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Bar­rie­­re­f­­reier Umbau in der Regel zulässig

Der Bundesgerichtshof stärkt die Barrierefreiheit für Wohnungseigentümer*innen. Im Jahr 2020 wurde das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz  geändert. Wohnungseigentümer*innen mit Behinderungen können nun unter Umständen verlangen, dass die Eigentümergemeinschaft einer baulichen Veränderung zustimmt. Bedurfte es nach alter Rechtslage der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, wenn man zum Beispiel einen Aufzug einbauen wollte oder eine Rampe, um Barrierefreiheit zu schaffen, besteht nach neuer Rechtslage ein Anspruch darauf, hier zwei Entscheidungen des BGH vom 09.02.2024:

Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Barrierereduzierung