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Hält das Bundesteilhabegesetzwas es verspricht?

Horst Frehe24.03.2016 -Was muss im neuen Bundesteilhabegesetz stehen? Es muss der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen. Die Persönliche Unterstützung und Assistenz muss als umfassender Anspruch bedarfsdeckend und bundeseinheitlich überall verankert werden. Ein neues Bundesteilhabegeld muss als Nachteilsausgleich geschaffen werden. Es darf nicht auf Einkommen und Vermögen angerechnet werden. Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung sind von Anfang an inklusiv und aus einer Hand zu erbringen. Barrieren auf dem Weg aus Sondereinrichtungen in das normale gesellschaftliche Leben für Menschen mit Behinderung müssen beseitigt werden. Unabhängige Beratungen und barrierefreie Informationen müssen für alle Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt werden.
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