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Artikel von: AgbaAdmin
Betroffenheit und Trauer über den Tod von Stephanie Aeffner
Die Nachricht vom Tod von Stephanie Aeffner hat uns tief betroffen gemacht. Die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar verliert eine Kollegin und Weggefährtin, die mit Expertise und sehr großen Engagement für die Behindertenbewegung aktiv war. Sei es als Abgeordnete, als Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg oder als Aktivistin im Zentrum Selbstbestimmt Leben Stuttgart (ZsL). Sie hat als Bundestagsabgeordnete viele behindertenpolitische Themen in den Koalitionsvertrag der Ampelregierung hineinverhandelt. Ihr Einsatz für Selbstvertretung, Barrierefreiheit und Selbstbestimmung führte auch zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Baden-Württemberg. Für Stephanie Aeffner war gute Sozialpolitik wichtig, damit auch Menschen mit Behinderungen in Freiheit und Würde gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilhaben können.
Unsere Anteilnahme gilt ihren Angehörigen und Freund*innen.
Einen ausführlichen Nachruf findet Ihr auf der Seite des Kobinet unter:
https://kobinet-nachrichten.org/2025/01/16/grosse-betroffenheit-und-trauer-ueber-den-tod-von-stephanie-aeffner/
Neue Broschüre „Was ist Inklusion?“ erschienen
Meldung des Deutschen Insituts für Menschenrechte vom 20.12.2024:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes. Doch was bedeutet das konkret? Was ist Inklusion und was ist der Unterschied zur Integration? Ist Inklusion ein Menschenrecht? Und was war die Krüppelbewegung?
In Kooperation mit der Berliner Landeszentrale für politische Bildung hat das Institut die Broschüre „Was ist Inklusion?“ erstellt, die 28 Fragen rund um Inklusion und die Rechte von Menschen mit Behinderungen kurz und allgemein verständlich beantwortet. Die Broschüre richtet sich an alle Interessierten und ist kostenfrei. Sie steht online und (ab Februar) als gedruckte Version in Alltagssprache und Leichter Sprache zur Verfügung. Sie soll der Information und Sensibilisierung dienen. Denn eine inklusive Gesellschaft braucht nicht nur gesetzliche Rahmenbedingungen und politische Maßnahmen, sie braucht Bewusstsein.
Die Broschüre findet ihr hier als Download:
Broschüre “Was ist Inklusion?”
Themen: Menschenrechtsbildung, Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte, Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Größe: (PDF, 1,05 MB)
Seiten: 36
Erschienen: 12/2024
Quelle: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/neue-broschuere-zum-thema-was-ist-inklusion-erschienen
Neues Internetangebot – Der Weg zum Hilfsmittel – was blinde und sehbehinderte Menschen wissen sollten:
Zur Unterstützung bei eingeschränktem Sehvermögen oder Blindheit gibt es eine Vielzahl von Hilfsmitteln – von der klassischen Lupe bis zur IT-Lösung. Mit einem neuen Internetangebot möchten PRO RETINA, der DBSV und der DVBS den Betroffenen auf dem Weg zum Hilfsmittel weiterhelfen. Wenn man sich im Hilfsmittelrecht nicht auskennt, kann der Weg zum Hilfsmittel schnell zum Hindernislauf werden. Das DBSV-Rechtsreferat hat deshalb hilfreiche Informationen rund um dieses Thema zusammengestellt. Der DBSV ist die Selbsthilfevereinigung für Menschen mit Sehverlust und ihre Angehörigen. Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) ist eine Selbsthilfeorganisation von blinden und sehbehinderten Menschen, die trotz ihrer Behinderung selbstbestimmt leben und beruflichen Erfolg haben wollen. Der DVBS ist bundesweit tätig.
Die Serviceseite „Tipps zur Hilfsmittelversorgung“ ist ab sofort zu finden unter: www.woche-des-sehens.de/hilfsmittel.
