Erneute Entscheidung zu E-Tretrollern im öffentlichen Raum
Mit großem Interesse verfolgt die AGB die Entwicklungen um einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 09. Februar 2022. Der Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen hatte beantragt, den Geschäftsbetrieb mit E-Tretrollern im „free-floating-System“ im Stadtgebiet zu untersagen. Der vollständigen Untersagung wurde nicht stattgegeben, allerdings wurden im Rahmen der Ermessensentscheidung zum Antrag Rechtsfehler entdeckt. Nun muss die Stadt Münster erneut über den Antrag entscheiden – diesmal mit einer nachvollziehbaren Ermessensentscheidung und rechtsfehlerfrei.
Zunächst wurde der Antrag seitens der Stadt mit Verweis auf vorhandene Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichts fehlen jedoch Erwägungen zur Belastbarkeit und Tragfähigkeit ebendieser Erklärungen. Teilweise fehlen konkrete Regelungen oder Absprachen im Fall von behindernd abgestellten E-Tretrollern.
Über die negativen Auswirkungen auf die Barrierefreiheit frei abgestellter E-Tretroller im öffentlichen Raum berichtete die AGB Barrierefreiheit Rhein-Neckar und andere Interessensvertreter in den letzten Jahren regelmäßig.
Ähnlich wie auf dem folgenden Bild im Bereich einer Straßen- und Schienenquerung finden sich (nicht nur) in Mannheim leider zahlreiche dieser Blockaden. Beispielsweise in verengten Gehwegbereichen, an abgesenkten Bordsteinen, mitten auf Blindenleitstreifen oder auch vor Aufzügen. Diese Art Vorfälle sind leider keine Ausnahme, sondern werden uns regelmäßig berichtet.
Durch diese drei E-Tretroller wird das gefahrlose Überqueren von Straße und Schiene zur Herausforderung. Foto: Heinrich Schaudt
In Mannheim wurde dieses Thema u.a. während der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung vom 02.12.21, TOP 8 behandelt. Anträge zur Festlegung des Gebrauchs von E-Scootern als sog. Sondernutzung sowie zum Einrichten fester Stellplätze werden zur Zeit von der Verwaltung geprüft.
Die AGB hat dies in einem entsprechenden Schreiben an die Stadtverwaltung ausdrücklich unterstützt.
Ein Rollstuhltransportrad mit Elektro-Unterstützung kann ab sofort kostenfrei in Mannheim ausgeliehen werden.
Getestet und für gut befunden! Nachdem die AG Barrierefreiheit bereits im Sommer 2021 in erste Überlegungen und Testfahrten eingebunden war, freuen wir uns nun sehr über das brandneue Rollstuhltranportrad, dass der gemeinnützige Verein LaMa-Dein Lastenvelo Mannheim e.V. („LaMa“) mithilfe einer Crowdfunding und Spendenkampagne anschaffen konnte. Ausleihstation des Rades ist das DRK Quartiersbüro in der Schwetzingerstadt, Schwetzinger Straße 130.
Patrick Hammel (v.r.), Daniel Bockmeyer, Anika Nöske und Martin Köhl. Bild: B. Kirst
Anika Nöske, ein Mitglied des seit 2017 aktiven Lastenradvereins, erläutert die Anfänge (MM, 05.01.2022):
„Für ein verlängertes Wochenende haben wir das Rad getestet, waren mit interessierten RollstuhlfahrerInnen aus Behindertenwohnheimen, Pflegeheimen sowie Familien unterwegs. Mit einem Jungen nahmen wir sogar an der Fahrraddemo Kidical Mass teil. Es war schön zu sehen, wie er den Fahrtwind und die Fahrt mitten in der radelnden Masse genoss. Die Resonanz war so positiv, dass wir beschlossen haben, über unseren Verein ein solches Rad anzuschaffen. Wir wollen es Einrichtungen als auch Privatpersonen kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung stellen.“
Besondere Vorkenntnisse oder körperliche Vorausstzungen zur Benutzung sind dank Elektromotor nicht nötig, nach einer kurzen Einweisung zur Sicherung von Rollstuhl und PassagierIn sowie zur Fahrweise des Rades kann der gemeinsame Ausflug auch schon losgehen. Bei manuellen Stühlen mit leichten elektrischen Zusatzantrieben (e-fix etc.) ist eine vorherige Abklärung allerdings besonders wichtig. „NutzerInnen von manuellen Rollstühlen bietet das Rad eine andere Form der Mobilität und ist eine schöne Möglichkeit, gemeinsam etwas zu unternehmen.“, meint unser Geschäftsführer Martin Köhl.
