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Inklusion ist mehr als Integration!

Engagierter Vortrag von Manfred Froese

01.05.2008 – Sichtlich beeindruckt zeigte sich das anwesende Publikum am 16. April im Paritätischen Zentrum. Zu der Veranstaltung mit dem Titel „Auf dem Weg zur Inklusion? Ein Werkstattbericht über Entwicklungen in der Eingliederungshilfe (Bund, Land, Kommune)” hatte der Paritätische eingeladen.

Der Referent gab einen hervorragenden Überblick zur allgemeinen Situation von Menschen mit Behinderungen. Bewußt stellte Manfred Froese das Wort „Inklusion” ins Zentrum seiner Ausführungen. Darunter verstehe man die „volle gesellschaftliche Teilhabe” von Menschen mit Behinderungen. Der Begriff Inklusion (englisch „inclusive”) stammt aus dem „UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen”, das in der UN-Generalversammlung im Dezember 2006 verabschiedet und von 80 Staaten, darunter auch der Bundesrepublik, unterzeichnet wurde. Da mittlerweile 20 Unterzeichnerstaaten über ihr nationales Parlament die Konvention ratifiziert haben, wird sie im Mai in Kraft treten (die Bundesrepublik ist leider noch nicht darunter).

Inklusion beinhalte für Menschen mit Behinderungen u. a.:

  • Achtung der Autonomie, auch für schwerstbehinderte Menschen
  • Garantie sozialer Anspruchsrechte (z. B. Recht auf Assistenz)
  • Beseitigung aller Barrieren (auch in den Köpfen)
  • Wahlrecht auf Kindergarten- und Schulbesuch
  • Verpflichtung auf integrativen Arbeitsmarkt
  • Diskriminierungsschutz.

Nach Ratifizierung hat der jeweilige Staat eine Berichtspflicht gegenüber der UN, und er muß eine nationale Stelle zur Überwachung der Konvention schaffen. Um diesen Prozeß auf Bundesebene zu beschleunigen, gibt es eine Kampagne samt Unterschriftenliste der Aktion Mensch und der Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und –selbsthilfe mit der Aufforderung an die Bundesregierung, die UN-Menschenrechtskonvention zu ratifizieren.

Bezüglich der Entwicklung des Persönlichen Budgets (PB) sprach der Referent eher von einer „betrüblichen” Entwicklung. Hier gelte es, die Kostendeckelung aufzuheben und endlich ein einheitliches Verfahren zur Ermittlung des Hilfebedarfs zu entwickeln (momentan gibt es über 60). Im Rahmen des PB plädierte er für eine unabhängige Beratung und für Betroffenenbeteiligung, die Budgetberatung dürfe nicht aus dem Budget selbst bezahlt werden.

=> Die Deutsche Arbeitsübersetzung der UN-Konvention (40 S.) oder eine Broschüre mit einer Zusammenfassung dieser UN-Regelungen kann im Büro des Paritätischen als pdf-Datei angefordert werden. Am 5. Mai auf einer Veranstaltung der AG Barrierefreiheit zum Thema Mobilität im Collinicenter wird die Broschüre ebenfalls ausliegen.