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Neues Internetangebot – Der Weg zum Hilfsmittel – was blinde und sehbehinderte Menschen wissen sollten:

Zur Unterstützung bei eingeschränktem Sehvermögen oder Blindheit gibt es eine Vielzahl von Hilfsmitteln – von der klassischen Lupe bis zur IT-Lösung. Mit einem neuen Internetangebot möchten PRO RETINA, der DBSV und der DVBS den Betroffenen auf dem Weg zum Hilfsmittel weiterhelfen. Wenn man sich im Hilfsmittelrecht nicht auskennt, kann der Weg zum Hilfsmittel schnell zum Hindernislauf werden. Das DBSV-Rechtsreferat hat deshalb hilfreiche Informationen rund um dieses Thema zusammengestellt.  Der DBSV ist die Selbsthilfevereinigung für Menschen mit Sehverlust und ihre Angehörigen. Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) ist eine Selbsthilfeorganisation von blinden und sehbehinderten Menschen, die trotz ihrer Behinderung selbstbestimmt leben und beruflichen Erfolg haben wollen. Der DVBS ist bundesweit tätig.

Die Serviceseite „Tipps zur Hilfsmittelversorgung“ ist ab sofort zu finden unter: www.woche-des-sehens.de/hilfsmittel.

Quelle: Newsletter Nr. 8 des DBR

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Eine barrierefreie Toilettenanlage für den Bahnhof Käfertal!

Offener Brief an die verantwortlichen Personen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv), der Mannheimer Verkehr GmbH, dem Regierungspräsidium Karlsruhe und der Stadt Mannheim

Sehr geehrte Damen und Herren,

Foto vom ehemaligen Standort der öffentlichen Toilette am OEG Bahnhof Käfertal

Standort der ehemaligen öffentlichenToilette am OEG Bahnhof Käfertal – Aufnahme vom Oktober 2024

seit November 2023 läuft das Planfeststellungsverfahren für den Umbau und die Kapazitätserweiterung Käfertal Bahnhof und Betriebshof. Beantragt wurde dies durch die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) und die Mannheimer Verkehr GmbH. In der Projektbeschreibung heisst es: „Der Bahnhof wird für die Ansprüche eines zeitgemäßen und attraktiven ÖPNV Angebotes ausgebaut.“*

Die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e. V. hat als Träger öffentlicher Belange (TÖB) hierzu Stellungnahmen mit baulichen Anregungen für den geplanten Umbau an das dafür zuständige Regierungspräsidium verfasst. Ein Vorschlag von unserer Seite war, dass im unmittelbaren Bahnhofsbereich eine barrierefreie Toilettenanlage nach DIN 18040-1 realisiert werden muss, um die „wesentlich erhöhten Fahrgastpotenziale“* bedienen zu können.

Die Menschenrechte auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung sind zwar universell anerkannt, es mangelt jedoch an der notwendigen Umsetzung. Sanitäre Versorgung muss sicher, hygienisch, sozial und kulturell annehmbar und bezahlbar sein, gleichzeitig sollen dabei Privatsphäre und Würde des Einzelnen geschützt werden.

Aus diesen Gründen setzt sich die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar auch für die Verbesserung der Situation von barrierefreien öffentlichen Toiletten im Stadtgebiet Mannheim ein.

Wir sind davon ausgegangen, dass unser Vorschlag im Rahmen des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt wird. Alleine schon aus dem Grund, da eine vormals vorhandene und nicht barrierefreie Toilettenanlage im Bahnhofbereich entfernt wurde. Aktuell ist somit keine öffentliche Toilettenanlage mehr im Stadtteil Käfertal vorhanden. Die laut Geoinformationssystem der Stadt Mannheim aufgeführten barrierefreien Toiletten befinden sich in Einrichtungen und sind damit nicht öffentlich rund um die Uhr zugänglich.