Interesse? Um das Rollstuhltransportrad Billie zu nutzen, ist eine seperate Einweisung (ca. 1 Stunde) erforderlich. Die nächsten Termine hierzu finden Sie auf www.lastenvelomannheim.de (Reservieren -> #Billie)
Im Anschluss können Privatpersonen tageweise oder übers Wochenende buchen, Einrichtungen können das Rad auch wochenweise ausleihen.
Zum Tod von Hans-Joachim Weinmann (1944-2021)
Hans-Joachim Weinmann, Foto: Thomas Troester
Mit großer Betroffenheit nimmt die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e.V. Abschied von unserem langjährigen Mitstreiter Hans-Joachim Weinmann, der am 08. November 2021 verstorben ist.
Hans-Joachim Weinmann, seit 2014 auch ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Stadt Ludwigshafen, ist Barrierefreiheit stets ein Herzensanliegen gewesen. Bis zuletzt sorgte er mit seiner aufrichtig-ehrlichen Art für einen konstanten Austausch der beiden Nachbarstädte und setzte sich auch überregional für die Belange von Menschen mit Behinderung ein. Besonders wichtig waren ihm dabei Möglichkeiten zur selbstständigen, barrierefreien Mobilität – in Ludwigshafen ebenso wie in der Metropolregion.
Bei den monatlichen Plenumsversammlungen unserer Arbeitsgemeinschaft war Hans-Joachim Weinmann ein gerngesehener Gast, viele von uns haben ihn hier kennengelernt. An der letzten Sitzung im Jahr 2021, die am Montag, den 13.12. stattgefunden hat, konnte er nun leider nicht mehr teilnehmen.
Vorstand, Sprecherkreis und PlenumsteilnehmerInnen werden ihn als Fachmann wie auch als Mensch vermissen. Wir werden ihn in guter Erinnerung behalten.
Wenn Menschen mit Behinderungen während eines stationären Krankenhausaufenthaltes auf Unterstützung durch vertraute Bezugspersonen angewiesen sind, werden dadurch entstehende Kosten in Zukunft übernommen. Der Bundesrat hat diesem Gesetzesvorschlag nun Ende letzter Woche am 17.09.21 zugestimmt.
Das Gesetz ist noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet, die Regelungen treten erst ein Jahr nach Verkündung in Kraft.
Weitere Informationen dazu auf der Seite unseres Dachverbandes und des Behindertenbeauftragten des Bundes:
Auf dem Gelände der Bundesgartenschau 2023 kehrt Leben ein. Im Rahmen des Spinelli-Fests am 12. September 2021 wurde eine Baustelle kurzerhand zum Festplatz. Auch wenn Barrierefreiheit unter diesen Umständen schwer herzustellen ist – Schotter und Wiese, Kabelbrücken sowie schwierige Beschilderung wurden desöfteren zum Hindernis – hatte die AGB hier einen Stand besetzt. Als Angebot zum gegenseititigen Kennenlernen sind viele Interessierte, aber auch Mitwirkende erstmalig auf unsere Arbeit aufmerksam geworden.
Bei strahlendem Spätsommerwetter kamen wir ins Gespräch mit ganz unterschiedlichen vorbeischlendernden (oder rollenden) Gästen. Einmal mehr durften wir feststellen, wie wichtig es ist, persönlich als Ansprechpartner und Experte in eigener Sache zur Verfügung zu stehen.
Diese Besucher aus fernen Galaxien wissen es bereits: Barrierefreier Nahverkehr ist die Zukunft!