Auf unser Schreiben vom 12.11.2020 ans Verkehrsministerium (siehe unten) hatten wir Ende des letzten Jahres Antwort erhalten. Interessierte können das Schreiben gerne über die Geschäftstelle einsehen.

Auf unsere Kritikpunkte wurde hier leider stets mit einem Verweis auf eingehaltene Normen geantwortet. Warum statt der jetzigen unpraktikablen Umsetzung des Fahrzeugs mit Barrieren stattdessen nicht eine barriereärmere „zum Zuge“ kam, war in diesem Antwortschreiben leider nicht ersichtlich. Auch zu späte Beteiligung von Betroffenen wurde vom Verkehrsministerium nicht gesehen.

Ebendiesen Vorwurf zur nicht ausreichenden Beteiligung und in der Folge zu Mängeln bei der
barrierefreien Nutzbarkeit bei den neuen Mireo-Triebzügen mussten wir an dieser Stelle
dennoch erneut bekräftigen.

Den vollständigen Brieftext können Sie unter den folgenden Links in zwei Formaten nachlesen:

In einem weiteren öffentlichen Brief ans Verkehrsministerium nimmt die AG Barrierefreiheit Rhein-Neckar e.V. Bezug auf den Vorstellungstermin der neuen S-Bahn-Fahrzeuge Mireo am 05.10 in Ludwigshafen Hbf (wir berichteten). Neben der Aufzählung einiger Barrieren in und am Zug fordern wir auch hier wieder frühere Beteiligung.

Den vollständigen Brieftext können Sie unter den folgenden Links in zwei Formaten nachlesen:

(09.09.2020) Wir berichteten zuletzt über unsere Enttäuschung wegen zu später oder fehlender Beteiligung von Behindertenverbänden bezüglich der neuen MIREO-Triebzüge. Deren anstehende Neuvorstellung und anschließende Pressefahrt am kommenden Freitag, 11.09.2020 am Mannheimer Hauptbahnhof (Details hier) hat uns dazu bewogen, den Vertreterinnen und Vertretern der Mannheimer Presse nachstehende E-Mail zu senden:

„Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Presse,

am kommenden Freitag, den 11.09.2020, wird ab 12:15 Uhr wird in Mannheim Hbf, Gleis 8 der neue Fahrzeugtyp für die S-Bahn Rhein-Neckar der Presse vorgestellt (Typ MIREO der Firma Siemens).

Wir, die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e.V., eine überregional tätige Interessensvertretung von Menschen mit Behinderung, haben zu diesem Termin leider keine Einladung erhalten. Ebenso wenig hatten wir Gelegenheit, das Fahrzeug im Vorfeld in Augenschein zu nehmen. Dies hätten wir sehr gerne getan, um auch aus Sicht von Betroffenen ein Statement hinsichtlich der Barrierefreiheit des Zuges abzugeben.

Im Zuge der Berichterstattung zur Pressefahrt am Freitag sollte man unserer Meinung nach berücksichtigen, dass Betroffene vor Ort diesbezüglich nicht beteiligt worden sind und die Angaben zur Barrierefreiheit von Aufgabenträgern und Fahrzeughersteller somit nur eine von mehreren Sichtweisen ist.

Dabei ist das Problem der späten oder gar fehlenden Beteiligung von Menschen mit Behinderung durchaus schon seit der letzten Neuanschaffung der aktuell verkehrenden Triebzüge bekannt. Der ehemalige Geschäftsführer des VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar), Herr Werner Schreiner, erkannte es schon damals als wichtige Aufgabe des Verbundes, bei künftigen Fahrzeugen mehr auf die von uns geforderten Eigenschaften zu achten. Das ist wohl bei den derzeitigen Aufgabenträgern und der NVBW nicht so angekommen.

Nachdem uns die geplante Neuanschaffung von Fahrzeugen bekannt wurde, haben wir uns selbst regelmäßig, aber erfolglos um Beteiligung und um eine Besichtigung vor Ort bemüht.  Unser Brief vom 03.08.2020 an den Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg, Herrn Winfried Hermann, mit Bitte um frühere Beteiligung blieb bis 08.09.2020 abends leider unbeantwortet.

Hier unser Schreiben zum Nachlesen:

http://barrierefrei-mannheim.de/2020/08/26/zukuenftige-fahrzeuge-der-s-bahn-rhein-neckar-immer-noch-nicht-barrierefrei/

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag: Martin Köhl

(Diese Mail geht in Kopie auch an die Verantwortlichen des Verkehrsministeriums, VRN, NVBW und ZSPNV Süd)“

(Geschäftsstelle)

 

26.08.2020 – Im Zusammenhang mit den neuen Triebwagen des Typs MIREO für die S-Bahn Rhein-Neckar (wir berichteten, siehe Beiträge vom 12.07.2019 und 13.11.2019) sind wir enttäuscht über die geringe Beteiligung von Menschen mit Behinderung.

