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Menschen mit Behinderung endlich als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkennen
Menschen mit Behinderung endlich als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkennen
Die Opfer der NS-“Euthanasie“ und Zwangssterilisationen sollen 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs endlich als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden. Am 30. Januar 2025 soll ein fraktionsübergreifender Antrag nun im Bundestag beschlossen werden – die Lebenshilfe hatte sich intensiv dafür eingesetzt, auch für einen Termin vor der Neuwahl. Dies teilte die Bundesvereinigung Lebenshilfe anlässlich des heutigen Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar mit.
Dazu erklärte Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe: „Wir sind froh, dass unsere Beharrlichkeit Erfolg hatte. Als Lebenshilfe fordern wir seit vielen Jahren, dass Menschen mit Behinderung nicht länger zu Opfern zweiter Klasse gemacht werden. Deutschland muss ganz offiziell anerkennen, dass ihr furchtbares Leid systematisch herbeigeführt wurde und sie als Gruppe dem Morden und medizinischen Missbrauch preisgegeben waren. Wir begrüßen auch, dass die ‚Euthanasie‘-Morde und Zwangsterilisationen an vielen Hundertausend Kindern, Frauen und Männern verstärkt aufgearbeitet und Verbände wie die Lebenshilfe daran beteiligt werden sollen.
Am 29. Januar werden gegen 10.30 Uhr Vertreter*innen der Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Lebenshilfe Berlin am Gedenk- und Informationsort für die Opfer der NS-„Euthanasie“-Morde in der Tiergartenstraße 4, 10785 Berlin, einen Kranz niederlegen. Dies findet im Rahmen der Gedenkveranstaltung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, statt.
Zum Hintergrund:
Von 1939 bis 1945 wurden in ganz Europa rund 300.000 kranke und behinderte Menschen umgebracht. Sie galten als „Ballastexistenzen“, als „Volksschädlinge“ und wurden als „lebensunwert“ aussortiert. Ihre Vernichtung wurde im Rahmen der T4-Aktion, benannt nach der Tötungszentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4, systematisch geplant und kaltblütig vollzogen. Davon betroffene Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung wie auch mit psychischen Erkrankungen müssten deshalb ebenso als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden wie andere Opfergruppen auch, so die Lebenshilfe.
Quelle: Kobinet vom 27. Januar 2025 – Ottmar Miles-Paul
Den kompletten Beitrag findet Ihr hier:
https://kobinet-nachrichten.org/2025/01/27/menschen-mit-behinderung-endlich-als-verfolgte-des-nazi-regimes-anerkennen/