Europäischer Rat hat neue Richtlinien für Menschen mit Behinderungen beschlossen
Die Richtlinien zum Europäischen Behindertenausweis und zum Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen soll es Menschen mit Behinderungen erleichtern, innerhalb der EU zu reisen. “Mit den Richtlinien soll gleichberechtigter Zugang zu Sonderbedingungen oder Vorzugsbehandlungen für Menschen mit Behinderungen während Kurzaufenthalten in der EU gewährleistet werden. Dazu zählen unter anderem ermäßigte Tarife oder freier Eintritt, ein vorrangiger Zugang, Assistenzkräfte und reservierte Parkplätze.”
Weiter heißt es in der Presseerklärung vom 14.10.24 : “Darüber hinaus haben die Ministerinnen und Minister eine Richtlinie angenommen, mit der diese Bestimmungen auf Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem EU-Land aufhalten, ausgeweitet werden, sodass sie ebenfalls imstande sein werden, diese Ausweise während Kurzaufenthalten in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen.
UN-BRK-Staatenprüfung 2023 – Deutsche Übersetzung der Abschließenden Bemerkungen
Vor einem Jahr hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine jüngsten Empfehlungen zum Umsetzungsstand der UN-BRK in Deutschland veröffentlicht. Seit kurzem ist auch eine deutsche Übersetzung der sogenannten Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses vom 3. Oktober 2023 verfügbar.
Sie ist auf der Homepage auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter abrufbar:
https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/UN_BRK/Staatenpruefung/Zweite_Staatenpruefung/staatenpruefung_node.html
oder auf der Homepage von Deutsches Institut für Menschenrechte mit weiterführenden Informationen unter:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/abteilungen/monitoring-stelle-un-behindertenrechtskonvention/staatenpruefverfahren
Wir würden uns freuen, wenn Sie dabei helfen, dieses für die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland so wichtige Dokument bei allen relevanten Akteur*innen in Bund, Ländern und Kommunen bekannt zu machen und damit den Empfehlungen des UN-Fachausschusses zu größtmöglicher Resonanz im deutschen Rechtsraum zu verhelfen.
Quelle: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/
SEV auf der Riedbahn & die fehlende Barrierefreiheit
Bis Ende August 2024 wurde inzwischen immerhin in Mannheim Luzenberg an der bisher für Menschen im Rollstuhl schwer- oder unzugänglichen Bus-Haltestelle am Steig G für den Schienenersatzverkehr auf der Riedbahn eine Bordstein-Absenkung eingebaut. Beeindruckend, nach wie viel Einsatz von Menschen mit Behinderungen und auch Abgeordneten dieser große Wurf schon Wochen nach dem Anlaufen des Ersatzverkehr gelungen ist. Eine! Bordsteinabsenkung! Eine grundsätzliche Lösung (über diesen Einzelfall hinaus) ist – natürlich – nicht mal im Gespräch.
Der orange Pfeil deutet auf die neu gebaute Absenkung des Bussteigs G der SEV-Haltestelle Mannheim Luzenberg. Diese Haltestelle ist tagsüber der südliche Ausgangspunkt der Linien ab Mannheim. Hier erfolgt der Umstieg von der Straßenbahn.
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Barrierefreiheit jetzt! Versprochen ist versprochen
Kundgebung am 10. September 2024 um 10:00Uhr an der Westseite des Brandenburger Tor mit rollender Demo von 11:00 bis ca. 13:00 Uhr!
Ein breites Bündnis von Organisationen fordert die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP auf, ihre Versprechen im Koalitionsvertrag
einzuhalten und unverzüglich Gesetzentwürfe zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorzulegen. Denn wir brauchen Barrierfreiheit jetzt! Mit einer über 5 Meter großen Freiheitsstatue im Rollstuhl demonstrieren wir für mehr Barrierefreiheit. Ob mit Auto, Fahrrad, Tandem, mit Rollstühlen oder zu Fuß – kommt ans Brandenburger Tor und begleitet die rollende Demo durch Berlin zu den zuständigen Ministerien!
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Behindertenrat fordert Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)
In seinem aktuellen Newsletter (06/24) fordert der Deutsche Behindertenrat (DBR) eine zeitnahe Umsetzung der angekündigten Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die Ampelregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode längst überfällige Reformen angekündigt, damit „Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität (u. a. bei der Deutschen Bahn), beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird.“ Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hat hierzu einen Entwurf vorliegen, der bisher nicht verabschiedet wurde.
“Barrierefreiheit ist eine wesentliche Grundlage dafür, dass in Deutschland über 13 Mio. Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am Leben teilhaben können. Von Barrierefreiheit profitiert die ganze Gesellschaft. Die Abschaffung baulicher, kommunikativer und digitaler Barrieren hilft auch älteren Menschen, Kindern, Eltern oder allen, die zeitweise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind”, so Verena Bentele, VdK-Präsidentin und aktuelle Vorsitzende des DBR-Sprecherinnenrats. “Deutschland liegt hinter Österreich fast 20 Jahre zurück. Dort wurde bereits 2006 die Verpflichtung Privater mit einer Übergangsfrist beschlossen. Auch international blamiert sich Deutschland. Die Zeit drängt, die Novellierung des BGG muss in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht und beschlossen werden.” mehr …