Wir sind Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband:
Trauer um Johann Radak
1. Maifeier des DGB
Nach zwei Jahren Pause fand erstmals wieder der 1.
Maifeiertag der Gewerkschaften auf dem Marktplatz statt.
Für uns war ein ziemlich zentraler Platz reserviert. Wir
hatten gute Gespräche, die dann allerdings unter dem
hohen Geräuschpegel etwas eingeschränkt waren.
Die Präsenz an diesem Tag ist uns wichtig.
Wie man sieht, sind wir inzwischen uniformiert. Wir tragen einheitliche AGB-Shirts.
Erstmals haben wir ein Quiz mit acht Fragen entworfen.
Drei richtige Antworten wurden mit einem Päckchen
Gummibären honoriert. Wir mussten allerdings feststellen,
dass diese Fragen dann doch etwas schwer für das Publi-
kum waren. Wie stets stellt die AGB allerhöchste Ansprüche
an sich selbst und andere.
Hättet ihr die Antworten denn gewusst? Anbei der Fragebogen
Ende letzten Jahres wurde der Spielplatz am Neumarkt in der Neckarstadt West neu eröffnet. Der Mannheimer Morgen berichtete am 27.12.21 über einen frisch renovierten Spielplatz für die Neckarstadt, zentral gelegen und mit Angeboten für Kinder aller Altersgruppen. Unter anderem auch mit einer “neuen Wippe für Kinder im Rollstuhl”, die von Bürgermeisterin Diana Pretzell lobend hervorgehoben wird. Die Geschäftsstelle der AG Barrierefreiheit liegt um die Ecke. Grund genug für einen Kurzbericht über ebenjenes Spielgerät im Selbstversuch.
Wer nicht nur zuschauen möchte, bleibt stecken!
Ärgerlich: Die Räder versinken im Untergrund.
Die Wippe an sich ist eine schöne Idee, bietet ausreichend Platz und kann sowohl sitzend und liegend benutzt werden. In der Praxis müssen wir aber feststellen: Wer den gepflasterten Bereich für Eltern und andere Zuschauer verlässt, kommt mit einem manuellen Rollstuhl auf eigene Faust nicht weit. Insbesondere die kleinen Vorderräder versinken tief in Hackschnitzeln. Im schlechtesten Fall geht es ohne eine kräftige Begleitperson weder vorwärts noch zurück, obwohl das Ziel nur wenige Meter entfernt ist!
Barrierefreiheit wurde hier leider nicht zu Ende gedacht
Vielleicht wurden diese wichtigen Fragen der Zugänglichkeit für Alle gegenüber optischen Aspekten in der Planung zwischendurch einfach wieder vergessen?
Das Thema Fallschutz allein kann jedenfalls auch anders gelöst werden, unter anderem mit befahrbaren Gummiböden. (siehe z.B. Pfaffengrunder Terrasse, Heidelberg). Ein gewisses urbanes Aussehen im Bereich um die Wippe herum hätten wir im Falle eines städtischen Kinderspielplatzes für verkraftbar gehalten.
Wer es schließlich aber (mit Begleitperson) zur und auf die Wippe geschafft hat……kann diese erfolgreich sitzend und/oder liegend nutzen.
Fotos: Martin Köhl
Haltestelle Fernmeldeturm
Unser Team mit Mitarbeitern der RNV
Die Haltestelle Fernmeldeturm ist bislang weder für Bus noch Straßenbahn barrierefrei zugänglich. Im Vorfeld der Buga findet nun eine Sanierung statt, die allerdings nur als Provisorium zu sehen ist. Geplant ist eine acht Meter lange, zur Straßenbahn hin ebene Zustiegsfläche, die über eine fünf Meter lange Rampe zu erreichen ist. Für den Zustieg zum Bus ist eine zwölf Meter lange erhöhte Fläche vorgesehen.
