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Erklärung des 1. Mannheimer Behindertenkongresses vom 3.12.2010

03.12.2010 – Einstimmig wurde auf dem Behindertenkongress nachfolgende Erklärung verabschiedet:

Erklärung des 1. Mannheimer Behindertenkongresses vom 3.12.2010

Der Deutsche Bundestag beschließt zur Stunde, heute am Welttag der Behinderten, die Absenkung der Grundsicherung für Menschen mit Behinderungen, die im Haushalt ihrer Eltern leben. Der ohnehin karge Betrag von 359,- € wird um 68,- € auf 291,- € gekürzt.

Damit errichtet die Mehrheit im Bundestag zusätzliche Barrieren für Menschen mit Behinderungen. Das Bekenntnis zur UN-Behindertenrechtskonvention wird zur Sonntagsrede deklassiert.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kongresses “Mannheim – die behindertenfreundliche Stadt” fordern schon heute die Rücknahme dieser behindertenfeindlichen Hartz-IV-“Reform”.


Die AG Barrierefreiheit auf dem Behindertenkongress

14.11.2010 – Der Mannheimer Gemeinderat möchte wissen, wie es um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in dieser Stadt steht. Er beschloss die Veranstaltung eines Kongresses im Dezember 2010: “Mannheim – die behindertenfreundliche Stadt”. Die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit verfügt über knapp 10 Jahre lokale Erfahrungen mit dem Thema.

Wer könnte besser zu dieser Frage Stellung nehmen, als behinderte Menschen selbst? Sie sind Experten in eigener Sache. “Nichts über uns ohne uns”, lautet das Motto. Je mehr Behinderte sich beim Kongress einbringen, desto aussagefähiger das Ergebnis. Die Veranstaltung hat eine Chance auf Erfolg, wenn sie die Anliegen bündelt und eine Aktionsplan verabschiedet. Gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung sind das Ziel. Nicht mehr Papier, sondern handfeste Veränderung in der Realität sind der Maßstab.

Wie lebt es sich in der Quadratestadt? Welche Angebote können uneingeschränkt genutzt werden; wo tun sich Hindernisse auf? Die UN-Behindertenkonvention liefert einen zeitgemäßen Maßstab für Ziele und Bewertungen. Der Behindertenbeauftragte der Stadt Mannheim Klaus Dollmann zeichnet verantwortlich für den Ablauf der Tagung.

Auf dem Behindertenkongress wird es fünf Workshops zu folgenden Themenbereichen geben:

Workshop 1 “Chancengleichheit bei Arbeit und Beschäftigung”

Menschen mit Behinderung wollen den Mannheimer Arbeitsmarkt uneingeschränkt nutzen. Berufstätig sein zu können spielt für viele Menschen eine große Rolle bei der Lebensgestaltung – ökonomisch wie sozial. Wer sind die großen Arbeitgeber der Stadt? Wie können sie motiviert werden, mehr Arbeitsplätze für Behinderte zu schaffen? Welche Rolle könnten dabei die Schwerbehinderten-Vertrauensleute spielen? Wie hoch ist die Arbeitslosigkeit unter schwerbehinderten Menschen?

Workshop 2 “Schaffung behindertenfreundlicher Wohnungen”

Bezahlbarer barrierefreier Wohnraum ist rar, auch in Mannheim. Welche Angebote könnten behinderten Menschen individuell weiterhelfen? Unabhängige Wohnberatung wäre ein Stichwort. Eine öffentliche Datenbank mit dem aktuell verfügbaren Angebot ein anders. Auf übergreifender Ebene sind die großen Bauträger bzw. Wohnungsbau-Unternehmen in der Pflicht. Sie künftig stärker einzubinden erscheint unverzichtbar.

Workshop 3 “Bildung von Anfang an für ALLE!”

Bildung findet hauptsächlich in Schule, Ausbildung und Studium statt. Wie sieht die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Regelangebot aus?

