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Offener Brief: Nein zur Einführung einer Jahreskartengebühr für Menschen mit den Merkzeichen H oder B im Mannheimer Luisenpark

Lieber Herr Schnellbach,

vielen Dank noch einmal für Ihre Teilnahme an unserem Plenum Anfang des Jahres. Vielen Dank auch für Ihre Unterstützung bei der Lösung mit dem Ausgang für Rollstuhlfahrer*innen. Wir haben jetzt festgestellt, dass Rollstuhlfahrer*innen neuerdings mit einem Euro WC Schlüssel nach 19:00 Uhr den Park durch Öffnung der Türen von innen verlassen können.

Leider können wir uns darüber nicht richtig freuen, denn mit der Erledigung dieses alten Problems hat die Parkleitung leider gleich ein neues geschaffen:

Die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e.V. protestiert entschieden gegen die Einführung der Jahreskartengebühr für Menschen mit den Merkzeichen H oder B. Diese Maßnahme stellt aus unserer Sicht einen erheblichen Rückschritt für die Inklusion und soziale Teilhabe in Mannheim dar.

Die Gebührenerhebung riskiert:

1.Räumliche Exklusion: Für viele Menschen mit Behinderung, insbesondere für einkommensschwache Haushalte, bedeuten die zusätzlichen Kosten eine reale Hürde. Weniger Parkbesuche sind die Folge, wodurch wichtige Möglichkeiten zur Naherholung, Begegnung und gesellschaftlichen Teilhabe verloren gehen.

2.Psychologische Effekte: Die Umstellung von einem kostenfreien auf ein kostenpflichtiges Angebot für eine besonders vulnerable Gruppe führt zu Stigmatisierung und dem Gefühl, weniger wert zu sein. Dies steht im Widerspruch zu den Prinzipien von Gleichstellung und Wertschätzung.

3.Widerspruch zur Inklusionspolitik: Das Mannheimer Handlungskonzept (2022) betont ausdrücklich die „selbstbestimmte Teilhabe“ aller Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben. Die neue Gebühr schafft jedoch eine zusätzliche Barriere und widerspricht damit den eigenen Zielen der Stadt Mannheim.

Wir fordern Sie daher auf, die Entscheidung zur Einführung der Gebühr für Menschen mit Merkzeichen H oder B umgehend zu korrigieren und den freien Zugang zu den Mannheimer Parks für diese Personengruppe weiterhin zu gewährleisten. Die potentiellen finanziellen Mehreinnahmen stehen in keinem Verhältnis zum gesellschaftlichen Schaden und zur Ausgrenzung, die durch diese Regelung entsteht.

Wir finden es bedauerlich, dass gerade im Jahr des 50 Jubiläums der Bundesgartenschau in beiden Parks die positive Regelung für Menschen mit Behinderungen gestrichen wurden.

Wir freuen uns auf Ihre zeitnahe Antwort.

*Mit herzlichen Grüßen*

*Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e. V.*

Mannheim, den 2. Juli 2025

„P. S. Falls eine vollständige Wiedereinführung des kostenfreien Zugangs für alle Menschen mit den Merkzeichen H oder B nicht möglich sein sollte, fordern wir zumindest eine soziale Staffelung, die finanzielle Benachteiligung berücksichtigt. Menschen mit Behinderung, die zusätzlich Transferleistungen wie Grundsicherung, Eingliederungshilfe oder Bürgergeld beziehen, oder Inhaber des Mannheim-Passes sind, sollten in jedem Fall von der Gebühr befreit werden. Gleichzeitig sollte diese soziale Komponente auch für Menschen ohne Behinderung gelten, die sich in vergleichbarer finanzieller Lage befinden, um einer doppelten Benachteiligung vorzubeugen und echte Inklusion zu fördern.“