Aktuelles
Deutscher Behindertenrat fordert Rückkehr zur Sachpolitik und ein klares Bekenntnis aller demokratischen Parteien zu Inklusion und Solidarität
03.02.2025 – Die Sprecherinnen des Deutschen Behindertenrats sind besorgt über den Tabubruch, der sich vergangene Woche im Deutschen Bundestag zugetragen hat. “Wahlkampftaktische Gründe sollten keine Partei dazu verleiten, sich mit Stimmen der AfD zur Mehrheit verhelfen zu lassen, zumal dies vorher kategorisch ausgeschlossen wurde”, erläutert Hannelore Loskill, derzeitige Vorsitzende des Sprecherinnenrats des Deutschen Behindertenrates und Bundesvorsitzende der BAG SELBSTHILFE.
Auch VdK-Präsidentin Verena Bentele, SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier und Prof. Dr. Sigrid Arnade vom Weibernetz e.V. sind bestürzt. Gerade sei der 80. Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz begangen und auch der vielen behinderten Opfer des Naziregimes gedacht worden. Und fast zeitgleich komme es zu einer Zusammenarbeit einiger Parteien der demokratischen Mitte mit einer in Teilen rechtsextremistischen Partei, welche Inklusion und Menschenrechte verachtet.
Aus Sicht der Sprecherinnen des Deutschen Behindertenrates dürfen Grund- und Menschenrechte nicht aufgeweicht werden. Die aktuelle Debatte verletze die Menschenwürde besonders vulnerabler Menschen. Innere und soziale Sicherheit dürfen im Wahlkampf nicht gegeneinander ausgespielt werden.
In der kommenden Legislaturperiode muss der Prozess zur Umsetzung der Inklusion von den demokratischen Parteien mit äußerster Intensität fortgesetzt werden. Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Verbände im Deutschen Behindertenrat erwarten, dass eine künftige Bundesregierung Barrierefreiheit, Diskriminierungsschutz, die Gesundheitsversorgung und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen endlich entscheidend voranbringt.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Behindertenrat (DBR) vom 3. Februar 2025
https://www.deutscher-behindertenrat.de/mime/00137639D1738650363.pdf
Menschen mit Behinderung endlich als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkennen
Die Opfer der NS-“Euthanasie“ und Zwangssterilisationen sollen 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs endlich als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden. Am 30. Januar 2025 soll ein fraktionsübergreifender Antrag nun im Bundestag beschlossen werden – die Lebenshilfe hatte sich intensiv dafür eingesetzt, auch für einen Termin vor der Neuwahl. Dies teilte die Bundesvereinigung Lebenshilfe anlässlich des heutigen Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar mit.
Dazu erklärte Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe: „Wir sind froh, dass unsere Beharrlichkeit Erfolg hatte. Als Lebenshilfe fordern wir seit vielen Jahren, dass Menschen mit Behinderung nicht länger zu Opfern zweiter Klasse gemacht werden. Deutschland muss ganz offiziell anerkennen, dass ihr furchtbares Leid systematisch herbeigeführt wurde und sie als Gruppe dem Morden und medizinischen Missbrauch preisgegeben waren. Wir begrüßen auch, dass die ‚Euthanasie‘-Morde und Zwangsterilisationen an vielen Hundertausend Kindern, Frauen und Männern verstärkt aufgearbeitet und Verbände wie die Lebenshilfe daran beteiligt werden sollen.
mehr …
Betroffenheit und Trauer über den Tod von Stephanie Aeffner
Die Nachricht vom Tod von Stephanie Aeffner hat uns tief betroffen gemacht. Die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar verliert eine Kollegin und Weggefährtin, die mit Expertise und sehr großen Engagement für die Behindertenbewegung aktiv war. Sei es als Abgeordnete, als Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg oder als Aktivistin im Zentrum Selbstbestimmt Leben Stuttgart (ZsL). Sie hat als Bundestagsabgeordnete viele behindertenpolitische Themen in den Koalitionsvertrag der Ampelregierung hineinverhandelt. Ihr Einsatz für Selbstvertretung, Barrierefreiheit und Selbstbestimmung führte auch zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Baden-Württemberg. Für Stephanie Aeffner war gute Sozialpolitik wichtig, damit auch Menschen mit Behinderungen in Freiheit und Würde gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilhaben können.
Unsere Anteilnahme gilt ihren Angehörigen und Freund*innen.
Einen ausführlichen Nachruf findet Ihr auf der Seite des Kobinet unter:
https://kobinet-nachrichten.org/2025/01/16/grosse-betroffenheit-und-trauer-ueber-den-tod-von-stephanie-aeffner/
Neue Broschüre „Was ist Inklusion?“ erschienen
Meldung des Deutschen Insituts für Menschenrechte vom 20.12.2024:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes. Doch was bedeutet das konkret? Was ist Inklusion und was ist der Unterschied zur Integration? Ist Inklusion ein Menschenrecht? Und was war die Krüppelbewegung?
In Kooperation mit der Berliner Landeszentrale für politische Bildung hat das Institut die Broschüre „Was ist Inklusion?“ erstellt, die 28 Fragen rund um Inklusion und die Rechte von Menschen mit Behinderungen kurz und allgemein verständlich beantwortet. Die Broschüre richtet sich an alle Interessierten und ist kostenfrei. Sie steht online und (ab Februar) als gedruckte Version in Alltagssprache und Leichter Sprache zur Verfügung. Sie soll der Information und Sensibilisierung dienen. Denn eine inklusive Gesellschaft braucht nicht nur gesetzliche Rahmenbedingungen und politische Maßnahmen, sie braucht Bewusstsein.
Die Broschüre findet ihr hier als Download:
Broschüre “Was ist Inklusion?”
Themen: Menschenrechtsbildung, Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte, Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Größe: (PDF, 1,05 MB)
Seiten: 36
Erschienen: 12/2024
Quelle: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/neue-broschuere-zum-thema-was-ist-inklusion-erschienen
Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen
Internationaler Tag der Menschenrechte Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Bochumer Zentrum für Disability Studies fordern anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen.
„Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland können viele Menschen mit Behinderungen immer noch nicht selbst entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Laut UN-Konvention haben sie zwar das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen und selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Faktisch werden aber insbesondere für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen kaum Alternativen zu stationären Wohnformen angeboten“, sagt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Deshalb hat sich die Zahl der Menschen, die in Sondereinrichtungen leben, in den letzten 15 Jahren nicht verringert. Heute lebt immer noch knapp die Hälfte der Menschen, die Eingliederungshilfe beziehen, in institutionalisierten Wohneinrichtungen.
mehr …