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Haltestelle Fernmeldeturm

Unser Team mit Mitarbeitern der RNV

Unser Team mit Mitarbeitern der RNV

Die Haltestelle Fernmeldeturm ist bislang weder für Bus noch Straßenbahn barrierefrei zugänglich. Im Vorfeld der Buga findet nun eine Sanierung statt, die allerdings nur als Provisorium zu sehen ist. Geplant ist eine acht Meter lange, zur Straßenbahn hin ebene Zustiegsfläche, die über eine fünf Meter lange Rampe zu erreichen ist. Für den Zustieg zum Bus ist eine zwölf Meter lange erhöhte Fläche vorgesehen.

Hier soll die Rampe für den Zugang in die Straßenbahn entstehen

Hier soll ein Podest für den niveaugleichen Zugang in die Straßenbahn entstehen

... und hier für den Bus

… und hier für den Bus

Wermutstropfen: Es sind noch alte Straßenbahnen im Betrieb, die auch unter diesen Umständen keinen stufenlosen oder gar vollständig barrierefreien Zustieg erlauben. Weiterhin war bisher kein taktiles System für Sehbehinderte vorgesehen. Sowohl Vertreter der AGB als auch des Badischen Blindenvereins sehen dieses aber als unverzichtbar an.

Dazu die RNV:

Ein taktiles System ausschließlich im Bereich der Podeste erscheint allerdings nicht sinnvoll, da im kompletten Umfeld der Haltestelle keinerlei taktilen Leitelemente vorhanden sind. Die rnv wird im Zuge des vollständigen barrierefreien Haltestellenausbaus auch eine taktil erfassbare Führung und entsprechende Leitelemente so einplanen, dass eine barrierefreie Wegeführung bis zu den Gehwegbereichen gegeben sein wird.

An dieser Stelle war zu erfahren, dass der Nahverkehrsplan der Stadt Mannheim einen barrierefreien Ausbau aller derzeit noch  nicht barrierefreien Straßenbahnhaltestellen vorsieht. Der Ausbau wird nach einem Stufenkonzept erfolgen, welches neben der Linienanzahl, dem Fahrgastaufkommen und den Umbaukosten insbesondere auch die in der Umgebung liegenden Geschäfte und Einrichtungen berücksichtigt. Die ersten 3 Stufen dieses Konzepts sollen aus heutiger Sicht bis 2035 abgeschlossen sein.

Wir von der AGB machen uns für eine schnellere Umsetzung stark.


Erneute Entscheidung zu E-Tretrollern im öffentlichen Raum

Mit großem Interesse verfolgt die AGB die Entwicklungen um einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 09. Februar 2022. Der Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen hatte beantragt, den Geschäftsbetrieb mit E-Tretrollern im „free-floating-System“ im Stadtgebiet zu untersagen. Der vollständigen Untersagung wurde nicht stattgegeben, allerdings wurden im Rahmen der Ermessensentscheidung zum Antrag Rechtsfehler entdeckt. Nun muss die Stadt Münster erneut über den Antrag entscheiden – diesmal mit einer nachvollziehbaren Ermessensentscheidung und rechtsfehlerfrei.

Zunächst wurde der Antrag seitens der Stadt mit Verweis auf vorhandene Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichts fehlen jedoch Erwägungen zur Belastbarkeit und Tragfähigkeit ebendieser Erklärungen. Teilweise fehlen konkrete Regelungen oder Absprachen im Fall von behindernd abgestellten E-Tretrollern.

Über die negativen Auswirkungen auf die Barrierefreiheit frei abgestellter E-Tretroller im öffentlichen Raum berichtete die AGB Barrierefreiheit Rhein-Neckar und andere Interessensvertreter in den letzten Jahren regelmäßig.