Hier soll ein Podest für den niveaugleichen Zugang in die Straßenbahn entstehen
… und hier für den Bus
Wermutstropfen: Es sind noch alte Straßenbahnen im Betrieb, die auch unter diesen Umständen keinen stufenlosen oder gar vollständig barrierefreien Zustieg erlauben. Weiterhin war bisher kein taktiles System für Sehbehinderte vorgesehen. Sowohl Vertreter der AGB als auch des Badischen Blindenvereins sehen dieses aber als unverzichtbar an.
Dazu die RNV:
Ein taktiles System ausschließlich im Bereich der Podeste erscheint allerdings nicht sinnvoll, da im kompletten Umfeld der Haltestelle keinerlei taktilen Leitelemente vorhanden sind. Die rnv wird im Zuge des vollständigen barrierefreien Haltestellenausbaus auch eine taktil erfassbare Führung und entsprechende Leitelemente so einplanen, dass eine barrierefreie Wegeführung bis zu den Gehwegbereichen gegeben sein wird.
An dieser Stelle war zu erfahren, dass der Nahverkehrsplan der Stadt Mannheim einen barrierefreien Ausbau aller derzeit noch nicht barrierefreien Straßenbahnhaltestellen vorsieht. Der Ausbau wird nach einem Stufenkonzept erfolgen, welches neben der Linienanzahl, dem Fahrgastaufkommen und den Umbaukosten insbesondere auch die in der Umgebung liegenden Geschäfte und Einrichtungen berücksichtigt. Die ersten 3 Stufen dieses Konzepts sollen aus heutiger Sicht bis 2035 abgeschlossen sein.
Wir von der AGB machen uns für eine schnellere Umsetzung stark.
Erneute Entscheidung zu E-Tretrollern im öffentlichen Raum
Mit großem Interesse verfolgt die AGB die Entwicklungen um einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 09. Februar 2022. Der Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen hatte beantragt, den Geschäftsbetrieb mit E-Tretrollern im „free-floating-System“ im Stadtgebiet zu untersagen. Der vollständigen Untersagung wurde nicht stattgegeben, allerdings wurden im Rahmen der Ermessensentscheidung zum Antrag Rechtsfehler entdeckt. Nun muss die Stadt Münster erneut über den Antrag entscheiden – diesmal mit einer nachvollziehbaren Ermessensentscheidung und rechtsfehlerfrei.
Zunächst wurde der Antrag seitens der Stadt mit Verweis auf vorhandene Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichts fehlen jedoch Erwägungen zur Belastbarkeit und Tragfähigkeit ebendieser Erklärungen. Teilweise fehlen konkrete Regelungen oder Absprachen im Fall von behindernd abgestellten E-Tretrollern.
Über die negativen Auswirkungen auf die Barrierefreiheit frei abgestellter E-Tretroller im öffentlichen Raum berichtete die AGB Barrierefreiheit Rhein-Neckar und andere Interessensvertreter in den letzten Jahren regelmäßig.
Ähnlich wie auf dem folgenden Bild im Bereich einer Straßen- und Schienenquerung finden sich (nicht nur) in Mannheim leider zahlreiche dieser Blockaden. Beispielsweise in verengten Gehwegbereichen, an abgesenkten Bordsteinen, mitten auf Blindenleitstreifen oder auch vor Aufzügen. Diese Art Vorfälle sind leider keine Ausnahme, sondern werden uns regelmäßig berichtet.
Durch diese drei E-Tretroller wird das gefahrlose Überqueren von Straße und Schiene zur Herausforderung. Foto: Heinrich Schaudt
In Mannheim wurde dieses Thema u.a. während der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung vom 02.12.21, TOP 8 behandelt. Anträge zur Festlegung des Gebrauchs von E-Scootern als sog. Sondernutzung sowie zum Einrichten fester Stellplätze werden zur Zeit von der Verwaltung geprüft.
Die AGB hat dies in einem entsprechenden Schreiben an die Stadtverwaltung ausdrücklich unterstützt.