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Aktuelles


stadtmobil Carsharing: Neue Autos für Rollstuhltransport

Volker Durchholz und Dali Tadic von stadtmobil mit den neuen Fahrzeugen

stadtmobil Rhein-Neckar, der regionale Carsharing-Anbieter, bietet seit Februar behindertengerecht ausgestattete Passiv-Fahrzeuge für den Transport von Menschen im Rollstuhl im Carsharing an.  “Wir haben es geschafft, mit vereinten Kräften ein barrierefreies Angebot zu schaffen, das aus unserer Sicht eine Lücke in der Region füllt,” sagt stadtmobil-Vorstand Miriam Caroli. “Darüber freuen wir uns sehr.”

Die drei Fahrzeuge stehen in Mannheim und Heidelberg für Carsharing-Kund:innen zur Verfügung und können wie gewohnt per App reserviert werden. Eine Bedienungsanleitung für die fachgerechte Rollstuhlverladung finden die Kund:innen im Fahrzeug: Kofferraumklappe öffnen, Hebel für die Rampe nach unten drücken und herunterklappen, Fahrzeug vorbereiten (z.B. die Gurte aus der Halterung entfernen und den Schalter für die elektrischen Gurte aktivieren), Gurte am Rollstuhl befestigen und den Rollstuhl ins Fahrzeug schieben, hintere Gurte befestigen und überprüfen, Gurtsystem vorschriftsmäßig anlegen und das Fahrzeug verschließen. Dabei immer prüfen, ob die Klappe korrekt eingerastet ist. Ein Video beschreibt die Arbeitsabläufe im Einzelnen. Es ist wichtig, dass sich die Kund:innen im Vorfeld mit der Materie befassen.

Die Autos stehen in Heidelberg an den Carsharing-Stationen Hebelstraße und Arbeitsagentur (Weststadt); in Mannheim an der Station Trafohaus (Schwetzingerstadt). Weitere Informationen zu stadtmobil erhalten Sie unter www.stadtmobil.de und telefonisch unter 0621 – 12 85 55 85.

 

 


Markt der Vielfalt – Aktionstag gegen Rassismus

Plakat zum Aktionstag gegen Rassismus am 16. März in Mannheim

Das Bündnis „Mannheim gegen Rechts“ organisiert zum Auftakt seiner Kampagne „Nie wieder ist jetzt! – Wählt demokratisch!“ am Samstag, den 16. März 2024 den „Markt der Vielfalt“. Hierzu werden 22 Organisationen und Gruppen von 11 bis 14 Uhr in der  Mannheimer Innenstadt und im Jungbusch Aktionsstände durchführen.
Das gemeinsame Ziel wird an den Infoständen sichtbar gemacht durch Plakate mit den Slogens „ Mannheim: Wir kommen seit 1607 von überall her! – Demokratie und Vielfalt verteidigen! – Demokratisch wählen!“. Neben der Präsentation der einzelnen Gruppen für ihre jeweiligen Ziele wird ein gemeinsamer Flyer verteilt, der zum Wählen gehen und zum Wählen demokratischer Parteien aufruft. Damit möchte das Bündnis „Mannheim gegen  Rechts“ mit vielen Menschen zum Auftakt der Kampagne ins Gespräch kommen.

Im Anschluss an die Infostände findet um 15 Uhr eine gemeinsame Demonstration vom Paradeplatz zum Alten Messplatz statt. Zuvor startet aus dem Jungbusch zwischen 14 und 15 Uhr ein Demostrationszug zum Treffpunkt Paradeplatz. Die Demonstration findet im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus mit dem diesjährigen Motto „Menschenrechte für alle“ statt.

Mehr Informationen findet ihr hier auf der Homepage:

https://mannheim-gegen-rechts.de/markt-der-vielfalt-auftakt-der-kampagne-nie-wieder-ist-jetzt-waehlt-demokratisch


Veranstaltung „Frau. Behindert. Arbeit?“

Plakat zur Veranstaltung "Frau, Behindert, Arbeit?" von BiBez e. V. Heidelberg am 7. März 2024 zumAm Donnerstag den 7. März, veranstaltet BiBeZ e.V. in Heidelberg eine  Podiumsdiskussion zum internationalen Frauentag. Das Thema der Veranstaltung ist: „Frau. Behindert. Arbeit?“.
Als Frau mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt zu gelangen, ist oft nicht leicht. Oder doch? Welche unterschiedlichen Erfahrungen es zu diesem Thema gibt, dem gehen der BiBeZ e.V. gemeinsam mit Vertreter:innen der Stadt Heidelberg auf den Grund. Auf dem Podium werden verschiedene Expert:innen Rede und Antwort stehen. Im Anschluss wird es Raum für Diskussion geben.

Die Veranstaltung beginnt um 19:00 Uhr und findet im
Kulturhaus Karlstorbahnhof e.V. statt.
Anschritft: Marlene-Dietrich-Platz 3, 69126 Heidelberg
Der Veranstaltungsraum “Club K”  ist barrierearm zugänglich. Einlass ist ab 18:00 Uhr.

Weitere Informationen über BiBeZ e. V. findet Ihr hier:

https://www.bibez.de/


Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. lädt zu einer Online-Umfrage ein

Eine Umfrage zur Entlastung von Familien mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung in Baden-Württemberg 2024

Familien mit schweren Behinderungen leisten täglich Pflege- und Betreuungsarbeit, oft über ihre Belastungsgrenze hinaus und das über viele Jahre. Dringend benötigte stationäre Entlastungsangebote gibt es nicht (mehr) oder kaum. Zum Jahresende 2023 haben weitere stationäre Kurzzeiteinrichtungen ihr Angebot für minderjährige Kinder und Jugendliche mit Behinderungen geschlossen.

Um ein aktuelles Stimmungsbild über die Art und den Umfang des Entlastungsbedarfs der Familien zu erhalten, hat der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Verein Rückenwind und der Landesstelle Baden-Württemberg (Wegbegleiter für Familien mit einem schwer kranken Kind) am Hospiz Stuttgart gemeinsam eine Online-Umfrage zur Entlastung von Familien mit einem Kind mit Behinderung erstellt.

Ihre Antworten helfen uns, herauszufinden, ob, wo und welche Lücken es bei der Entlastung von Familien mit einem Kind mit Behinderung in Baden-Württemberg gibt. Wir wollen die Ergebnisse der Umfrage nutzen als Basis für einen Austausch mit den Stadt- und Landkreisen. Diese sind als Träger der Eingliederungshilfe zuständig, ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Bitte untertützen Sie die Online-Umfrage bis zum 8. April 2024!
Die Umfrage ist anonym.

Hier kommen Sie zu der Umfrage:

https://www.umfrageonline.com/c/hbi3zygq

 


Bar­rie­­re­f­­reier Umbau in der Regel zulässig

Der Bundesgerichtshof stärkt die Barrierefreiheit für Wohnungseigentümer*innen. Im Jahr 2020 wurde das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz  geändert. Wohnungseigentümer*innen mit Behinderungen können nun unter Umständen verlangen, dass die Eigentümergemeinschaft einer baulichen Veränderung zustimmt. Bedurfte es nach alter Rechtslage der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, wenn man zum Beispiel einen Aufzug einbauen wollte oder eine Rampe, um Barrierefreiheit zu schaffen, besteht nach neuer Rechtslage ein Anspruch darauf, hier zwei Entscheidungen des BGH vom 09.02.2024:

Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Barrierereduzierung