigieren und den freien Zugang zu den Mannheimer Parks für diese Personengruppe weiterhin zu gewährleisten. Die potentiellen finanziellen Mehreinnahmen stehen in keinem Verhältnis zum gesellschaftlichen Schaden und zur Ausgrenzung, die durch diese Regelung entsteht.

Wir finden es bedauerlich, dass gerade im Jahr des 50 Jubiläums der Bundesgartenschau in beiden Parks die positive Regelung für Menschen mit Behinderungen gestrichen wurden.

Wir freuen uns auf Ihre zeitnahe Antwort.

Mit herzlichen Grüßen,
Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e. V.

P. S. Falls eine vollständige Wiedereinführung des kostenfreien Zugangs für alle Menschen mit den Merkzeichen H oder B nicht möglich sein sollte, fordern wir zumindest eine soziale Staffelung, die finanzielle Benachteiligung berücksichtigt. Menschen mit Behinderung, die zusätzlich Transferleistungen wie Grundsicherung, Eingliederungshilfe oder Bürgergeld beziehen, oder Inhaber des Mannheim-Passes sind, sollten in jedem Fall von der Gebühr befreit werden. Gleichzeitig sollte diese soziale Komponente auch für Menschen ohne Behinderung gelten, die sich in vergleichbarer finanzieller Lage befinden, um einer doppelten Benachteiligung vorzubeugen und echte Inklusion zu fördern.

Publikum aufgenommen bei der Veranstaltung" Behindertenrechte in die Verfassung!" mit dem Aktivisten Hans Günter Heiden im Stadthaus N1 am 29. April 2025
Blick in die Veranstaltung“ Behindertenrechte in die Verfassung!“ mit dem Aktivisten Hans Günter Heiden im Stadthaus N1 am 29. April 2025

Im Rahmen unserer Veranstaltung zum europaweiten Protesttag für „Gleichstellung und gegen Diskriminierung“ der Behindertenbewegung am 5. Mai hat der Aktivist und Autor Hans Günter Heiden sein Buch „Behindertenrechte in die Verfassung!“ in Mannheim vorgestellt. Der Untertitel des Vortrages lautet: Der Kampf um die Grundgesetzergänzung 1990-1994. Auf der Veranstaltung im Mannheimer Stadthaus N1 am 29. April berichtete Heiden, dass die Ergänzung des Grundgesetzes in Artikel 3 um den Satz »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden« Anfang der 1990er Jahre hart umstritten war. Mit dem Argument, das Grundgesetz dürfe nicht zum »Warenhauskatalog« verkommen, wurde die Forderung der Behindertenbewegung von der Regierung abgelehnt.

Wir danken der bermuda.funk Redaktion „Einfach reden!“ und Hans Günter Heiden, für die Aufzeichnung des Beitrages und der Möglichkeit diesen hier zu verlinken. Der komplette Beitrag von Hans Günter Heiden ist hier auf dem Audioportal der freien Radios zu Nachhören bereitgestellt:

https://www.freie-radios.net/135962

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert in einer Pressemitteilung die Parteien auf, bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen konkrete Schritte und Maßnahmen zu vereinbaren, die die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern. Dazu zählen gesetzliche Reformen, um den öffentlichen Raum barrierefreier zu gestalten, eine Strategie, um Menschen mit Behinderungen besser vor Gewalt zu schützen, und eine grundlegende Reform des Systems der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

„In nahezu allen Lebensbereichen bleiben Menschen mit Behinderungen bis heute benachteiligt. Wir brauchen in der nächsten Legislaturperiode eine starke Sozialpolitik, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt. Die neue Bundesregierung muss sich uneingeschränkt zum Prinzip der Inklusion und zur Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen bekennen.

Dazu gehört eine aktive und engagierte Politik, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihre Gleichstellung in den Fokus rückt“, erklärte Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der 21. Wahlperiode (2025-2029)“.

In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen. Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, die Inklusion und Selbstbestimmung behinderter Menschen zu zentralen Elementen der Werte- und Rechtsordnung zu machen und die Politik daran auszurichten.