In einer ersten Antwort des Regierungspräsidium vom 30. Juli 2024 auf unsere Stellungnahme wurde unser Vorschlag mit folgendem Hinweis abgelehnt: „Im Bereich des Bahnhofs existiert bereits eine öffentliche Toilette, eine Anlage der Stadt Mannheim. Diese wird im Rahmen des gegenständlichen Vorhabens nicht ge- oder verändert. Soweit hier Forderungen seitens der Stellungnehmer bestehen, die auf eine Modifikation der bestehenden Anlage abzielen, ist hier die Stadt Mannheim anzusprechen.“**

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Europäischer Rat hat neue Richtlinien für Menschen mit Behinderungen beschlossen

Die Richtlinien zum Europäischen Behindertenausweis und zum Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen soll es Menschen mit Behinderungen erleichtern, innerhalb der EU zu reisen. “Mit den Richtlinien soll gleichberechtigter Zugang zu Sonderbedingungen oder Vorzugsbehandlungen für Menschen mit Behinderungen während Kurzaufenthalten in der EU gewährleistet werden. Dazu zählen unter anderem ermäßigte Tarife oder freier Eintritt, ein vorrangiger Zugang, Assistenzkräfte und reservierte Parkplätze.”
Weiter heißt es in der Presseerklärung vom 14.10.24 : “Darüber hinaus haben die Ministerinnen und Minister eine Richtlinie angenommen, mit der diese Bestimmungen auf Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem EU-Land aufhalten, ausgeweitet werden, sodass sie ebenfalls imstande sein werden, diese Ausweise während Kurzaufenthalten in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen.

UN-BRK-Staatenprüfung 2023 – Deutsche Übersetzung der Abschließenden Bemerkungen

Vor einem Jahr hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine jüngsten Empfehlungen zum Umsetzungsstand der UN-BRK in Deutschland veröffentlicht. Seit kurzem ist auch eine deutsche Übersetzung der sogenannten Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses vom 3. Oktober 2023 verfügbar.

Sie ist auf der Homepage auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter abrufbar:

https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/UN_BRK/Staatenpruefung/Zweite_Staatenpruefung/staatenpruefung_node.html

oder auf der Homepage von Deutsches Institut für Menschenrechte mit weiterführenden Informationen unter:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/abteilungen/monitoring-stelle-un-behindertenrechtskonvention/staatenpruefverfahren

Wir würden uns freuen, wenn Sie dabei helfen, dieses für die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland so wichtige Dokument bei allen relevanten Akteur*innen in Bund, Ländern und Kommunen bekannt zu machen und damit den Empfehlungen des UN-Fachausschusses zu größtmöglicher Resonanz im deutschen Rechtsraum zu verhelfen.

Quelle: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/


SEV auf der Riedbahn & die fehlende Barrierefreiheit

Bis Ende August 2024 wurde inzwischen immerhin in Mannheim Luzenberg an der bisher für Menschen im Rollstuhl schwer- oder unzugänglichen Bus-Haltestelle am Steig G für den Schienenersatzverkehr auf der Riedbahn eine Bordstein-Absenkung eingebaut. Beeindruckend, nach wie viel Einsatz von Menschen mit Behinderungen und auch Abgeordneten dieser große Wurf schon Wochen nach dem Anlaufen des Ersatzverkehr gelungen ist. Eine! Bordsteinabsenkung! Eine grundsätzliche Lösung (über diesen Einzelfall hinaus) ist – natürlich – nicht mal im Gespräch.

Das Foto zeigt die SEV-Haltestelle Mannheim Luzenberg am Steig G. Die nachträglich eingefügte Bordsteinabsenkung zu sehen.

Der orange Pfeil deutet auf die neu gebaute Absenkung des Bussteigs G der SEV-Haltestelle Mannheim Luzenberg. Diese Haltestelle ist tagsüber der südliche Ausgangspunkt der Linien ab Mannheim. Hier erfolgt der Umstieg von der Straßenbahn.

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