Für ein gutes Barrierefreiheitsrecht
Die EU hat im Jahr 2019 das „Teilhabestärkungsgesetz und das Gesetz zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA)” beschlossen. Eine Vorgabe für alle Mitgliedsstaaten, die in nationale Gesetze umgesetzt werden muss. Die AGB Barrierefrei hat zu diesem Thema einen Vortrag mit Horst Frehe veranstaltet. Sein Vortrag ist unten verlinkt. Das Gesetz muss noch in dieser Legislaturperiode und somit vor den Bundestagswahlen verabschiedet werden. Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat dazu einen Vorschlag gemacht (Link siehe Textende), dem auch wir uns anschließen wollen. Österreich hat das Gesetz bereits verabschiedet und es wird überwiegend positiv gesehen.
Im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz von Österreich wird der
Geltungsbereich des Gesetzes in § 2 Absatz 2 BBGG-AT erweitert.
Der Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen für die
Öffentlichkeit muss barrierefrei sein.
Mit der Erweiterung des Anwendungsbereiches des BGG in Deutschland auf
die privatrechtlich organisierten Unternehmen und nun bei den
Assistenzhunden auf alle Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen
und unbeweglichen, enthält das BGG zunehmend auch für Private
verpflichtende Regelungen zur Barrierefreiheit.
Auch die AG Barrierefrei befürwortet ein Gesetz, das in keiner Weise hinter der österreichischen Vorlage zurück bleibt. Wie in fast allen Städten sind wir nicht in der Lage, am Protesttag der Behinderten, am 5. Mai, eine Präsenzkundgebung abzuhalten. Wir sind daher darauf angewiesen, dass diese Botschaft möglichst umfassend über das Internet verbreitet wird. Bitte beteiligt euch!
Vortrag Horst Frehe
Text zur EAA-Gesetzgebung