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UN-Behinderten-rechtskonvention
Lautstark für mehr öffentliche und barrierefreie Toiletten

Kundgebung auf dem Mannheimer Paradeplatz für mehr öffentliche und barrierefreie Toiletten. Foto: Bernd Kittendorf
Toll war sie die Kundgebung der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit für mehr öffentliche und barrierefreie Toiletten in Mannheim. Aktuell haben circa 1300 Menschen die Petition gezeichnet, in dem der Mannheimer Gemeinderat aufgefordert wird, sein 2023 beschlossenes Toilettenkonzept mit Haushaltsmitteln auszustatten und diese Toiletten endlich zu bauen. „Die Nichtumsetzung mit Begründung auf die prekäre Haushaltslage ist nicht haltbar. Der Mannheimer Haushalt ist hunderte Millionen Euro schwer. Es ist eher eine Frage der Priorisierung von notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung von elementaren Menschenrechten. Ausreichende Versorgung mit Toiletten und Trinkwasser halten wir in einer lebenswerten Stadt für dringend geboten. Nicht nur die Kommune ist hier in der Verantwortung – auch die Privatwirtschaft hat durch die Schaffung ausreichender und barrierefreier Infrastruktur für die Gewährleistung elementarer Bürgerrechte zu sorgen“ fordert Elke Campioni zweite Vorsitzende des Trägers öffentlicher Belange.
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So inklusiv sind deutsche Kommunen: Bundesweites Forschungsprojekt zeigt Hürden und Erfolgsfaktoren
Kommunen, die ausreichend barrierefreie Wohnungen bereitstellen, deren Ämter und Schulen für Menschen mit und ohne Behinderungen sowie jeden Alters gleichermaßen zugänglich sind und in denen flexible Unterstützungsdienste ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen: Laut UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) müsste das in Deutschland überall der Fall sein. Seit 2009 ist die Konvention hierzulande geltendes Recht. Doch die Realität sieht vielerorts anders aus.
Wie setzen deutsche Kommunen die UN-BRK tatsächlich um, wie gelingt Inklusion vor Ort und zu welchen Maßnahmen sind Kommunen rechtlich verpflichtet? Diese Fragen untersucht das Forschungsprojekt „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen” des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Universität Siegen, dessen finale Untersuchungsergebnisse veröffentlicht wurden.
„Ob Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, entscheidet sich maßgeblich auf kommunaler Ebene. Kommunen haben die Möglichkeiten und die menschenrechtliche Verpflichtung, Bereiche wie Bildung, Wohnen oder Mobilität inklusiv zu gestalten. Dass dies mit guter Planung und mit dem nötigen politischen Willen gelingen kann, hat unser Forschungsprojekt eindrucksvoll gezeigt“, so Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechts-konvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
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Offener Brief: Nein zur Einführung einer Jahreskartengebühr für Menschen mit den Merkzeichen H oder B im Mannheimer Luisenpark
Lieber Herr Schnellbach,
vielen Dank noch einmal für Ihre Teilnahme an unserem Plenum Anfang des Jahres. Vielen Dank auch für Ihre Unterstützung bei der Lösung mit dem Ausgang für Rollstuhlfahrer*innen. Wir haben jetzt festgestellt, dass Rollstuhlfahrer*innen neuerdings mit einem Euro WC Schlüssel nach 19:00 Uhr den Park durch Öffnung der Türen von innen verlassen können.
Leider können wir uns darüber nicht richtig freuen, denn mit der Erledigung dieses alten Problems hat die Parkleitung leider gleich ein neues geschaffen:
Die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e.V. protestiert entschieden gegen die Einführung der Jahreskartengebühr für Menschen mit den Merkzeichen H oder B. Diese Maßnahme stellt aus unserer Sicht einen erheblichen Rückschritt für die Inklusion und soziale Teilhabe in Mannheim dar.
Die Gebührenerhebung riskiert:
1.Räumliche Exklusion: Für viele Menschen mit Behinderung, insbesondere für einkommensschwache Haushalte, bedeuten die zusätzlichen Kosten eine reale Hürde. Weniger Parkbesuche sind die Folge, wodurch wichtige Möglichkeiten zur Naherholung, Begegnung und gesellschaftlichen Teilhabe verloren gehen.
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Zum Nachhören: Lesung – Behindertenrechte in die Verfassung!

Blick in die Veranstaltung“ Behindertenrechte in die Verfassung!“ mit dem Aktivisten Hans Günter Heiden im Stadthaus N1 am 29. April 2025
Im Rahmen unserer Veranstaltung zum europaweiten Protesttag für „Gleichstellung und gegen Diskriminierung“ der Behindertenbewegung am 5. Mai hat der Aktivist und Autor Hans Günter Heiden sein Buch „Behindertenrechte in die Verfassung!“ in Mannheim vorgestellt. Der Untertitel des Vortrages lautet: Der Kampf um die Grundgesetzergänzung 1990-1994. Auf der Veranstaltung im Mannheimer Stadthaus N1 am 29. April berichtete Heiden, dass die Ergänzung des Grundgesetzes in Artikel 3 um den Satz »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden« Anfang der 1990er Jahre hart umstritten war. Mit dem Argument, das Grundgesetz dürfe nicht zum »Warenhauskatalog« verkommen, wurde die Forderung der Behindertenbewegung von der Regierung abgelehnt.
Wir danken der bermuda.funk Redaktion „Einfach reden!“ und Hans Günter Heiden, für die Aufzeichnung des Beitrages und der Möglichkeit diesen hier zu verlinken. Der komplette Beitrag von Hans Günter Heiden ist hier auf dem Audioportal der freien Radios zu Nachhören bereitgestellt:
https://www.freie-radios.net/135962
Menschenrechtsinstitut fordert von der nächsten Bundesregierung eine aktive Politik für Menschen mit Behinderungen
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert in einer Pressemitteilung die Parteien auf, bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen konkrete Schritte und Maßnahmen zu vereinbaren, die die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern. Dazu zählen gesetzliche Reformen, um den öffentlichen Raum barrierefreier zu gestalten, eine Strategie, um Menschen mit Behinderungen besser vor Gewalt zu schützen, und eine grundlegende Reform des Systems der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
„In nahezu allen Lebensbereichen bleiben Menschen mit Behinderungen bis heute benachteiligt. Wir brauchen in der nächsten Legislaturperiode eine starke Sozialpolitik, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt. Die neue Bundesregierung muss sich uneingeschränkt zum Prinzip der Inklusion und zur Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen bekennen.
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