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Barrierefreier Haltestellenumbau in den Planken

14.04.2011 – Die AG Barrierefreiheit zeigt sich überrascht über den Einwand des Einzelhandelsverbandes zur Haltestelle Strohmarkt, die im Bericht des Mannheimer Morgen vom 22. März 2011 geäußert wird. Wir hatten bereits im Sommer letzten Jahres in einem auf Wunsch des Einzelhandelsverbandes zustande gekommenen Gespräches freundlich aber entschieden für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Strohmarkt im Interesse von mobilitätsbehinderten Menschen plädiert. Von den nunmehr seitens des Einzelhandelsverbandes vehement vorgebrachten Statements (“Die Haltestelle muss weg” etc.) konnten wir in dem Gespräch nichts vernehmen. Wir hatten sogar darauf hingewiesen und den Wunsch ausgedrückt, dass alle Beteiligten zu einer einvernehmlichen Lösung in Anbetracht der gegebenen räumlich-technischen Voraussetzungen an der Haltestelle Strohmarkt gelangen können. Eine barrierefreie Haltestelle Strohmarkt stand und steht für uns nicht zur Disposition.

Wir begründen dies damals wie heute damit, dass es im Bereich Planken viele Versorgungseinrichtungen, Arztpraxen und Einkaufsmöglichkeiten gibt, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut und barrierefrei erreichbar sein müssen. Die Nichtrealisierung einer (barrierefreien) Haltestelle Strohmarkt würde für Menschen mit Behinderungen noch weitere Wege bedeuten. Gerade Mobilitätseingeschränkte, zu denen nicht nur Rollstuhlfahrer, blinde und sehbehinderte Menschen, sondern auch Gehbehinderte, Nutzer von Rollatoren oder Personen mit Kinderwagen gehören, sind auf eine gut funktionierende öffentliche Nahverkehrsinfrastruktur angewiesen. Schließlich gehört auch der letztgenannte Personenkreis zum Einkaufspublikum und fördert den Umsatz des Einzelhandels.

Wir vertreten aufgrund der Erfahrung aus der Vergangenheit mit Blick auf die Anforderungen für barrierefreie Haltestellen folgende Standpunkte:

  • Über die gesamte Länge der Bahn (40 m) hinweg muss ein niveauloser Einstieg möglich sein.
  • Wir favorisieren Einfachhaltestellen.
  • Wenn Doppelhaltestellen eingerichtet werden, muss die Erhöhung über beide Bahnen verlaufen (negatives Gegenbeispiel: Hauptbahnhof).
  • Wir stehen keiner technischen Umsetzung entgegen, die z. B. die Einmodellierung der Haltestelle ins Gelände vorsieht (Absenkung der Gleisachse und gleichzeitige Anhebung der Fußgängerfläche über eine Rampenlösung – damit entfiele eine Kante auf der Rückseite der Haltestelle). Auch damit wäre ein ebenerdiger Ein- und Ausstieg möglich.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch daran erinnern, dass neben den Planken- Haltestellen Wasserturm, Strohmarkt und Paradeplatz auch an die barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle Rathaus gedacht war. Letzteres steht mit ganz oben auf der Wunschliste der AG Barrierefreiheit und wird sicherlich bei der (verschobenen) Fortschreibung des Nahverkehrsplanes der Stadt mit auf der Tagesordnung stehen. Wir erinnern uns noch gut an die Diskussion um die Haltestelle Marktplatz. Auch damals wurde im Vorfeld von interessierter Seite versucht, eine barrierefreie Haltestelle zu verhindern. Nachdem auch die Bundesrepublik die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat, sind wir aber sehr zuversichtlich, dass diese Zeiten der Vergangenheit angehören.

Lesen Sie hierzu auch:

Mannheimer Morgen 22. März 2011 “Streit um die dritte Haltestelle” (Komplett nur für Abonnenten und Lesern des Mannheimer Morgen)

Mannheimer Morgen 13. April 2011 “Gelungener (Ent-)Wurf”