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UN-Behinderten-rechtskonvention
Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen
Internationaler Tag der Menschenrechte Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Bochumer Zentrum für Disability Studies fordern anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen.
„Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland können viele Menschen mit Behinderungen immer noch nicht selbst entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Laut UN-Konvention haben sie zwar das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen und selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Faktisch werden aber insbesondere für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen kaum Alternativen zu stationären Wohnformen angeboten“, sagt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Deshalb hat sich die Zahl der Menschen, die in Sondereinrichtungen leben, in den letzten 15 Jahren nicht verringert. Heute lebt immer noch knapp die Hälfte der Menschen, die Eingliederungshilfe beziehen, in institutionalisierten Wohneinrichtungen.
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Vortrag von Prof. Dr. Sigrid Arnade zur UN-Behindertenrechtskonvention
Auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e. V. hat Frau Prof. Dr. Arnade am 7. Mai in der Mannheimer Abendakademie über den Stand der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland referiert. Titel der Veranstaltung war „UN-Behindertenrechtskonvention: Papiertiger oder Chance für Inklusion in Mannheim?“. Frau Arnade hat herausgearbeitet, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen in den letzten 15 Jahre zwar deutlicher ins öffentliche Bewusstsein gerückt sind, aber noch große Schritte benötigt werden, um einen grundlegenden Wandel hin zu einer inklusiven Gesellschaft zu verwirklichen. Bislang mangelt es jedoch an der notwendigen Entschlossenheit von Politik, Verwaltung und den Anbietern sozialer Dienstleistungen, diese Herausforderung systematisch anzugehen.
In diesem Zusammenhang ist eine Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes von größter Wichtigkeit für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, denn hier müssen auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.
Frau Arnade stellt uns hier den Vortrag als PDF-Dokument zur Verfügung. Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung. Auf der Seite von “Freie Radios Net” kann der Veranstaltungsbeitrag auch hier nachgehört werden. Einen herzlichen Dank geht auch an die bermuda.funk Redaktion “Einfach reden!”, die den Beitrag mit Einverständnis von Frau Arnade mitschneiden konnte und uns hier zur Verfügung gestellt hat.