Insbesondere die Betroffenen vor Ort sollten in Zukunft frühzeitiger in die Projektabläufe miteinbezogen werden. In einem öffentlichem Brief an Herrn Winfried Hermann, Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg, haben wir dies zum Ausdruck gebracht. Eine Antwort steht zur Zeit noch aus.

Hier unser Schreiben zum Nachlesen:

Brief an den Verkehrsminister_Webversion

10.08.2020 – Reiner Nico Schindler, unser Freund und Mitstreiter für ein barrierefreies Mannheim, ist am 25.07.2020 verstorben.

Sein Tod hinterläßt eine große Lücke nicht nur in der Behindertenbewegung, sondern hat bei allen, die seine Freundlichkeit und seine Kompetenz persönlich kennenlernten, Betroffenheit und Trauer ausgelöst.

Reiner war langjähriges Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit in Mannheim. Er hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Interessen der Menschen mit Behinderung in unserer Stadt weit über den Kreis der unmittelbar Betroffenen hinaus wahrgenommen wurden. Zahlreiche Projekte im Stadtgebiet wären ohne ihn niemals in Gang gekommen und er hat einen großen Anteil daran, dass das Themenfeld Behinderung in Mannheim mittlerweile einen hohen Stellenwert erlangt hat.

Reiner wird uns sehr fehlen und er wird uns lange lange Zeit in positiver Erinnerung bleiben.

Die Trauerfeier findet am Dienstag, den 18. August 2020, um 11.00 Uhr in der Trauerhalle des Waldfriedhofs in Mannheim-Gartenstadt statt.

(AG Barrierefreiheit Rhein-Neckar e. V.)

Die Aktion Mensch schreibt dazu auf ihrer Internet-Seite:

„Seit 24 Jahren veranstalten Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe rund um den 5. Mai überall in Deutschland Podiumsdiskussionen, Informationsgespräche, Demonstrationen und andere Aktionen. Dabei geht es darum, die Kluft zwischen dem im Grundgesetz verankerten Anspruch der Gleichberechtigung für alle Menschen und der Lebenswirklichkeit Stück für Stück zu überwinden.“

Tatsache ist: Auch nach 24 Jahren sind wir noch weit von wirklicher Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft entfernt. Der AG Barrierefreiheit ist bewusst: Lauter Protest ist weiterhin notwendig, auch in Zeiten von Corona und auch bei uns, in Mannheim und Umgebung!

„Inklusion und Pandemie“
Cartoon von Phil Hubbe

Protest lässt sich heutzutage zum Glück genausogut digital äußern – ja vielleicht wird einigen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Protesttag durch digitale Formate jetzt neu und erstmals möglich gemacht.

Also, lassen Sie sich nicht abschrecken von Wörtern wie Livestreaming, Videokonferenz oder Podcast. Wenn Sie möchten, klicken Sie sich doch einfach etwas durchs Netz. Als Starthilfe sammeln wir ab heute auf der Seite „Internet-Tipps“ Beteiligungsmöglichkeiten zum Thema.

Verschaffen wir uns Gehör, protestieren und sensibilisieren wir!

(Geschäftsstelle)

Mark ArmbrusterMannheim, 24.01.2018

29.08.1949 – 16.01.2018

unseren lieben Weggefährten

Mitbegründer der AG Barrierefreiheit Mannheim

Kämpfer für Barrierefreiheit und Inklusion

Danke dass wir Dich kennenlernen durften

Die Mitglieder der AG Barrierefreiheit

Die Beerdigung findet statt am Dienstag, dem 30. Januar 2018 um 11 Uhr auf dem Hauptfriedhof Mannheim.

23.03.2017 – Unserer aktiven Mitstreiter, Klaus Trumpa, ist nicht mehr unter uns. Wie uns Monika Trumpa mitteilte, starb er bereits am 13. März.

Für alle, die ihn noch kannten hier die Mitteilung, dass der Beisetzungstermin am Fr, 31. März 2017 um 12:30 Uhr auf dem Hauptfriedhof Mannheim ist.

Monika und Klaus Trumpa haben keine Mühe gescheut, trotz ihres Handicaps ihr Recht auf selbstbestimmte Mobilität zu leben. Sie haben sich vorbildlich engagiert, dafür gebührt Ihnen auch unser aller Dank.

Wir wünschen Monika viel Kraft und trauern mit ihr.