Ähnlich wie auf dem folgenden Bild im Bereich einer Straßen- und Schienenquerung finden sich (nicht nur) in Mannheim leider zahlreiche dieser Blockaden. Beispielsweise in verengten Gehwegbereichen, an abgesenkten Bordsteinen, mitten auf Blindenleitstreifen oder auch vor Aufzügen. Diese Art Vorfälle sind leider keine Ausnahme, sondern werden uns regelmäßig berichtet.

3 geparkte E-Tretroller stehen im Gehbereich einer Straßen- und Schienenquerung. Der Zugang zur rnv-Haltestelle ist blockiert.
Durch diese drei E-Tretroller wird das gefahrlose Überqueren von Straße und Schiene zur Herausforderung. Foto: Heinrich Schaudt

In Mannheim wurde dieses Thema u.a. während der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung vom 02.12.21, TOP 8 behandelt. Anträge zur Festlegung des Gebrauchs von E-Scootern als sog. Sondernutzung sowie zum Einrichten fester Stellplätze werden zur Zeit von der Verwaltung geprüft.

Die AGB hat dies in einem entsprechenden Schreiben an die Stadtverwaltung ausdrücklich unterstützt.


Mit dem Rollstuhltransportrad gemeinsam unterwegs

Ein Rollstuhltransportrad mit Elektro-Unterstützung kann ab sofort kostenfrei in Mannheim ausgeliehen werden.

Getestet und für gut befunden! Nachdem die AG Barrierefreiheit bereits im Sommer 2021 in erste Überlegungen und Testfahrten eingebunden war, freuen wir uns nun sehr über das brandneue  Rollstuhltranportrad, dass der gemeinnützige Verein LaMa-Dein Lastenvelo Mannheim e.V. („LaMa“) mithilfe einer Crowdfunding und Spendenkampagne anschaffen konnte. Ausleihstation des Rades ist das DRK Quartiersbüro in der Schwetzingerstadt, Schwetzinger Straße 130.

Präsentation des neuen Rollstuhltransportrads des Mannheimer Lastenradradvereins

Patrick Hammel (v.r.), Daniel Bockmeyer, Anika Nöske und Martin Köhl. Bild: B. Kirst

Anika Nöske, ein Mitglied des seit 2017 aktiven Lastenradvereins, erläutert die Anfänge (MM, 05.01.2022):

„Für ein verlängertes Wochenende haben wir das Rad getestet, waren mit interessierten RollstuhlfahrerInnen aus Behindertenwohnheimen, Pflegeheimen sowie Familien unterwegs. Mit einem Jungen nahmen wir sogar an der Fahrraddemo Kidical Mass teil. Es war schön zu sehen, wie er den Fahrtwind und die Fahrt mitten in der radelnden Masse genoss. Die Resonanz war so positiv, dass wir beschlossen haben, über unseren Verein ein solches Rad anzuschaffen. Wir wollen es Einrichtungen als auch Privatpersonen kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung stellen.”

Besondere Vorkenntnisse oder körperliche Vorausstzungen zur Benutzung sind dank Elektromotor nicht nötig, nach einer kurzen Einweisung zur Sicherung von Rollstuhl und PassagierIn sowie zur Fahrweise des Rades kann der gemeinsame Ausflug auch schon losgehen. Bei manuellen Stühlen mit leichten elektrischen Zusatzantrieben (e-fix etc.) ist eine vorherige Abklärung allerdings besonders wichtig. „NutzerInnen von manuellen Rollstühlen bietet das Rad eine andere Form der Mobilität und ist eine schöne Möglichkeit, gemeinsam etwas zu unternehmen.“, meint unser Geschäftsführer Martin Köhl.

Interesse? Um das Rollstuhltransportrad Billie zu nutzen, ist eine seperate Einweisung (ca. 1 Stunde) erforderlich. Die nächsten Termine hierzu finden Sie auf www.lastenvelomannheim.de (Reservieren -> #Billie)

Im Anschluss können Privatpersonen tageweise oder übers Wochenende buchen, Einrichtungen können das Rad auch wochenweise ausleihen.