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Neue Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Kommunen

 

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Kundgebung der AG Barrierefreiheit für mehr öffentliche und barrierefreie Toiletten am Paradeplatz

Das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentliche am 30. März folgende Meldung:

“ Im Anschluss an das Projekt „UN-BRK in den Kommunen“ veröffentlicht die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte gemeinsam mit dem Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen Handlungsempfehlungen für die Unterstützung von Kommunen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Im Mittelpunkt steht die Frage, wie kommunale Planungsprozesse gefördert und gestaltet werden müssen, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Die Kommune als Gestaltungsort für Inklusion

Ein inklusives Gemeinwesen verbessert nicht nur die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen, sondern kommt allen Menschen zugute. Kommunen haben hier die Möglichkeiten und die menschenrechtliche Verpflichtung, Bereiche wie Bildung, Wohnen oder Mobilität inklusiv zu gestalten. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen formuliert aus menschenrechtlicher Perspektive hierfür notwendige Rahmenbedingungen und staatliche Verpflichtungen, auch auf kommunaler Ebene. In vielen Kommunen in Deutschland sind bereits unterschiedliche Akteure mit Fragen der Inklusion befasst. Aber nicht nur kommunale Entscheidungsträger*innen nehmen Einfluss auf die Gelingensbedingungen von Inklusion. Auch Bund und Länder tragen Verantwortung und können die lokale Umsetzung der UN-BRK fördern. Für weitere Informationen empfehlen wir unsere FAQ unten bei „Weitere Informationen“.
Systematisches Vorgehen entscheidend für gelungene Umsetzung

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat schon 2015 in seinen Abschließenden Bemerkungen zum ersten Staatenbericht Deutschlands die Erarbeitung von Aktionsplänen zur Umsetzung der Konvention auf allen politischen Ebenen empfohlen. Im Sommer 2023 bekräftigte der Ausschuss diese Empfehlung und verwies auf die Notwendigkeit, die Planungen an den menschenrechtlichen Verpflichtungen auszurichten. Das Forschungs- und Entwicklungsprojekt „UN-BRK in den Kommunen“ hat zwischen 2022 und 2025 deutschlandweit entsprechende Planungsaktivitäten auf kommunaler Ebene untersucht und Gelingensbedingungen für erfolgreiche Planungen sowie Beispiele für gelungene Strategien identifiziert.
Handlungsmöglichkeiten bestehen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene

Die aktuelle Veröffentlichung „Die UN-Behindertenkonvention in den Kommunen umsetzen“ basiert auf den Ergebnissen des Projekts und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen für Bund, Länder, Kommunen sowie weitere Akteure wie kommunale Spitzenverbände, Selbstvertretungsorganisationen und Rehabilitationsträger. Besonders betont wird die Bedeutung koordinierter Planungsprozesse und der aktiven Beteiligung von Menschen mit Behinderungen. Nur wenn alle politischen Ebenen gemeinsam handeln, ausreichende Ressourcen bereitstellen und gute Praxis verbreiten, kann die Umsetzung der UN-BRK vor Ort nachhaltig gelingen und der Weg zu einem inklusiven Gemeinwesen weiter vorangebracht werden.“

Den ganzen Beitrag inklusive weiterer Informationen und Handlungsmöglichkeiten für Akteure in Bund, Länder und Kommunen findet ihr auf der Homepage des Institut für Menschenrechte unter:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/neue-empfehlungen-zur-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention-in-kommunen