Das Institut hat dazu ein Eckpunktepapier mit Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für die aktuelle Wahlperiode veröffentlicht:

Das Dokument ist hier als PDF abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung | 27.02.2025

Internationaler Tag der Menschenrechte Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Bochumer Zentrum für Disability Studies fordern anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen.

„Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland können viele Menschen mit Behinderungen immer noch nicht selbst entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Laut UN-Konvention haben sie zwar das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen und selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Faktisch werden aber insbesondere für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen kaum Alternativen zu stationären Wohnformen angeboten“, sagt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Deshalb hat sich die Zahl der Menschen, die in Sondereinrichtungen leben, in den letzten 15 Jahren nicht verringert. Heute lebt immer noch knapp die Hälfte der Menschen, die Eingliederungshilfe beziehen, in institutionalisierten Wohneinrichtungen.

„Das Bundesteilhabegesetz hat bisher nicht zur erhofften Deinstitutionalisierung geführt. Für stationäre Wohnformen werden nach wie vor deutlich mehr öffentliche Mittel aufgewendet als für Assistenz im eigenen Haushalt oder in Pflegefamilien“, kritisiert Kathrin Römisch, Professorin für Heilpädagogik und Inklusive Pädagogik an der Evangelischen Hochschule Bochum und Leiterin des Bochumer Zentrum für Disability Studies. Sie fordert mehr Unterstützungs- und Assistenzleistungen, damit behinderte Menschen selbstbestimmt leben können.

Dazu haben auch die Vereinten Nationen immer wieder aufgefordert. 2022 sprach sich beispielsweise der UN-Sonderberichterstatter für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Gerard Quinn, für eine Umgestaltung der Leistungserbringung für Menschen mit Behinderungen aus. Auch der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen formulierte 2022 klare Leitlinien zur Deinstitutionalisierung und empfahl Deutschland bei der Staatenprüfung 2023, diese Leitlinien mit hoher Priorität und einer klaren Strategie umzusetzen.

Wie Menschen mit Behinderungen mit Assistenz und ambulanter Unterstützung selbstbestimmt leben können, zeigen praktische Beispiele vielerorts in Deutschland. Einige von ihnen werden am 10. Dezember bei einer Online-Konferenz der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des
Instituts und des Bochumer Zentrums für Disability Studies vorgestellt.

Online-Konferenz: „15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – das Recht auf selbstbestimmtes Leben und Wohnen endlich umsetzen!“

Dienstag, 10.12.2024, 10:30 bis 15:00 Uhr I Programm
https://www.bodys-wissen.de/termine/15-jahre-unbrk-am-10-12-2024.html

HINWEIS: Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht und Anmeldungen können leider nicht mehr entgegengenommen werden.

QUELLE: Pressemitteilung I 06.12.2024

WEITERE INFORMATIONEN:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/wohnen

Foto von der Diskussionsveranstaltung mit Frau Professor Sigrid Arnade in der Mannheimer Abendakademie

Auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e. V. hat Frau Prof. Dr. Arnade am 7. Mai in der Mannheimer Abendakademie über den Stand der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik  Deutschland referiert. Titel der Veranstaltung war „UN-Behindertenrechtskonvention: Papiertiger oder Chance für Inklusion in Mannheim?“. Frau Arnade hat herausgearbeitet, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen in den letzten 15 Jahre zwar deutlicher ins öffentliche Bewusstsein gerückt sind, aber noch große Schritte benötigt werden, um einen grundlegenden Wandel hin zu einer inklusiven Gesellschaft zu verwirklichen. Bislang mangelt es jedoch an der notwendigen Entschlossenheit von Politik, Verwaltung und den Anbietern sozialer Dienstleistungen, diese Herausforderung systematisch anzugehen.

In diesem Zusammenhang ist eine Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes von größter Wichtigkeit für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, denn hier müssen auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.

Frau Arnade stellt uns hier den Vortrag  als PDF-Dokument zur Verfügung. Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung. Auf der Seite von „Freie Radios Net“ kann der Veranstaltungsbeitrag auch hier nachgehört werden. Einen herzlichen Dank geht auch an die bermuda.funk Redaktion „Einfach reden!“, die den Beitrag mit Einverständnis von Frau Arnade mitschneiden konnte und uns hier zur Verfügung gestellt hat.