Quelle: Newsletter Nr. 8 des DBR
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Eine barrierefreie Toilettenanlage für den Bahnhof Käfertal!
Offener Brief an die verantwortlichen Personen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv), der Mannheimer Verkehr GmbH, dem Regierungspräsidium Karlsruhe und der Stadt Mannheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
Standort der ehemaligen öffentlichenToilette am OEG Bahnhof Käfertal – Aufnahme vom Oktober 2024
seit November 2023 läuft das Planfeststellungsverfahren für den Umbau und die Kapazitätserweiterung Käfertal Bahnhof und Betriebshof. Beantragt wurde dies durch die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) und die Mannheimer Verkehr GmbH. In der Projektbeschreibung heisst es: „Der Bahnhof wird für die Ansprüche eines zeitgemäßen und attraktiven ÖPNV Angebotes ausgebaut.“*
Die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e. V. hat als Träger öffentlicher Belange (TÖB) hierzu Stellungnahmen mit baulichen Anregungen für den geplanten Umbau an das dafür zuständige Regierungspräsidium verfasst. Ein Vorschlag von unserer Seite war, dass im unmittelbaren Bahnhofsbereich eine barrierefreie Toilettenanlage nach DIN 18040-1 realisiert werden muss, um die „wesentlich erhöhten Fahrgastpotenziale“* bedienen zu können.
Die Menschenrechte auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung sind zwar universell anerkannt, es mangelt jedoch an der notwendigen Umsetzung. Sanitäre Versorgung muss sicher, hygienisch, sozial und kulturell annehmbar und bezahlbar sein, gleichzeitig sollen dabei Privatsphäre und Würde des Einzelnen geschützt werden.
Aus diesen Gründen setzt sich die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar auch für die Verbesserung der Situation von barrierefreien öffentlichen Toiletten im Stadtgebiet Mannheim ein.
Wir sind davon ausgegangen, dass unser Vorschlag im Rahmen des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt wird. Alleine schon aus dem Grund, da eine vormals vorhandene und nicht barrierefreie Toilettenanlage im Bahnhofbereich entfernt wurde. Aktuell ist somit keine öffentliche Toilettenanlage mehr im Stadtteil Käfertal vorhanden. Die laut Geoinformationssystem der Stadt Mannheim aufgeführten barrierefreien Toiletten befinden sich in Einrichtungen und sind damit nicht öffentlich rund um die Uhr zugänglich.
In einer ersten Antwort des Regierungspräsidium vom 30. Juli 2024 auf unsere Stellungnahme wurde unser Vorschlag mit folgendem Hinweis abgelehnt: „Im Bereich des Bahnhofs existiert bereits eine öffentliche Toilette, eine Anlage der Stadt Mannheim. Diese wird im Rahmen des gegenständlichen Vorhabens nicht ge- oder verändert. Soweit hier Forderungen seitens der Stellungnehmer bestehen, die auf eine Modifikation der bestehenden Anlage abzielen, ist hier die Stadt Mannheim anzusprechen.“**
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Europäischer Rat hat neue Richtlinien für Menschen mit Behinderungen beschlossen
Die Richtlinien zum Europäischen Behindertenausweis und zum Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen soll es Menschen mit Behinderungen erleichtern, innerhalb der EU zu reisen. “Mit den Richtlinien soll gleichberechtigter Zugang zu Sonderbedingungen oder Vorzugsbehandlungen für Menschen mit Behinderungen während Kurzaufenthalten in der EU gewährleistet werden. Dazu zählen unter anderem ermäßigte Tarife oder freier Eintritt, ein vorrangiger Zugang, Assistenzkräfte und reservierte Parkplätze.”
Weiter heißt es in der Presseerklärung vom 14.10.24 : “Darüber hinaus haben die Ministerinnen und Minister eine Richtlinie angenommen, mit der diese Bestimmungen auf Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem EU-Land aufhalten, ausgeweitet werden, sodass sie ebenfalls imstande sein werden, diese Ausweise während Kurzaufenthalten in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen.