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Für ein gutes Barrierefreiheitsrecht

Die EU hat im Jahr 2019 das „Teilhabestärkungsgesetz und das Gesetz zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA)” beschlossen. Eine Vorgabe für alle Mitgliedsstaaten, die in nationale Gesetze umgesetzt werden muss. Die AGB Barrierefrei hat zu diesem Thema einen Vortrag mit Horst Frehe veranstaltet. Sein Vortrag ist unten verlinkt. Das Gesetz muss noch in dieser Legislaturperiode und somit vor den Bundestagswahlen verabschiedet werden.  Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat dazu einen Vorschlag gemacht (Link siehe Textende), dem auch wir uns anschließen wollen. Österreich hat das Gesetz bereits verabschiedet und es wird überwiegend positiv gesehen.

Im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz von Österreich wird der
Geltungsbereich des Gesetzes in § 2 Absatz 2 BBGG-AT erweitert.

Der Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen für die
Öffentlichkeit muss barrierefrei sein.

Mit der Erweiterung des Anwendungsbereiches des BGG in Deutschland auf
die privatrechtlich organisierten Unternehmen und nun bei den
Assistenzhunden auf alle Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen
und unbeweglichen, enthält das BGG zunehmend auch für Private
verpflichtende Regelungen zur Barrierefreiheit.

Auch die AG Barrierefrei befürwortet ein Gesetz, das in keiner Weise hinter der österreichischen Vorlage zurück bleibt. Wie in fast allen Städten sind wir nicht in der Lage, am Protesttag der Behinderten, am 5. Mai, eine Präsenzkundgebung abzuhalten. Wir sind daher darauf angewiesen, dass diese Botschaft möglichst umfassend über das Internet verbreitet wird. Bitte beteiligt euch!

Vortrag Horst Frehe

Text zur EAA-Gesetzgebung

 


Neue Telefonnummer der Mobilitätszentrale der DB

Wer in Deutschland mit Behinderung Bahn fahren möchte, sollte lieber nicht zu spontaner Laune sein: Schlechte Infrastruktur, kein Personal oder falsche Fahrzeuge können solchen Unternehmungen auch 2021 noch ein jähes Ende setzen. Abhilfe schafft hier eine Anmeldung (bis spätestens 20 Uhr des Vortages) bei der Mobilitätszentrale der DB (MSZ). Diese ist online und seit April 2021 auch unter folgender neuen Telefonnummer erreichbar.

030 65212888

Gerade Menschen im Rollstuhl haben immer mal wieder Kontakt mit der MSZ, z.B. damit ein Zug mit nicht ebenerdigem Einstieg überhaupt betreten werden kann. Ob eine neue Nummer allein lange Wartezeiten in der Telefon-Warteschleife, nicht verfügbare Rollstuhlplätze oder plötzliche Planänderungen wegen unterschrittener Mindestumsteigezeit verhindert, darf allerdings dennoch bezweifelt werden. Aber immerhin: Die neue Nummer ist zum Festnetztarif erreichbar – nicht wie früher zu 14 ct/min oder seit 2013 zu 20 ct/Anruf.

Wer mit Festnetz-Flatrate telefoniert, wird sich also in Zukunft zumindest nicht mehr über hohe Telefonkosten wundern müssen.

(Geschäftsstelle)


Volkshaus Neckarau

Im Zuge der Sanierung des Volkshauses Neckarau wurden neue Toiletten in Betrieb genommen – darunter auch eine barrierefreie Toilette. Die AGB wurde hierfür während der Bauphase um Anregungen bez. der Barrierefreiheit gebeten.

Fotos lassen vermuten, dass hier vieles richtig gemacht wurde. Auch sind wir natürlich gespannt auf Rückmeldungen und Erfahrungswerte. Die GBG als Eigentümerin des Gebäudes hat sich hier wie an anderen Orten als wichtiger und zuverlässiger Partner der AGB erwiesen. Dafür an dieser Stelle Dankeschön.

Eingang zu den neuen Toiletten des Volkshauses Neckarau

Innenansicht Barrierefreies WC