Zunächst zur Förderschule. 77 Prozent der Förderschüler bleiben ohne Hauptschulabschluss. Nur wenige von ihnen schaffen den Sprung zurück auf eine allgemeine Schule. Je länger ein Schüler eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen besucht, desto ungünstiger entwickeln sich seine Leistungen. Das meint die Bertelsmann-Stiftung in ihrer jüngsten Studie.

Gemeinsames Lernen hat Vorteile für beide Seiten. Dazu müssen sich die Regeleinrichtungen uneingeschränkt öffnen. Wo zwischen Start und Ziel befindet sich die Stadt Mannheim. Wieviele Regelschulen sind zugänglich? Gibt es ausreichend Personal? Reicht die Ausstattung? Wo hakt es?

Workshop 4 “Freizeit und Kultur”

Alle Veranstaltungsstätten in Mannheim müssen ausreichend Plätze zu bezahlbaren Preisen anbieten.

Workshop 5 “Barrierefreiheit als Gestaltungsprinzip”

Wie sieht die Zwischenbilanz aus? Was wurde erreicht, was wurde versäumt? Wie kann sichergestellt werden, daß bei künftigen Bauvorhaben die Frage der Barrierefreiheit standardmäßig Berücksichtigung findet? Wie können Behörden, Architekten und Stadtplaner besser eingebunden werden?


AG Barrierefreiheit wendet sich an den neuen Gestaltungsbeirat der Stadt

14.10.2010 – Der neu gegründete Gestaltungsbeirat der Stadt Mannheim hat laut Geschäftsordnung die Aufgabe, als unabhängiges Sachverständigengremium u. a. den Oberbürgermeister und den Gemeinderat zu unterstützen und Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu überprüfen und ihre Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild zu beurteilen.
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Stellungnahme zur Stadtbahn Nord

17.08.2010 – Die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e.V. (AGB) vertritt die Interessen Mobilitätsbehinderter, unter anderem sehbehinderter, blinder, hörgeschädigter, gehbehinderter und älterer Menschen sowie von Rollstuhlnutzer/innen.

Die AGB begrüßt den geplanten Ausbau des Straßenbahn-Streckennetzes in Neckarstadt, Käfertal, Waldhof und Gartenstadt. Die Leistungsfähigkeit des ÖPNV-Netzes insgesamt wird damit gestärkt.

Auch der Einrichtung von 13 zusätzlichen barrierefreien Haltestellen stehen wir positiv gegenüber.

Linienführung und Haltestellen sollten so gewählt werden, dass möglichst viele Menschen vom neuen Angebot profitieren. Die Einstiegspunkte müssen auf kurzem Wege erreichbar sein.

Allgemein bevorzugen wir Straßenbahnen gegenüber Bussen. Grund: Niederflurbahnen bieten in Verbindung mit Hochbahnsteigen mobilitätsbehinderten Menschen einen niveaugleichen Einstieg ohne fremde Hilfe.

Der Bau der Stadtbahn Nord wird überwiegend vom Steuerzahler finanziert. Sie muss daher von allen Bürger/innen genutzt werden können. Eine durchgängige Barrierefreiheit ist in diesem Zusammenhang unverzichtbar

Der öffentliche Nahverkehr und seine Weiterentwicklung ist eine Angelegenheit aller Mannheimer Bürger/innen. Jede/r, der am Netz lebt, ist betroffen. Zukunftsprojekte können deshalb nur zusammen entschieden werden.


Bei Neuanschaffung von Fahrzeugen barrierefreie Standards im ÖPNV berücksichtigen

07.06.2010 – Die AG Barrierefreiheit hat zusammen mit anderen Behindertenverbänden ein Anforderungsprofil für barrierefreie Fahrzeuge formuliert und dieses Dokument dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) zur Verfügung gestellt.

Damit soll erreicht werden, dass die Gemeinden und die Verkehrsträger in der Metropolregion in Zukunft bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen darauf achten, dass die Interessen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird gefordert, dass die AG Barrierefreiheit und bestehende Behindertenverbände vor Ort rechtzeitig in das Ausschreibungsprozedere mit einbezogen werden.

Das Anforderungsprofil steht hier zum Download bereit (PDF, 27KB)