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Deutschland muss menschenrechtliche Selbstverpflichtungen in die Tat umsetzen

Wir geben hier Auszüge aus der Meldung des Deutschen Institut für Menschenrechte wieder: “…. Am 25. März 2024 hat sich der UN-Menschenrechtsrat abschließend mit der Überprüfung der Menschenrechtslage in Deutschland befasst. In der abschließenden Sitzung am 25. März 2024 begrüßte das Deutsche Institut für Menschenrechte die Annahme einer großen Anzahl an Empfehlungen und rief die Bundesregierung dazu auf, jetzt zu konkretisieren, wie sie diese Selbstverpflichtungen umsetzen will. Das Institut hob fünf Bereiche hervor, in denen es vordringlichen Handlungsbedarf sieht, und rief die Bundesregierung dazu auf, zügig einen Umsetzungsplan mit konkreten Maßnahmen vorzulegen, der sich an den Empfehlungen der UN-Vertragsausschüsse orientiert:

1. Bekämpfung von Rassismus: Die Bundesregierung ergreift in dieser Hinsicht eine Reihe von Maßnahmen. Wir sind jedoch sehr besorgt darüber, dass sie die anerkannten Konzepte des strukturellen und des institutionellen Rassismus ablehnt. Diese Probleme anzugehen, ist der Schlüssel zur wirksamen Bekämpfung von Rassismus.

2. Geschlechtsspezifische Gewalt: Wir erkennen das Engagement der Bundesregierung in dieser Hinsicht an. Vorrangig muss sie sicherstellen, dass alle Betroffenen Zugang zu Beratung und Schutz haben.

3. Wir sind zutiefst besorgt in Bezug auf inklusive Bildung. Rückschrittliche Politiken und Maßnahmen nehmen in den Bundesländern zu und die Bundesregierung hat sogar segregierte Schulen zu einem Element der inklusiven Bildung erklärt.

4. Die Bekämpfung von Armut, einschließlich von Kinderarmut, sowie von Wohnungslosigkeit und die Sicherheit von Mietverhältnissen müssen zu einer Priorität werden. Dazu gehört auch, dass arme Menschen nicht unverhältnismäßig stark von Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels betroffen sind.

5. Die Rechte von geflüchteten Menschen sind durch die in der EU und Deutschland diskutierten Pläne bedroht. Wir fordern die Regierung auf, dafür zu sorgen, dass vulnerable geflüchtete Menschen systematisch identifiziert werden, dass Asylsuchende während des Verfahrens nicht de facto inhaftiert werden und dass die Asylverfahren nicht in Drittstaaten ausgelagert werden….”

Die ganze Meldung vom 26.3.24 findet Ihr hier:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/deutschland-muss-menschenrechtliche-selbstverpflichtungen-in-die-tat-umsetzen