04.12.2016 – Die von der AG Barrierefreiheit Mannheim im April 2008 gegründete „Arbeitsgemeinschaft Barrierefreie Mobilität Rhein-Neckar“ hat ihre Forderungen an einen barrierefreien ÖPNV mit Stand 24.11.2016 aktualisiert vorgelegt. In der AG Mobilität arbeiten sowohl betroffene Personen mit körperlicher oder Sinneseinschränkung als auch die Behindertenbeauftragten der Metropolregion Rhein-Neckar mit.

Die beiden Positionspapiere beziehen sich sowohl auf die Beschaffenheit von Fahrzeugen (Straßenbahnen, Busse, Bahnen) als auch auf Anforderungen für barrierefreie Haltestellen. Sie sollen auch als Diskussionsgrundlage für Alle dienen, die sich für einen barrierefreien und flächendeckenden Öffentlichen Personenverkehr engagieren wollen.

Anmerkungen, Kritik und Verbesserungsvorschläge sind ebenso wie aktive Mitarbeit willkommen. Schreiben Sie uns per Mail (info@barriererefrei-mannheim.de), rufen Sie an (0621-3367499) oder kommen Sie zu unseren regelmäßigen Monatstreffen!

Hier können Sie das Grundsatzpapier und hier das Papier zu den Fahrzeugen herunter laden.

06.05.2016 -Auf der von der AG Barrierefreiheit organisierten und gut besuchten Veranstaltung in der Mannheimer Abendakademie gab Horst Frehe vom „Forum behinderter Juristinnen und Juristen“ einen umfassenden Überblick zur aktuellen Diskussion um das Bundesteilhabegesetz (BTG). Besonders erfreulich war die große Beteiligung von Menschen mit Behinderung.

Horst Frehe machte in seiner Bilanz deutlich, dass der vorliegende erst vor wenigen Tagen veröffentlichte Entwurf des BTG in fast allen Punkten hinter den Erwartungen der Menschen mit Behinderung und den Verbänden der Behindertenselbsthilfe zurückgeblieben sei. Maßstab für das BTG müssten die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonversation (UN-BRK) sein. Dieses von der Bundesrepublik unterzeichnete internationale Abkommen sei keine Absichtserklärung, sondern müsse von den Unterzeichnerstaaten zwingend umgesetzt werden.

Die UN-Konvention formuliere, dass die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein Menschenrecht darstellt und einen wertvollen Beitrag zum Wohl und der Vielfalt der Gesellschaft insgesamt sowie zur Beseitigung der Armut leistet.

Das BTG erfülle diesen Anspruch nicht. So zeichne sich bereits der Behinderungbegriff im Referentenentwurf durch die Abgrenzung von „behinderten Menschen“ und nichtbehinderten Menschen aus statt die Sichtweise in der Definition der UN-BRK in Artikel 1 Satz 2 zu übernehmen. Dies führe weiter dazu, dass dieser Behinderungsbegriff einer erheblichen Teilhabeeinschränkung in der geplanten Eingliederungshilfe gleichkomme.

Zusammenfassend müsse festgestellt werden, dass die Eingliederungshilfe im Fürsorgesystem verhaftet bleibe. Dies zeige sich auch bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Beim Vermögen sollen weiterhin Angehörige herangezogen werden. Die Einkommensanrechnung müsste verbessert werden, u. a. müsse vom zu versteuernden Nettoeinkommen ausgegangen werden. Da es auch beim Vorrang der Pflege bleibe, gelten bei gehandicapten pflegebedürftigen Menschen sogar die alten Sozialhilfegrenzen der Pflege.

Der Entwurf des Gesetzes bleibe deshalb – von punktuellen Ausnahmen wie der unabhängigen Beratung im Bereich der persönlichen Assistenz („peer counceling“) abgesehen – hinter den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung und hinter dem Anspruch der UN-BRK weit zurück.
In der folgenden ausführlichen Einbeziehung des Publikums wurden vorwiegend der Nachteilsausgleich für Betroffene, aber auch die Bezahlung von Assistenzleistungen und die Frage thematisiert, was man noch tun könne um dieses Gesetz zu verhindern. Hier wurde auf die kritischen Stellungnahmen der Behindertenverbände zu dem Gesetzentwurf hingewiesen, die man auf der Internetplattform von „kobinet“ nachlesen kann (http://www.kobinet-nachrichten.org/).

Horst Frehe wies bei der Diskussion abschließend auf die aktuellen bundesweiten Proteste und Demonstrationen und auf die Möglichkeiten der Einflussnahme auf den verschiedenen Politikebenen hin.

Die Präsentation von Horst Frehe als pdf-Datei zum Downloaden.